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| BFH, 23.06.1998 - V B 13/98 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Eigenverbrauch - Privatanteil der PKW-Nutzung - Mündliche Verhandlung - Entzug des Wortes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2, 3
Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.03.1992 - V B 127/90
Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 13/98
Wird --wie hier-- die Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt, so muß der Beschwerdeführer gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. darlegen, was er bei (ausreichender) Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und inwiefern die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) --bei Zugrundelegung dessen sachlich-rechtlicher Auffassung-- anders hätte ausfallen können (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 305).
- BFH, 02.11.2000 - X B 39/00
Mitwirkungspflicht
Die Kläger haben es versäumt, substantiiert und in sich schlüssig vorzutragen, was genau sie --aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG-- an Entscheidungserheblichem noch vorgetragen hätten, wenn es zu den gerügten Verfahrensfehlern nicht gekommen wäre (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1998 V B 13/98, BFH/NV 1999, 316, …und vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 33, 65).
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