Rechtsprechung
| BFH, 24.03.1995 - V B 100/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision bei einer Abweichung von einer Entscheidung des BFH
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.09.1987 - V R 50/85
Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den …
Auszug aus BFH, 24.03.1995 - V B 100/94
Die Beschwerdeschrift nennt keinen abstrakten Rechtssatz des vorinstanzlichen Urteils, der von einem Rechtssatz in dem Urteil des BFH vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688) abweicht.
- BFH, 12.09.1995 - IX R 78/94
Klageerweiterung nach Ablauf der Ausschlußfrist gemäß § 65 Abs. 2 FGO
Nach der Rechtsprechung des BFH reicht im Falle einer wegen fehlender Steuererklärung gemäß § 162 der Abgabenordnung (AO 1977) vorgenommenen Schätzung die bloße Ankündigung einer noch einzureichenden Steuererklärung zur Bezeichnung des Klagebegehrens nicht aus (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895). - BFH, 05.11.2001 - VIII B 16/01
Bauarbeitenkosten - Domizilgesellschaft - Betriebsausgaben - …
Die bloße Behauptung, der Streitfall und der Sachverhalt der angeblichen Divergenzentscheidung seien gleichgelagert, genügt zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz nicht (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1995 V B 100/94, BFH/NV 1995, 908, und in BFH/NV 2000, 817). - BFH, 22.02.2005 - III S 17/04
NZB: Verfahrensmangel, fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften
c) Wiedereinsetzung in die versäumte Ausschlussfrist hat das FG ebenfalls zutreffend abgelehnt, weil der Kläger bereits nicht hinreichend dargetan hat, an der Einhaltung der Ausschlussfrist ohne sein Verschulden gehindert gewesen zu sein (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
- BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
Nichtabgbe von Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - …
Allein mit der Behauptung, er habe auf noch nachzureichende Steuererklärungen Bezug genommen, ist hiernach ein Verfahrensmangel nicht schlüssig bezeichnet, weil die bloße Ankündigung einer Steuererklärung zur Bezeichnung des Streitgegenstandes nicht ausreicht (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908). - BFH, 13.12.1999 - IV B 41/99
Ausländische Domizilgesellschaft; Empfängerbenennung
Die Behauptung, der Streitfall und der Sachverhalt der angeblichen Divergenzentscheidung seien gleich gelagert, genügt für eine schlüssige Divergenzrüge nicht (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 V B 100/94, BFH/NV 1995, 908). - BFH, 31.05.2001 - IV B 141/00
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; …
Die Behauptung, der Streitfall und der Sachverhalt der angeblichen Divergenzentscheidung seien gleichgelagert, genügt für eine schlüssige Divergenzrüge nicht (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 V B 100/94, BFH/NV 1995, 908). - BFH, 11.06.1999 - V B 168/98
Bezeichnung des Klagebegehrens; grundsätzliche Bedeutung
Soweit die Klägerin rügt, sie sei dadurch in ihrem Recht auf rechtliches Gehör verletzt, daß das FG nicht zur Sache entschieden, d.h. die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 1990 nicht berücksichtigt habe, handelt es sich um eine Sachrüge, die den Zugang zum Revisionsverfahren nicht eröffnen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908). - BFH, 15.12.2000 - V B 119/00
Offenbare Unrichtigkeit bei Eingabefehlern
Er hat --was notwendig gewesen wäre-- auch nicht schlüssig dargelegt, dass er den aus seiner Sicht vorhandenen Verfahrensmangel bereits gegenüber dem FG gerügt hatte oder weshalb eine derartige Rüge nicht möglich gewesen war (vgl. zur Schlüssigkeit der Verfahrensrüge auch BFH-Beschluss vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908). - BFH, 22.11.2000 - VI B 174/00
Promotionskosten als WK
Die Abweichung muss in Bezug auf eine bestimmte Rechtsfrage dargelegt werden; daher genügt es für die schlüssige Divergenzrüge nicht, zu behaupten, der Streitfall und der Sachverhalt der angeblichen Divergenzentscheidung des BFH seien "gleichgelagert" (BFH-Beschluss vom 24. März 1995 V B 100/94, BFH/NV 1995, 908). - BFH, 27.03.1998 - XI B 44/97
Rechtliche Wirkungen der nicht gegebenen Erforderlichkeit eines ausdrücklichen …
Im übrigen ist § 79 b Abs. 3 FGO nicht auf die Ausschlußfrist i. S. des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO entsprechend anwendbar (vgl. BFH- Beschluß vom 14. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908). - BFH, 06.06.2000 - V B 159/99
USt; Lieferung von Tonträgern durch einen gemeinnützigen Verein
- BFH, 17.12.1999 - V B 147/99
Erlaß von Säumniszuschlägen - Wirtschaftliche Verhältnisse - Zahlungsunfähigkeit …
- BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
Gewerbesteuermeßbescheide - Schätzug der Besteuerungsgrundlagen - Nichtabgabe von …
- BFH, 07.05.2002 - X B 137/01
Ausschlussfrist nach § 79 b Abs. 3 Satz 1 FGO; Fristversäumnis wegen …
- BFH, 16.02.2000 - V B 160/99
Geschenke eines Vereins an seine Mitglieder
- BFH, 01.12.1999 - IV B 27/99
Verkauf eines Mitunternehmeranteils (Miterbenanteils)
- BFH, 24.03.1999 - V B 136/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Ausschlussfrist gem. § 65 Abs. 2 Satz 1 …
- BFH, 05.06.1997 - IV R 74/96
Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens
- FG Saarland, 07.12.2004 - 1 K 236/04
Verlängerung der Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens (§ 65 Abs. 2 …
- BFH, 28.12.1998 - V B 123/98
Frist zur Bezeichnung des Klagebegehrens
- BFH, 15.03.1999 - I B 94/98
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Entbehrlichkeit einer Probezeit - …
- FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04
Antrag auf Verlängerung der Frist nach § 65 Abs. 2 FGO
- FG Köln, 18.02.1998 - 11 K 1550/98
Hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens innerhalb der …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12
Bezeichnung des Klagebegehrens bei Klage gegen Schätzungsbescheide keine …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".