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Rechtsprechung
   BFH, 25.04.2002 - V B 128/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2991
BFH, 25.04.2002 - V B 128/01 (https://dejure.org/2002,2991)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2002 - V B 128/01 (https://dejure.org/2002,2991)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2002 - V B 128/01 (https://dejure.org/2002,2991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    UStG 1993 § 2 Abs. 2; ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - GbR - GmbH - Modernisierung - Umbau

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Organschaft bei vermietetem Bürogebäude

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.08.2001 - V R 34/01

    Umsatzsteuerschuld - Betriebsaufspaltung - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - …

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - V B 128/01
    d) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin folgte die wirtschaftliche Eingliederung aus der Tatsache der Vermietung des Betriebsgrundstücks (vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223); dem steht nicht entgegen, dass außer dem Grundstück kein weiteres Betriebsvermögen vermietet war (BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129, zu II. 1. b).

    Betriebsaufspaltung, sowie Urteil in BFH/NV 2002, 223).

  • BFH, 01.04.1998 - V B 108/97

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - V B 128/01
    a) Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, dass für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen einer Organschaft erfüllt sind, allein die Verhältnisse im Streitjahr maßgebend sind und es ohne Bedeutung ist, warum sie in der Vergangenheit nicht vorlagen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 1998 V B 108/97, BFH/NV 1998, 1272, zu II. 1. b;… Klenk in Sölch/ Ringleb, Umsatzsteuergesetz, § 2 Rz. 134).

    Entsprechend hat der BFH einem langfristigen Miet- oder Pachtvertrag keine entscheidende Bedeutung beigemessen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1272, zu II. 1. c).

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99

    Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - V B 128/01
    Ausreichend ist --im Übrigen auch nach der ertragsteuerrechtlichen Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung--, dass das vermietete Grundstück für die GmbH von nicht nur geringer Bedeutung war, weil dort ihr Unternehmen betrieben wurde, es also die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der GmbH bildete (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 2000 VIII R 11/99, BFHE 192, 474, BStBl II 2000, 621; vom 23. Januar 2001 VIII R 71/98, BFH/NV 2001, 894, je betr.
  • BFH, 22.11.2001 - V R 50/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - V B 128/01
    Sie ist hier --mittelbar-- dadurch verwirklicht worden, dass im Streitjahr die beiden zu gleichen Teilen an der Antragstellerin beteiligten und deshalb aufeinander angewiesenen Gesellschafter auch die Mehrheit des Stammkapitals der GmbH hielten (…vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1999 XI R 69/97, BFH/NV 1999, 1136; vom 22. November 2001 V R 50/00, BFH/NV 2002, 463).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - V B 128/01
    d) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin folgte die wirtschaftliche Eingliederung aus der Tatsache der Vermietung des Betriebsgrundstücks (…vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223); dem steht nicht entgegen, dass außer dem Grundstück kein weiteres Betriebsvermögen vermietet war (BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129, zu II. 1. b).
  • BFH, 10.05.2001 - I S 3/01

    VZ

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - V B 128/01
    Die AdV setzt auch nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2001 I S 3/01, BFHE 194, 360, BFH/NV 2001, 957, …und vom 30. November 2000 V B 187/00, BFH/NV 2001, 657, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.01.1999 - XI R 69/97

    Umsatzsteuerliche Organschaft

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - V B 128/01
    Sie ist hier --mittelbar-- dadurch verwirklicht worden, dass im Streitjahr die beiden zu gleichen Teilen an der Antragstellerin beteiligten und deshalb aufeinander angewiesenen Gesellschafter auch die Mehrheit des Stammkapitals der GmbH hielten (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1999 XI R 69/97, BFH/NV 1999, 1136;… vom 22. November 2001 V R 50/00, BFH/NV 2002, 463).
  • BFH, 23.01.2001 - VIII R 71/98

    Betriebsaufspaltung: Büro- und Verwaltungsgebäude

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - V B 128/01
    Ausreichend ist --im Übrigen auch nach der ertragsteuerrechtlichen Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung--, dass das vermietete Grundstück für die GmbH von nicht nur geringer Bedeutung war, weil dort ihr Unternehmen betrieben wurde, es also die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der GmbH bildete (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 2000 VIII R 11/99, BFHE 192, 474, BStBl II 2000, 621; vom 23. Januar 2001 VIII R 71/98, BFH/NV 2001, 894, je betr.
  • BFH, 30.11.2000 - V B 187/00

    Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - V B 128/01
    Die AdV setzt auch nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2001 I S 3/01, BFHE 194, 360, BFH/NV 2001, 957, und vom 30. November 2000 V B 187/00, BFH/NV 2001, 657, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 30/06

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - …

    Ebenso genügt z.B. die Vermietung eines Betriebsgrundstückes, wenn dieses für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung ist, da es die räumliche und funktionale Grundlage der Unternehmenstätigkeit der Organgesellschaft bildet (…vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058) oder wenn die Organgesellschaft als Bauträgerin sämtliche für sie wesentlichen Architektenleistungen vom Organträger bezieht und der Organträger als Architekt ausschließlich für die Organgesellschaft tätig ist (BFH-Urteil in BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434).
  • BFH, 06.05.2010 - V R 26/09

    Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft …

    Rn. 29 Eine mehr als nur unwesentliche (geringfügige) Bedeutung kann den Leistungen eines Organträgers an die Organgesellschaft nach der Rechtsprechung des Senats zukommen bei der Verpachtung von Anlagegegenständen (BFH-Urteil vom 17. April 1969 V 44/65, BFHE 95, 353, BStBl II 1969, 413), bei der Vermietung eines Betriebsgrundstücks, auf dem die Organgesellschaft ihr Unternehmen betreibt (BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223, unter II.2., und BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058, unter II.2.d) oder bei der Erbringung von Dienstleistungen (BFH-Urteil vom 3. April 2003 V R 63/01, BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434, Leitsatz 1 zu Architektenleistungen;… zu unwesentlichen Dienstleistungen z.B. im Verwaltungsbereich vgl. aber BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534, unter II.2.c, und BFH-Urteil in BFHE 226, 465, BFH/NV 2009, 2080, unter II.2.c bb).

    Die Vermietung eines Betriebsgrundstücks genügt, wenn es für die Organgesellschaft von nicht nur geringfügiger Bedeutung ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 223, unter II.2., und BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1058, unter II.2.d).

  • BFH, 03.04.2003 - V R 63/01

    Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

    Z.B. genügt die Vermietung eines Betriebsgrundstückes, wenn dieses für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung ist, weil es die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet (…vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2005 - V R 31/03

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens

    cc) Für die Beurteilung der Frage, ob eine Organschaft vorliegt, sind allein die Verhältnisse im Streitzeitraum maßgebend; ob sie in der Vergangenheit vorlagen, ist unerheblich (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 1998 V B 108/97, BFH/NV 1998, 1272, unter II.1.b; vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058, unter II.2.a).
  • BFH, 29.01.2009 - V R 67/07

    Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei angeordneter Zwangsverwaltung …

    So genügt z.B. die Vermietung eines Betriebsgrundstücks, wenn dieses für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung ist, weil es die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet ( BFH-Urteile in BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434;… in BFH/NV 2002, 223 ; BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 4 K 38/17

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen GmbH und GbR: finanzielle …

    Das Gleiche gelte für den BFH-Beschluss vom 25. April 2002 (V B 128/01), wonach bei zwei hälftig - mithin nicht mehrheitlich - an der GbR beteiligten Gesellschaftern eine finanzielle Eingliederung bejaht worden sei.

    Aus den von der Klägerin zitierten Urteilsfällen (BFH/NV 1999, 1136 und BFH/NV 2002, 1058) lasse sich ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis dagegen nicht herleiten, da in den Fällen die Beteiligungsverhältnisse von denen im vorliegenden Sachverhalt abwichen.

  • BFH, 29.04.2026 - V B 90/25

    Wirtschaftliche Eingliederung bei Organschaft

    Rn. 4 b) Hierfür genügt es im Streitfall nicht, die Frage aufzuwerfen, unter welchen Voraussetzungen allein die Vermietung von betrieblichen Räumlichkeiten an die Organgesellschaft, eine GmbH, die Annahme einer wirtschaftlichen Eingliederung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes rechtfertigt, zum Urteil des Finanzgerichts (FG) darauf hinzuweisen, dass dieses den Rechtssatz gebildet habe, dass eine wirtschaftliche Eingliederung bereits deshalb gegeben sei, weil die GmbH trotz behaupteter fehlender Nutzung weiterhin an dem Mietvertrag festgehalten habe, und aus dem BFH-Beschluss vom 25.04.2002 - V B 128/01 (BFH/NV 2002, 1058) abzuleiten, dass dort entschieden worden sei, dass dem Festhalten an einem langfristigen Miet- oder Pachtvertrag für die wirtschaftliche Eingliederung keine entscheidende Bedeutung zukomme.

    Rn. 6 Zudem hat der BFH im Beschluss vom 25.04.2002 - V B 128/01 (BFH/NV 2002, 1058) entschieden, dass der Annahme einer wirtschaftlichen Eingliederung aufgrund der Vermietung des Betriebsgrundstücks nicht entgegensteht, dass außer dem Grundstück kein weiteres Betriebsvermögen vermietet wurde, dass es ausreicht, dass das vermietete Grundstück für eine GmbH von nicht nur geringer Bedeutung ist, weil dort ihr Unternehmen betrieben wurde, es also die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der GmbH bildete, und dass die wirtschaftliche Eingliederung auch nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass bereits vor der finanziellen Eingliederung der GmbH ein Mietvertrag hinsichtlich des Betriebsgrundstücks über 20 Jahre abgeschlossen worden war, da der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Organgesellschaft und dem Unternehmen des Organträgers von der Dauer des Mietvertrages nicht berührt wird, so dass einem langfristigen Miet- oder Pachtvertrag keine entscheidende Bedeutung beizumessen ist.

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13

    GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der …

    In diesem Fall ist die Überlassung des Grundstückes für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung (BFH-Urteil vom 20.08.2009, V R 30/06, a.a.O. mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223 und BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058 und betr.
  • FG Köln, 09.05.2007 - 7 K 3657/04

    Organschaft; Voraussetzung der wirtschaftlichen Eingliederung

    Eine finanzielle Eingliederung einer juristischen Person in das Unternehmen des Organträgers ist gegeben, wenn der Organträger an ihr so beteiligt ist, dass er seinen Willen durchsetzen kann (BFH, Beschl. v. 25.04.2002, V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058).

    Dabei ist maßgeblich, dass sichergestellt ist, dass in der finanziell beherrschten Gesellschaft der Wille des herrschenden Gesellschafters in der laufenden Geschäftsführung auch tatsächlich durchgeführt wird (vgl. BFH, Beschl. v. 25.04.2002, V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058).

    Es reicht aus, wenn die überlassenen Wirtschaftsgüter für die GmbH von nicht nur geringer Bedeutung sind (vgl. BFH, Beschl. v. 25.04.2002, V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058 im Zusammenhang mit der Vermietung eines Betriebsgrundstücks;… s.a. Urt. v. 03.04.2003, V R 63/01, BStBl II 2004, 434).

  • FG Düsseldorf, 19.02.2016 - 5 K 1904/14

    Organschaft - Frage der wirtschaftlichen Eingliederung

    Ausreichend ist dazu nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass das vermietete Grundstück für die Mieterin von nicht nur geringer Bedeutung war - beispielsweise weil dort ihr Unternehmen betrieben wurde, es also die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Mieterin bildete (u.a.: BFH-Urteile vom 23.5.2000 VIII R 11/99, BStBl II 2000, 621, vom 23.1.2001 VIII R 71/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2001, 894 …und vom 16.8.2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschluss vom 25.4.2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058).
  • BFH, 13.10.2004 - V B 55/04

    Umsatzsteuerliche Organschaft: Vermietung von Verwaltungsgebäude an …

  • BFH, 18.03.2010 - V B 57/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler

  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03

    Beendigung einer Organschaft durch Anordnung der Zwangsverwaltung

  • FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 272/01

    Voraussetzungen einer Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 …

  • FG Münster, 23.08.2007 - 5 K 5835/03

    Voraussetzungen des Bestehens einer Organschaft; Begriff des Unternehmers nach …

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.06.2018 - 3 K 660/14

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Zur wirtschaftlichen Eingliederung i.S.d. § 2 …

  • FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 273/01

    Umsatzsteuer; Betriebsaufspaltung; Mittelbare Beteiligung; Organschaft; …

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 1 K 1803/19

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Wirtschaftliche Verflechtung durch …

  • FG Sachsen, 05.09.2019 - 6 K 94/16

    Umsatzsteuerliche Organschaft eines Unternehmens ist die Vermietung und …

  • FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 834/01

    Organschaft; finanzielle Eingliederung; mittelbare Beteiligung; gesondertes …

  • FG Münster, 17.01.2008 - 5 K 451/06

    Anforderungen an die Beendigung eines umsatzsteuerlichen …

  • FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07

    Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

  • FG Niedersachsen, 07.08.2025 - 5 K 10/25

    Umsatzsteuerliche Organschaft; wirtschaftliche Verflechtung; …

  • FG Münster, 05.10.2010 - 15 K 3961/07

    Frage des Steuersatzes bei Umsätzen einer Eventagentur

  • FG Saarland, 20.03.2006 - 1 V 26/06

    Umsatzsteuerliche Organschaft und organisatorische Eingliederung

  • FG Hamburg, 10.08.2005 - II 155/05

    Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

  • FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit Pensionsanspruch

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 421/99

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen bei der …

  • FG Sachsen, 10.03.2003 - 3 K 421/99

    Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft; Erfordernis wirtschaftlicher …

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