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Rechtsprechung
   BFH, 18.02.2005 - V B 129/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15360
BFH, 18.02.2005 - V B 129/03 (https://dejure.org/2005,15360)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2005 - V B 129/03 (https://dejure.org/2005,15360)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - V B 129/03 (https://dejure.org/2005,15360)
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 119 Nr. 6
    Urteilsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.06.2003 - I B 172/02

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil

    Auszug aus BFH, 18.02.2005 - V B 129/03
    Hinreichende Entscheidungsgründe liegen vielmehr schon dann vor, wenn sie den Gedankengang erkennen lassen, auf Grund dessen das FG zu dem von ihm gefundenen Ergebnis gelangt ist, mag die Begründung inhaltlich auch angreifbar sein (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juni 2003 I B 172/02, BFH/NV 2004, 491).
  • BFH, 06.12.2018 - IV R 15/17

    Berechnung des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG

    Widersprechen sich Tenor und Entscheidungsgründe eines Urteils, ist der Tenor entscheidend (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1983 I R 139/79, unter 1.8.;… BFH-Beschlüsse vom 29. September 2004 X E 3/04, BFH/NV 2005, 235, und vom 18. Februar 2005 V B 129/03, BFH/NV 2005, 1324).
  • BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen …

    Die vorliegenden Entscheidungsgründe lassen hinreichend erkennen, auf Grund welcher Erwägungen das FG zu dem von ihm gefundenen Ergebnis gelangt ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Februar 2005 V B 129/03, BFH/NV 2005, 1324).
  • BFH, 10.08.2007 - V B 196/06

    NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Hinreichende Entscheidungsgründe liegen vielmehr schon dann vor, wenn sie den Gedankengang erkennen lassen, auf Grund dessen das FG zu dem von ihm gefundenen Ergebnis gelangt ist, mag die Begründung inhaltlich auch angreifbar sein (…BFH-Urteil vom 18. Juni 2003 I B 172/02, BFH/NV 2004, 491; BFH-Beschluss vom 18. Februar 2005 V B 129/03, BFH/NV 2005, 1324).
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