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Rechtsprechung
   BFH, 10.07.1995 - V B 15/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,31315
BFH, 10.07.1995 - V B 15/95 (https://dejure.org/1995,31315)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1995 - V B 15/95 (https://dejure.org/1995,31315)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1995 - V B 15/95 (https://dejure.org/1995,31315)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.10.1985 - I R 163/82

    Verpflichtung des Revisionsgerichtes zur Untersuchung von erstinstanzlichen …

    Auszug aus BFH, 10.07.1995 - V B 15/95
    Wird ein solcher Verstoß gegen § 96 FGO geltend gemacht, so müssen die Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Beschwerdeführers (bzw. Revisionsklägers) nicht berücksichtigt hat, genau bezeichnet werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288).
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtmäßigkeit der unmittelbaren …

    Auszug aus BFH, 10.07.1995 - V B 15/95
    Ferner muß dargelegt werden, welche Schlußfolgerungen sich dem FG nach Ansicht des Beschwerdeführers auf Grund dieser Tatsachen hätten aufdrängen müssen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1976 VI ER 201/76, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 94, Rechtsspruch 17) und inwiefern diese für die Entscheidung erheblich sind.
  • BFH, 20.03.1997 - XI B 181/95
    Ferner muß dargelegt werden, welche Schlußfolgerungen sich dem FG nach Ansicht des Beschwerdeführers aufgrund dieser Tatsachen hätten aufdrängen müssen und inwiefern diese für die Entscheidung erheblich sind (BFH-Beschluß vom 10. Juli 1995 V B 15/95, BFH/NV 1996, 150).

    Beide Verfahrensrügen sind jedenfalls schon deshalb nicht schlüssig erhoben, weil nicht dargetan ist, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens bzw. der unterlassenen Aufklärung beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 150, und BFH/NV 1995, 188).

  • BFH, 27.10.1997 - X B 203/95

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerdebegründung

    Die darüber hinaus erhobenen Verfahrensrügen sind ebenfalls nicht ordnungsgemäß, sondern nur pauschal und unspezifiziert erhoben (…vgl. zu den Anforderungen im einzelnen BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 1995 II B 97/94, BFH/NV 1995, 987; vom 10. Juli 1995 V B 15/95, BFH/NV 1996, 150;… vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246;… vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412;… zur Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: BFH-Beschlüsse vom 25. April 1995 II B 7/95, BFH/NV 1995, 914;… vom 30. August 1996 VIII B 15/95, BFH/NV 1997, 241).
  • BFH, 07.01.1998 - V B 106/97

    Rüge des Verfahrensmangels der unzureichenden Sachaufklärung

    Ferner muß dargelegt werden, welche Schlußfolgerungen sich dem FG nach Ansicht des Beschwerdeführers aufgrund dieser Tatsachen hätten aufdrängen müssen und inwiefern diese für die Entscheidung erheblich sind (BFH-Beschluß vom 10. Juli 1995 V B 15/95, BFH/NV 1996, 150).
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