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| BFH, 10.05.1991 - V B 142/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verzicht auf die Zeugenvernehmung im Sinne eines Verfahrensfehlers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.02.1987 - II B 140/86
Revision - Nichtzulassung - Beschwerde - Begründetheit
Auszug aus BFH, 10.05.1991 - V B 142/89
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde diesen Anforderungen gerecht wird (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344).
- FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96
Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids; …
Entgegen dem Zivilrecht wird der Leistungsaustausch dem Vertretenen - wie schon nach allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen - nicht zugerechnet, wenn lediglich verdeckt wird, daß nicht er, sondern der Vertreter die Leistung erbringt, und zwar weil das volle wirtschaftliche Risiko beim Vertreter bleibt und dem Vertretenen Substanz, Wert und Ertrag des Geschäfts nicht zugeordnet werden können (vgl. Urteile des FG Köln, Urteil vom 15. März 1994 5 K 1102/88 , EFG 1994, 1025;… des BFH vom 14. September 1989 V R 131/84 , BFH/NV 1990, 333, 334; des Niedersächsischen FG vom 4. Juli 1989 V 281/88, EFG 1989, 625, bestätigt durch BFH-Beschluß vom 10. Mai 1991 V B 142/89 , BFH/NV 1992, 822). - BFH, 04.05.1993 - V B 13/93
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels
An diese tatsächlichen Feststellungen würde der BFH in dem von der Klägerin angestrebten Revisionsverfahren gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden sein, es sei denn, daß in bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Revisionsgründe vorgebracht würden (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Mai 1991 V B 142/89, BFH/NV 1992, 822 unter a). - BFH, 03.08.1993 - VII B 29/93
Beschlagnahme von auf dem Polen-Markt gekaufter Zigartten wegen Nichtentrichtung …
Unter solchen Umständen ist eine auf einen anderen, vom FG nicht festgestellten Sachverhalt gestützte Rechtsfrage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung in einem künftigen Revisionsverfahren weder entscheidungserheblich noch klärungsfähig (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 1991 V B 142/89, BFH/NV 1992, 822).
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