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Rechtsprechung
   BFH, 29.03.1999 - V B 140/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8883
BFH, 29.03.1999 - V B 140/98 (https://dejure.org/1999,8883)
BFH, Entscheidung vom 29.03.1999 - V B 140/98 (https://dejure.org/1999,8883)
BFH, Entscheidung vom 29. März 1999 - V B 140/98 (https://dejure.org/1999,8883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 82; ; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit - Befangenheit eines Sachverständigen - Besorgnis der Voreingenommenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 82 115 Abs. 2; ZPO § 42 Abs. 1, 2 § 406
    Ablehnung eines Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.07.1985 - IV B 35/85

    Voraussetzungen für die Ablehung eines Sachverständigen bei einer für einem …

    Auszug aus BFH, 29.03.1999 - V B 140/98
    Selbst wenn der Sachverständige den Umfang des Beweisthemas verkannt haben sollte, gibt eine derartige unrichtige Auffassung einem Beteiligten regelmäßig keinen Anlaß für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (BFH-Beschluß vom 18. Juli 1985 IV B 35/85, BFH/NV 1987, 513, 514), es sei denn, der Irrtum ist so schwerwiegend, daß er als Anzeichen für eine vorhandene Voreingenommenheit angesehen werden muß (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, 558).

    Dies begründet ebenso keine Besorgnis der Voreingenommenheit wie die Brauchbarkeit und Vollständigkeit der Schlußfolgerungen (BFH in BFH/NV 1987, 513, 514), die er gezogen hat.

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 29.03.1999 - V B 140/98
    Selbst wenn der Sachverständige den Umfang des Beweisthemas verkannt haben sollte, gibt eine derartige unrichtige Auffassung einem Beteiligten regelmäßig keinen Anlaß für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (…BFH-Beschluß vom 18. Juli 1985 IV B 35/85, BFH/NV 1987, 513, 514), es sei denn, der Irrtum ist so schwerwiegend, daß er als Anzeichen für eine vorhandene Voreingenommenheit angesehen werden muß (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, 558).
  • BFH, 07.11.1995 - VIII B 31/95

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnisses der Befangenheit - …

    Auszug aus BFH, 29.03.1999 - V B 140/98
    Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind vorhanden, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Sachverständige werde sein Gutachten nicht unvoreingenommen abgeben (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 1995 VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344, m.w.N.).
  • BFH, 18.02.1966 - VI 326/65

    Ermittlung des Gewinns aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung durch …

    Auszug aus BFH, 29.03.1999 - V B 140/98
    Der aufgrund förmlichen Beweisbeschlusses eingesetzte Prüfungsbeamte beim FG ist Sachverständiger (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1966 VI 326/65, BFHE 85, 535, BStBl III 1966, 496, 498 a.E.).
  • BFH, 13.08.1987 - VIII B 67/86

    Ablehnung eines Sachverständigen aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines …

    Auszug aus BFH, 29.03.1999 - V B 140/98
    Nach diesem Zeitpunkt müssen sich Gründe für ein Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen aus dem Gutachten selbst ergeben (BFH-Beschluß vom 13. August 1987 VIII B 67/86, BFH/NV 1988, 167).
  • BFH, 26.09.2005 - VIII B 60/04

    Teilnahme des Zeugen an der mündlichen Verhandlung als zu berücksichtigender …

    § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verpflichtet das FG, den Inhalt der ihm vorgelegten Akten und den Vortrag der Prozessbeteiligten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 1995 VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344; vom 29. März 1999 V B 140/98, BFH/NV 1999, 1241).
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