Rechtsprechung
| BFH, 24.10.2000 - V B 144/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
VerglO § 59; ; VerglO § 12; ; VerglO § 57; ; KO § 106; ; FGO § 69; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 135 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Grundstücksgemeinschaft - Organträgerin - Vermietung von Produktionsgrundstücken - Konkurs der Organgesellschaft - Vergleichsverwalter - Allgemeines Veräußerungsverbot - Vergleichsverfahren - Außenprüfung - Beendigung der Organschaft - Festsetzung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerliche Organschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.03.1995 - V R 46/94
Anforderungen an Beiladung eines Dritten im Verfahren
Auszug aus BFH, 24.10.2000 - V B 144/00
Das FG hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1995 V R 46/94 (BFH/NV 1996, 84) und vom 13. März 1997 V R 96/96 (BFHE 182, 426, BStBl II 1997, 580) verwiesen.Nach dem Urteil in BFH/NV 1996, 84 kann eine Organschaft bereits mit der Bestellung eines vorläufigen Vergleichsverwalters über das Vermögen der Organgesellschaft enden, wenn das Amtsgericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen nach §§ 12, 57 und 59 VerglO anordnet, durch die der Organträger den maßgeblichen Einfluss auf die Organgesellschaft verliert.
Andererseits hatten die Sicherungsmaßnahmen nach §§ 12, 57 und 59 VerglO im Fall des BFH-Urteils in BFH/NV 1996, 84 nach Ansicht des BFH zur Folge, dass der Organträger den maßgeblichen Einfluss auf die Organgesellschaft verlor.
Wie sich aus den oben angeführten Besonderheiten des Sachverhalts des BFH-Urteils in BFH/NV 1996, 84 ergibt, ist nicht mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für die Antragstellerin günstiger Prozessausgang zu erwarten.
- BFH, 13.03.1997 - V R 96/96
Zeitpunkt der Beendigung der Organschaft im Fall der Sequestration
Auszug aus BFH, 24.10.2000 - V B 144/00
Das FG hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1995 V R 46/94 (…BFH/NV 1996, 84) und vom 13. März 1997 V R 96/96 (BFHE 182, 426, BStBl II 1997, 580) verwiesen.Nach dem Urteil in BFHE 182, 426, BStBl II 1997, 580 endet bei Organschaften, bei denen der Organträger Geschäftsführer der Organgesellschaft (späteren Gemeinschuldnerin) ist, die Organschaft nur dann bereits vor Eröffnung des Konkursverfahrens mit der Anordnung der Sequestration, wenn der Sequester den maßgeblichen Einfluss auf die Organgesellschaft erhält und ihm eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung in der Organgesellschaft möglich ist.
Nach dem Urteil in BFHE 182, 426, BStBl II 1997, 580 reicht das allgemeine Veräußerungsverbot nach § 106 der Konkursordnung (KO) und der Entzug der Kassenführungsbefugnis nach § 57 VerglO noch nicht für die Beendigung der Organschaft.
- BFH, 26.05.1988 - V B 26/86
Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der …
Auszug aus BFH, 24.10.2000 - V B 144/00
Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschluss vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403).Allerdings entfällt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH in BFH/NV 1989, 403).
Dass das FA mit seinem Hilfsantrag bezüglich der Sicherheitsleistung durchgedrungen ist, wirkt sich kostenmäßig nicht aus (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 403).
- BFH, 18.05.1995 - V R 46/94
Auszug aus BFH, 24.10.2000 - V B 144/00
Das FG hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1995 V R 46/94 (…BFH/NV 1996, 84) und vom 13. März 1997 V R 96/96 (BFHE 182, 426, BStBl II 1997, 580) verwiesen.
- BFH, 17.05.2005 - I B 108/04
Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische …
Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (z.B. BFH-Beschlüsse in BStBl II 2005, 351, und vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493).b) Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt jedoch, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 220/85, BFHE 154, 532, BStBl II 1989, 39; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 493).
Die Entscheidung über die Sicherheitsleistung hatte keine Auswirkung auf die Kostenentscheidung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 493).
- BFH, 27.11.2009 - II B 75/09
Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit …
Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, …und vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).Sie erübrigt sich, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 493, und in BFH/NV 2005, 1782).
- BFH, 19.02.2010 - II B 122/09
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit …
Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, …und vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).Sie erübrigt sich, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 493, und in BFH/NV 2005, 1782).
- BFH, 27.11.2009 - II B 102/09
Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit …
Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, …und vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).Sie erübrigt sich, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 493, und in BFH/NV 2005, 1782).
- BFH, 25.11.2005 - V B 75/05
Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen …
Andererseits entfällt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403, unter 1. b aa; vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493;… vom 29. November 2004 V B 78/04, BFH/NV 2005, 650). - BFH, 22.02.2006 - V B 78/05
Divergenz
Während des Klageverfahrens entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 24. Oktober 2000 V B 144/00 (BFH/NV 2001, 493) im Rahmen eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Umsatzsteuerbescheids für 1997, die Beantwortung der zwischen den Beteiligten streitigen Frage sei ernstlich zweifelhaft.Das FG hat --ausgehend von den Vorgaben des Senats im AdV-Beschluss in BFH/NV 2001, 493-- nach Beweisaufnahme die Überzeugung gewonnen, dass die H-GmbH mit Eröffnung des Vergleichsverfahrens über ihr Vermögen am 28. Mai 1997 nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr in das Unternehmen der Klägerin eingegliedert war, sondern selbst die für die Unternehmereigenschaft erforderliche Selbständigkeit ihrer gewerblichen Tätigkeit erlangt hat.
Das FG ist bei seiner Entscheidung nicht von Rechtssätzen des BFH abgewichen, sondern hat die nach dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 493 erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen.
- BFH, 17.05.2005 - I B 109/04
Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische …
Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493).b) Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt zwar, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 220/85, BFHE 154, 532, BStBl II 1989, 39; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 493).
- BFH, 05.04.2004 - X B 130/03
Fehlerhaft berechneter Zinsbetrag für ein dem ehemaligen Gesellschafter und Vater …
Denn die finanzielle Lage des Antragstellers, der am 12. Dezember 2002 die eidesstattliche Versicherung über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgegeben hat, lässt die Realisierbarkeit der Steuerforderung --sollte das Hauptsacheverfahren zu einer (teilweisen) Bestätigung des angefochtenen Verwaltungsakts führen-- als gefährdet erscheinen (vgl. zum Zweck der Anordnung einer Sicherheitsleistung auch BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, unter 2.).Die Anordnung einer Sicherheitsleistung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt entbehrlich, dass mit Gewissheit oder jedenfalls großer Wahrscheinlichkeit ein für die Antragsteller günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. auch dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 493, m.w.N.).
- FG Münster, 14.08.2003 - 8 V 2651/03
Aussetzung der Vollziehung der Änderungsbescheide ohne Sicherheitsleistung
Aus diesem Grund entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der sich der Senat anschließt, dass eine Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung gerechtfertigt sein kann, wenn der angefochtene Steuerbescheid zumindest mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000, V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, vom 31. Januar 1997, X S 11/96, BFH/NV 1997, 512 …und vom 17. Januar 1996, V B 100/95, BFH/NV 1996, 491). - BFH, 08.08.2011 - XI B 39/11
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV - AdV gegen …
Andererseits entfällt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403, unter 1.b aa; vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493; vom 29. November 2004 V B 78/04, BFHE 208, 93, BStBl II 2005, 535, und vom 25. November 2005 V B 75/05, BFHE 212, 176, BStBl II 2006, 484, unter II.4.a). - FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder …
- FG Sachsen, 05.05.2006 - 2 V 1752/05
Abzugsbesteuerung von EU-Künstlern; Einkünfte der ausländischen Künstler für …
- FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10
Aussetzung der Vollziehung: Ort der Lieferung bei grenzüberschreitender …
- FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Einbeziehung in einen USt-Betrug
- FG Niedersachsen, 06.07.2012 - 5 V 40/12
Vorsteuerabzug bei Strohmanngeschäften
- FG Niedersachsen, 28.04.2003 - 10 V 511/02
Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer ohne Sicherheitsleistung; …
- FG Düsseldorf, 14.01.2010 - 1 V 3778/09
Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung; Aussetzung der Vollziehung; …
- FG Saarland, 20.10.2003 - 1 V 298/03
Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch die Bestellung eines …
- FG Düsseldorf, 14.05.2010 - 13 V 292/10
Aussetzung der Vollziehung; Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der …
- FG Düsseldorf, 14.05.2010 - 13 V 295/10
Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der Finanzverwaltung; Anordnung einer …
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