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| RFH, 18.01.1924 - V A 396/23 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 16.12.2020 - XI R 13/19
Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG; kein …
Rn. 33 c) Folge der Zurechnung der Umsätze zur Klägerin ist, dass sie gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG nach dem Grundsatz der Unternehmenseinheit (vgl. dazu BFH-Urteile vom 16.07.1987 - V R 22/78, BFHE 151, 204, BStBl II 1988, 83, unter 3. f, Rz 59; vom 17.03.2010 - XI R 17/08, BFHE 230, 466, BStBl II 2017, 828, Rz 36; vom 24.11.2011 - V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 11; vom 13.11.2013 - XI R 2/11, BFHE 243, 462, BStBl II 2014, 543, Rz 29;… s.a. Stadie in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 2 Rz 605 f.) ein einziges, einheitliches Unternehmen führt, zu dem auch die drei Sondervermögen gehören; Innenumsätze zwischen den Unternehmensteilen (Betrieben) der Klägerin werden grundsätzlich nicht besteuert (so schon Urteil des Reichsfinanzhofs vom 18.01.1924 - V A 396/23, RFHE 13, 252; Abschn. 14.1 Abs. 4 und 14c.2 Abs. 2a des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses). - BFH, 30.04.1952 - IV 285/51 U
Rechtzeitigkeit des Einspruchs - Hemmung der Rechtsmittelfrist bei unrichtiger …
Dieser Rechtsauffassung, die ihren Ausgangspunkt in den Urteilen des Reichsfinanzhofs II A 123/22 vom 12. Mai 1922 (Steuer und Wirtschaft - StuW - 1922 Nr. 720) sowie V A 396/23 vom 18. Januar 1924 (StuW 1924 Nr. 90) hat, tritt der erkennende Senat bei.
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