Rechtsprechung
| BFH, 22.09.1993 - V B 113/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Gewähr eines Vorsteuerabzugen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO
Objektive Beweislast für Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (5)
- BFH, 17.09.1992 - V R 41/89
Vorsteuerabzug nur bei eindeutiger Erkennbarkeit des wirklich leistenden …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - V B 113/93
Das Abrechnungspapier muß solche Angaben über den leistenden Unternehmer enthalten, die dessen Identifizierung ermöglichen (BFH-Urteil vom 17. September 1992 V R 41/89, BFHE 169, 540, BStBl II 1993, 205). - BFH, 21.01.1993 - V R 30/88
Zur zutreffenden Bezeichnung der erbrachten Leistung in Rechnungen als …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - V B 113/93
Die Leistung kann auch in der Überlassung von Arbeitnehmern bestehen, selbst wenn diese gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verstößt (vgl.Urteil des Senats vom 21. Januar 1993 V R 30/88, BFHE 170, 283, BStBl II 1993, 384). - BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - V B 113/93
Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, daß aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Oktober 1991 I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341). - BFH, 21.02.1985 - V B 27/84
Notwendige Angaben in der Rechnung zwecks Vorsteuerabzug
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - V B 113/93
Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und das Gewicht der Gründe, die Anlaß zum Zweifel geben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1985 V B 27/84, BFHE 143, 171 unter 3. a …und vom 16. Dezember 1987 V B 40/85, BFH/ NV 1988, 675 unter 5.). - BFH, 16.12.1987 - V B 40/85
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes - …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - V B 113/93
Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und das Gewicht der Gründe, die Anlaß zum Zweifel geben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1985 V B 27/84, BFHE 143, 171 unter 3. a und vom 16. Dezember 1987 V B 40/85, BFH/ NV 1988, 675 unter 5.).
- BFH, 31.01.2002 - V B 108/01
Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes …
Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281, …und vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795, m.w.N.). - FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18
Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von …
Es genügt vielmehr deren Glaubhaftmachung (vgl. § 155 FGO i. V. m. § 294 der Zivilprozessordnung - ZPO - BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 1972 II B 44/71, BFHE 112, 74; vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281;… vom 9. Juli 1998 V B 143/97, BFH/NV 1999, 221). - FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2033/15
§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
In tatsächlicher Hinsicht trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (Beschluss des BFH vom 22.09.1993, V B 113/93, BFH/NV 1994, 281).
- FG Köln, 15.12.2017 - 13 V 2969/17
Abgabenordnung: Haftung eines faktischen Geschäftsführers
Es genügt vielmehr deren Glaubhaftmachung (vgl. § 155 FGO i.V.m. § 294 der Zivilprozessordnung - ZPO - BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 1972 II B 44/71, BFHE 112, 74; vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281;… vom 9. Juli 1998 V B 143/97, BFH/NV 1999, 221). - FG Hessen, 30.06.2004 - 6 K 4328/01
Nicht abgeschlossenes Strafverfahren als Aussetzungsgrund; Vorsteuerabzug bei …
Aus dem Zweck der Rechnung, aus ihr die Person des Leistenden leicht und eindeutig bestimmen zu können, folgt zum einen, dass bei einer GmbH der in der Rechnung angegebene Sitz der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung und dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung tatsächlich bestanden haben muss (BFH Beschluss vom 1. Juli 1993 V B 102/92, BFH/NV 1994, 281). - BFH, 28.11.1997 - V B 61/97
Auswirkungen einer Entziehung der leistenden GmbH nach Leistungsausführung und …
Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, daß aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281, …und vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795, m. w. N.).In rechtlicher Hinsicht setzt der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1993) voraus, daß ein Unternehmen an den den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt hat und hierfür in Rechnungen i. S. des § 14 UStG 1993 die Steuer gesondert ausgewiesen hat (BFH in BFH/NV 1994, 281).
- FG Düsseldorf, 05.07.2000 - 15 K 303/98
Rundfunkgebühren; Autoradio; Fahrtätigkeit; Verkehrsfunk - Rundfunkgebühren als …
Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt voraus, dass ein Unternehmen an den den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt hat und hierfür in Rechnungen i.S. des § 14 UStG die Steuer gesondert ausgewiesen hat (Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluss vom 22.9.93 V B 113/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 281).Ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb an dieser Stelle wurde damit wohl nur zum Schein angegeben, betriebliche Aktivitäten waren dort jedenfalls nicht festzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 22.9.93 V B 113/93, a.a.O.).
- BFH, 09.07.1998 - V B 143/97
Umsatzsteuervorauszahlung - Rückforderungsbescheid - Aussetzung der Vollziehung - …
Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls oder das Gewicht der Gründe, die Anlaß zum Zweifel geben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1985 V B 27/84, BFHE 143, 171, unter 3.a, und vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281). - FG Hessen, 22.07.2002 - 6 V 1071/02
Umsatzsteuerkarussell; Geselligkeitsrechnung; Vorsteuer; Scheinunternehmen; …
Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. Beschlüsse des BFH vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281 , …und vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795, m.w.N.).In rechtlicher Hinsicht setzt der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1993 voraus, dass ein Unternehmen an den, den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmer, Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt hat und hierfür in Rechnungen im Sinne des § 14 UStG 1993 die Steuer gesondert ausgewiesen hat (BFH in BFH/NV 1994, 281 ).
- FG München, 21.03.2013 - 14 K 2862/10
Vorsteuerabzug
Rn. 30 In tatsächlicher Hinsicht trägt grundsätzlich der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (BFH-Beschluss vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281).Denn in tatsächlicher Hinsicht trägt grundsätzlich der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (BFH-Beschluss vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281).
- FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06
Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; …
- FG Düsseldorf, 03.02.1999 - 5 V 6752/98
Handeltreiben mit gebrauchten Nutzfahrzeugen; Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs; …
- FG Köln, 24.11.2014 - 13 V 2905/14
Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden einer insolventen …
- BFH, 02.07.1999 - V B 171/98
Vorsteuerabzug, Anschrift des Rechnungsausstellers
- BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
- FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 3840/06
Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; …
- FG Köln, 18.12.2002 - 4 K 4737/99
Rückforderungsschuldner einer abgetretenen und ausgezahlten Vorsteuererstattung …
- BFH, 13.02.1998 - V B 69/97
Option: Beginn der Gebäudeerrichtung
- FG Köln, 17.01.2014 - 13 V 3359/13
Besonderheiten bei AdV von Ermessensverwaltungsakten im Rahmen des …
- FG Köln, 10.07.2006 - 4 V 1449/06
Vorsteuerabzug
- FG Köln, 17.01.2005 - 11 V 5145/04
Ort der Vermittlung von Bauleistungen
- FG Köln, 07.01.2005 - 11 V 4042/04
Versorgungskasse der Konferenzdolmetscher in der Rechtsform einer Genossenschaft …
- FG Köln, 04.10.2012 - 13 V 2252/12
Zulässigkeit eines erneuten Antrags, Haftung des Geschäftsführers für zu Unrecht …
- FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 V 7436/98
Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Baugeschäft für Putz- und Stuckarbeiten; …
- FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96
Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids; …
- FG München, 26.03.2009 - 14 K 740/08
Vorsteuerabzug: gemischt genutzte Gegenständen, Kosten aus dem privaten …
- FG München, 27.11.2008 - 14 K 3117/07
Möglicher Verstoß der Umsatzsteuer-Nachschau gegen das Zitiergebot führt nicht …
- FG Köln, 15.03.2006 - 13 V 931/06
Haftung eines Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH; Voraussetzungen für …
- FG Thüringen, 09.11.1999 - I 447/98
Feststellungslast für das Vorliegen von Rechnungsvoraussetzungen; Vorsteuerabzug …
- FG München, 14.11.2008 - 14 K 740/08
Prozesskostenhilfeverfahren - Vorsteuerabzug: Zuordnung von Leistungsbezügen zum …
- FG München, 27.11.2008 - 14 K 2276/06
Vorsteuern aus den Kosten für die Anschaffung und den Betrieb eines Pkw - …
- FG Köln, 18.12.2002 - 4 K 4542/01
Anspruch auf Rückzahlung erstatteter Vorsteuer; Abtretungsempfänger als Adressat …
- FG Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 14 V 3826/11
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Baulieferung
- FG München, 25.01.2011 - 14 K 1587/09
Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen
- FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10
Vorsteuerabzug bei nach Ermittlungsergebnissen begründeten Zweifeln an der …
- FG München, 25.11.2008 - 14 V 3463/08
Keine Nichtigkeit des Prüfungsberichts und Steuerbescheids bei nachträglicher …
- FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
Vorsteuerabzug eines Journalisten: Haushaltsgegenstände; Schätzung der privaten …
- FG München, 18.01.2011 - 14 K 3690/09
Vorsteuerabzug eines Land- und Forstwirts - Vorsteuerabzug für Aufwendungen für …
- FG München, 11.01.2011 - 14 K 3206/09
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- FG München, 24.05.2007 - 14 K 734/05
Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines privat genutzten PKW; Beweislast des den …
- FG München, 07.03.2007 - 14 K 4895/04
Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für ausgeführte Lieferungen und sonstige …
- FG München, 07.03.2007 - 14 K 4111/04
Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für ausgeführte Lieferungen und sonstige …
- FG Düsseldorf, 22.04.2004 - 5 V 633/04
Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 …
- FG München, 13.11.2002 - 3 K 763/02
Vorsteuerabzug für Pkw-Nutzung; Mitwirkungspflichten im Prozeß; Grenze des …
- FG München, 17.12.2009 - 14 V 3207/09
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
- FG Sachsen, 23.09.2003 - 4 K 1913/98
Tragungspflicht der Beweislast der Abzugsberechtigung durch den den …
- FG Düsseldorf, 24.11.1998 - 5 V 6241/98
Streit über die Möglichkeit zum Umsatzsteuervorabzug; Identifizierungsmöglichkeit …
- FG Baden-Württemberg, 27.05.2011 - 14 V 4864/09
Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung - Unklarheiten in der …
- FG Düsseldorf, 12.05.1999 - 9 V 2019/99
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides; Annahme …
- FG Düsseldorf, 11.12.1998 - 5 V 5948/98
Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen nach § 14 UStG bei …
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