Rechtsprechung
| BFH, 15.09.2000 - V B 128/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuer - Verspätungszuschlag - Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung - Fristverlängerungsantrag - Steuerfahndungsprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1, § 115 Abs. 2, 3
Revision; Darlegung von Zulassungsgründen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98
Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - V B 128/00
Wird --wie hier-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das Finanzgericht (FG) seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N.) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer vorträgt,. - BFH, 15.12.1999 - X B 86/99
Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung; Feststellungsinteresse
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - V B 128/00
Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren sind im Übrigen Einwände, die allein die Richtigkeit des angefochtenen Urteils betreffen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1999 X B 86/99, BFH/NV 2000, 681, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 58 und 62).
- BFH, 03.04.2001 - IV B 15/00
Unterhaltungskünstler, künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit? Verletzung der …
Wird --wie hier zusätzlich-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…s. z.B. aus jüngerer Zeit Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N., und vom 15. September 2000 V B 128/00, BFH/NV 2001, 323) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer vorträgt, .Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren sind im Übrigen Einwände, die allein die Richtigkeit des angefochtenen Urteils betreffen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1999 X B 86/99, BFH/NV 2000, 681, m.w.N., und in BFH/NV 2001, 323;… s. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 58 und 62).
- BFH, 14.11.2003 - VIII B 70/02
NZB: Feststellungen in einem Strafurteil
Für eine schlüssige Rüge, das FG habe seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt, hätten die Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des BFH darlegen müssen, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. September 2000 V B 128/00, BFH/NV 2001, 323, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rn. 70, m.w.N.). - BFH, 09.08.2005 - V B 56/05
NZB: Schätzung - Verfahrensfehler
Wird --wie hier zusätzlich-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…s. z.B. Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, und vom 15. September 2000 V B 128/00, BFH/NV 2001, 323) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer u.a. auch vorträgt, weshalb er, der Beschwerdeführer, --wenn er (wie hier) durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beweiserhebung bestanden hat. - BFH, 19.02.2003 - VI B 21/00
Anforderungen an die Rüge der Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Wird --wie hier-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. September 2000 V B 128/00, BFH/NV 2001, 323, m.w.N.) u.a. auszuführen, weshalb der Beschwerdeführer --wenn er wie hier durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beweiserhebung bestanden hat.
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