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| RFH, 15.12.1921 - V A 229/21 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 25.04.1995 - VII B 174/94
Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung - Dinglicher …
Weder der Wechsel der Rechtsform eines Unternehmens (Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 3. Oktober 1985 III ZR 28/84, Der Betrieb -- DB -- 1986, 1670) noch die Übertragung des Aktivvermögens auf eine neu gebildete Gesellschaft, sofern ein Haftungssurrogat geschaffen werde (Urteil des Reichsfinanzhofs -- RFH -- vom 15. Dezember 1921 V A 229/21, RFHE 7, 341), stellten für sich besehen einen Arrestgrund dar. - BFH, 07.07.1987 - VII R 167/84
Steuerliche Behandlung von Schmiergeldzahlungen als steuerliche Einkünfte - …
Die durch den Arrestvollzug erlangten Sicherheiten bleiben bestehen und behalten ihren Rang; das FA ist nach § 327 AO 1977 befugt, sich aus ihnen zu befriedigen (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 15. Dezember 1921 V A 229/21, RFHE 7, 341, und vom 6. Februar 1935 VI A 998/34, RStBl 1935, 484; BFH-Beschluß vom 28. August 1968 I B 18/68, BFHE 93, 405, BStBl II 1968, 832;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 324 AO 1977 Tz. 31;… Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 324 AO 1977 Anm. 78, 79). - BFH, 21.02.1952 - IV 429/51 U
Tragen der Kosten für eine Arrestanordnung durch das Finanzamt - Voraussetzungen …
Das Finanzgericht hat deshalb entsprechend der ständigen, auch vom Senat übernommenen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zutreffend den Rechtsstreit als in der Hauptsache für erledigt erklärt (siehe Entscheidungen des Reichsfinanzhofs V A 229/21 vom 15. Dezember 1921, Slg. Bd. 7 S. 341, Kartei, AO § 351 Rechtsspr.
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