Rechtsprechung
| BFH, 10.06.2002 - V B 135/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Testamentsvollstrecker - Testamentsvollstreckung - Nachlass - Honorar - Erbe - Mitglied - Miterbengemeinschaft - Umsatzsteuer - Entgelt - Erhöhte Erbquote - Gewerbliche Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1
USt; Leistungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BFH, 08.11.1995 - V R 8/94
Unternehmereigenschaft der Gesellschafter-GmbH bei Ausübung einer …
Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 135/01
Steuerbare entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegen vor, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft beruhen, die auf den Austausch der Leistungen gegen Entgelt gerichtet sind (z.B. BFH-Urteile vom 8. November 1995 V R 8/94, BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176; vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374, jeweils m.w.N.); d.h. zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 3. März 1994 Rs. C-16/93, Slg. 1994, 743, 753 --Tolsma--).Soweit die Rechtsprechung für entgeltliche Geschäftsführungstätigkeiten eines Gesellschafters eine Einschränkung gemacht hat, bezog sich diese Aussage ausschließlich auf Geschäftsführungstätigkeiten, die nur von den Gesellschaftern selbst und nicht von Dritten ausgeführt werden können (so ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176;… vgl. auch BFH-Urteil vom 5. Mai 1994 V R 76/92, BFH/NV 1995, 356).
- EuGH, 03.03.1994 - C-16/93
Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting
Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 135/01
Steuerbare entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegen vor, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft beruhen, die auf den Austausch der Leistungen gegen Entgelt gerichtet sind (z.B. BFH-Urteile vom 8. November 1995 V R 8/94, BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176; vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374, jeweils m.w.N.); d.h. zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 3. März 1994 Rs. C-16/93, Slg. 1994, 743, 753 --Tolsma--). - BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96
Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der …
Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 135/01
Steuerbare entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegen vor, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft beruhen, die auf den Austausch der Leistungen gegen Entgelt gerichtet sind (z.B. BFH-Urteile vom 8. November 1995 V R 8/94, BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176; vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374, jeweils m.w.N.); d.h. zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 3. März 1994 Rs. C-16/93, Slg. 1994, 743, 753 --Tolsma--).
- BFH, 18.04.1996 - V R 123/93
Leistungsaustausch bei Gesellschaftsleistungen
Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 135/01
bb) Geklärt ist auch, das es für die Frage der Steuerbarkeit von Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft allein darauf ankommt, ob ein Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt (…z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 V B 14/01, BFH/NV 2001, 1621; BFH-Urteil vom 18. April 1996 V R 123/93, BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387); das Umsatzsteuerrecht enthält insoweit keine besonderen Regelungen für Personenvereinigungen. - BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der …
Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 135/01
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärungsfähig sein muss (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2001 VIII B 61/01, BFH/NV 2002, 220; vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346; vom 14. März 2002 V B 45/01, noch nicht veröffentlicht, m.w.N.). - BFH, 10.07.1997 - V B 152/96
Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 135/01
Einer solchen Erwartung steht gleich, wenn der leistende Unternehmer eine Leistung erbringt, die --wie z.B. die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker (vgl. § 2221 des Bürgerlichen Gesetzbuches-- ihrer Art nach üblicherweise vergütet wird oder die nach den Umständen eine Vergütung erwarten lässt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juli 1997 V B 152/96, BFH/NV 1998, 357, m.w.N.). - BFH, 30.05.1996 - V R 26/93
Nachhaltige Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers
Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 135/01
Maßgeblich sind alle Umstände des Einzelfalls, u.a. der für die Auseinandersetzung erforderliche Arbeitsaufwand und dessen Schwierigkeiten (BFH-Urteil vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938, m.w.N.). - BFH, 12.11.2001 - VIII B 61/01
Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Überschusserzielungsabsicht - …
Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 135/01
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärungsfähig sein muss (z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2001 VIII B 61/01, BFH/NV 2002, 220;… vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346; vom 14. März 2002 V B 45/01, noch nicht veröffentlicht, m.w.N.). - BFH, 14.03.2002 - V B 45/01
Vorsteuer, Sofortabzug
Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 135/01
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärungsfähig sein muss (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2001 VIII B 61/01, BFH/NV 2002, 220;… vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346; vom 14. März 2002 V B 45/01, noch nicht veröffentlicht, m.w.N.). - BFH, 18.07.2001 - V B 14/01
Beschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Verfahrensmangel - Hausverwaltung - …
Auszug aus BFH, 10.06.2002 - V B 135/01
bb) Geklärt ist auch, das es für die Frage der Steuerbarkeit von Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft allein darauf ankommt, ob ein Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 V B 14/01, BFH/NV 2001, 1621; BFH-Urteil vom 18. April 1996 V R 123/93, BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387); das Umsatzsteuerrecht enthält insoweit keine besonderen Regelungen für Personenvereinigungen. - BFH, 05.05.1994 - V R 76/92
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines Gesellschafters an die …
- BFH, 07.09.2006 - V R 6/05
Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und …
Dann ist es aber auch unerheblich, aus welchen Gründen --wie hier der Miterbenstellung-- der Kläger die wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen hat (zur Testamentsvollstreckung als Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter siehe auch BFH-Beschluss vom 10. Juni 1992 V B 135/01, BFH/NV 2002, 1504). - FG Hessen, 16.02.2016 - 1 K 2513/12
§ 1 Abs.1 Nr.1, § 3 Abs.9 S.1,2 UStG, Art. 24 Abs.1, Art. 25 Buchst. b …
Leistungen, die ausschließlich der Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks dienen und durch die "Beteiligung am Gewinn" abgegolten werden und nicht in einem konkreten Einzel- bzw. Sonderinteresse liegen, stellen aber keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen gegen (Sonder-)Entgelt dar (vgl. BFH-Beschluss vom 10.06.2002 V B 135/01, BFH/NV 2002, 1504). - FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02
Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei …
Rn. 115 Auch für die Beurteilung der Steuerbarkeit von Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft kommt es allein darauf an, ob ein Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1504;… BFH-Beschluss vom 18.7. 2001, BFH/NV 2001, 1621; BFH-Urteil vom 18.4. 1996 BStBl II 1996, 387). - FG Sachsen, 24.08.2007 - 2 K 1519/05
Von Gebietskörperschaften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegründete GmbH; …
Für die Beurteilung der Steuerbarkeit von Leistungen einer Gesellschaft an die Gesellschafter kommt es allein darauf an, ob ein Leistungsaustausch im Sinn des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt (BFH, BFH/NV 2002, 1504;… BFH, BFH/NV 2001, 1621; BFH, BStBl II 1996, 387 ). - FG Köln, 05.07.2022 - 8 K 2074/20
Ausüben einer unternehmerischen Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und …
Der Besteuerung der Umsätze eines Testamentsvollstreckers steht auch weder entgegen, dass er sie aus privatem Anlass aufgenommen (vergl. BFH-Urteil vom 07.09.2006, V R 6/05, BStBl II 2007, 148), noch dass er sie als Mitglied der Erbengemeinschaft ausgeführt hat (vergl. BFH-Beschluss vom 10.06.2002, V B 135/01, BFH/NV 2002, 1504).
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