Rechtsprechung
| BFH, 02.11.2000 - V B 105/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 1
Befangenheitsgesuch nach Beendigung der Instanz; Rechtsschutzbedürfnis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 01.11.2000 - V B 105/00
- BFH, 02.11.2000 - V B 105/00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
Auszug aus BFH, 02.11.2000 - V B 105/00
Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.05.1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904; vom 24.11.1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).Kein Rechtschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht deshalb grundsätzlich dann, wenn - wie hier - keine Entscheidung des Richters mehr aussteht, wenn also die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 692, m.w.N.).
- BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95
Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches wegen Fehlens des …
Auszug aus BFH, 02.11.2000 - V B 105/00
Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.05.1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904;… vom 24.11.1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).
- BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Richterablehnung nach Beendigung der Instanz - Verletzung rechtlichen Gehörs
Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609;… vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904;… vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692). - BFH, 10.11.2011 - IV B 60/11
Richterablehnung nach Beendigung der Instanz
Kein Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht deshalb grundsätzlich dann, wenn --wie hier-- keine Entscheidung des Richters mehr aussteht, wenn also die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 2. November 2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609). - FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12
Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung
Das gilt nicht nur hinsichtlich eines die Instanz beendenden Urteils, sondern auch mit Rücksicht auf gleichzeitige oder abschließende Beschlüsse (vgl. BGH-Beschluss vom 14.08.2012 2 StR 629/11, NStZ 2012, 710); und zwar jeweils nach Bindung des Gerichts durch Herausgabe oder Mitteilung der instanzbeendenden Entscheidung (…Beschlüsse BFH vom 06.06.2001 X B 169/00, BFH/NV 2001, 1143; vom 02.11.2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609), sei es z. B. durch Zustellung oder - wie hier am 28. Februar 2013 - durch Verkündung (vgl. Beschlüsse BSG vom 09.10.2007 B 5a/4 R 21/07 B, Juris; vom 06.06.2007 B 8 KN 8/07 B, Juris; FG Hamburg vom 09.01.2009 3 K 228/08, Juris; vom 12.05.2005 II 508, Juris).
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Rechtsprechung
| BFH, 01.11.2000 - V B 105/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- Wolters Kluwer
Verein - Umsatzsteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Befangenheit der Richterin - Termin zur mündlichen Verhandlung - Ablehnung des Befangenheitsgesuches - Beschwerde - Rechtsschutzbedürfnis
Verfahrensgang
- BFH, 01.11.2000 - V B 105/00
- BFH, 02.11.2000 - V B 105/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
Auszug aus BFH, 01.11.2000 - V B 105/00
Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904; vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).Kein Rechtschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht deshalb grundsätzlich dann, wenn --wie hier-- keine Entscheidung des Richters mehr aussteht, wenn also die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Abänderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 692, m.w.N.).
- BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95
Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches wegen Fehlens des …
Auszug aus BFH, 01.11.2000 - V B 105/00
Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904;… vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).
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