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Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.11.2000

Rechtsprechung
   BFH, 02.11.2000 - V B 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17232
BFH, 02.11.2000 - V B 105/00 (https://dejure.org/2000,17232)
BFH, Entscheidung vom 02.11.2000 - V B 105/00 (https://dejure.org/2000,17232)
BFH, Entscheidung vom 02. November 2000 - V B 105/00 (https://dejure.org/2000,17232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - V B 105/00
    Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.05.1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904; vom 24.11.1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).

    Kein Rechtschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht deshalb grundsätzlich dann, wenn - wie hier - keine Entscheidung des Richters mehr aussteht, wenn also die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 692, m.w.N.).

  • BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches wegen Fehlens des …

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - V B 105/00
    Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.05.1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904;… vom 24.11.1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).
  • BFH, 25.07.2011 - I B 10/11

    Richterablehnung nach Beendigung der Instanz - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609;… vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904;… vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).
  • BFH, 10.11.2011 - IV B 60/11

    Richterablehnung nach Beendigung der Instanz

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht deshalb grundsätzlich dann, wenn --wie hier-- keine Entscheidung des Richters mehr aussteht, wenn also die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 2. November 2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609).
  • FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12

    Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung

    Das gilt nicht nur hinsichtlich eines die Instanz beendenden Urteils, sondern auch mit Rücksicht auf gleichzeitige oder abschließende Beschlüsse (vgl. BGH-Beschluss vom 14.08.2012 2 StR 629/11, NStZ 2012, 710); und zwar jeweils nach Bindung des Gerichts durch Herausgabe oder Mitteilung der instanzbeendenden Entscheidung (…Beschlüsse BFH vom 06.06.2001 X B 169/00, BFH/NV 2001, 1143; vom 02.11.2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609), sei es z. B. durch Zustellung oder - wie hier am 28. Februar 2013 - durch Verkündung (vgl. Beschlüsse BSG vom 09.10.2007 B 5a/4 R 21/07 B, Juris; vom 06.06.2007 B 8 KN 8/07 B, Juris; FG Hamburg vom 09.01.2009 3 K 228/08, Juris; vom 12.05.2005 II 508, Juris).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.11.2000 - V B 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18372
BFH, 01.11.2000 - V B 105/00 (https://dejure.org/2000,18372)
BFH, Entscheidung vom 01.11.2000 - V B 105/00 (https://dejure.org/2000,18372)
BFH, Entscheidung vom 01. November 2000 - V B 105/00 (https://dejure.org/2000,18372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 42 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verein - Umsatzsteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Befangenheit der Richterin - Termin zur mündlichen Verhandlung - Ablehnung des Befangenheitsgesuches - Beschwerde - Rechtsschutzbedürfnis

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus BFH, 01.11.2000 - V B 105/00
    Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904; vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).

    Kein Rechtschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht deshalb grundsätzlich dann, wenn --wie hier-- keine Entscheidung des Richters mehr aussteht, wenn also die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 692, m.w.N.).

  • BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches wegen Fehlens des …

    Auszug aus BFH, 01.11.2000 - V B 105/00
    Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904;… vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).
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