Rechtsprechung
| RFH, 18.01.1929 - V A 718/28 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 21.08.1985 - I R 60/80
Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines …
(2.2) Im Steuerrecht hat sich der Begriff "nachhaltig" aus der Rechtsprechung des RFH zum Umsatzsteuerrecht entwickelt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1919 II A 90/19, RFHE 1, 141; vom 18. Januar 1922 V A 294/21, RFHE 8, 121; vom 18. Januar 1929 V A 718/28, RFHE 24, 339). - BFH, 16.12.1971 - V R 41/68
Bestellung eines Nießbrauchs gegen Entgelt ist eine steuerpflichtige …
Der RFH hat, schon bevor § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1934 erstmals eine "nachhaltige" Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen forderte, aus der Verwendung des Wortes "ausüben" in § 1 Nr. 1 UStG 1919 gefolgert, daß steuerbar nur eine auf die Dauer berechnete fortgesetzte Tätigkeit ist (RFH-Urteile II A 90/19 vom 9. Juli 1919, RFH 1, 141; V A 294/21 vom 18. Januar 1922, RFH 8, 121), und darunter auch die Schaffung eines auf die Erzielung von Einnahmen gerichteten Dauerzustands verstanden (RFH-Urteil V A 718/28 vom 18. Januar 1929, RFH 24, 339).Wenn es in dem RFH-Urteil V A 718/28 (…a. a. O.) heißt, es müsse ein auf "die Erzielung von Einnahmen" gerichteter Dauerzustand geschaffen werden (ähnlich die Vorentscheidung), so wird damit lediglich zum Ausdruck gebracht, daß eine Einnahmeerzielungsabsicht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1934/1951) vorliegen muß.
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