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Rechtsprechung
   BFH, 18.01.2001 - V B 157/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3677
BFH, 18.01.2001 - V B 157/00 (https://dejure.org/2001,3677)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2001 - V B 157/00 (https://dejure.org/2001,3677)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - V B 157/00 (https://dejure.org/2001,3677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 5 Buchst. c; ; UStG § 3a Abs. 1; ; AO 1977 § 227 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 76

  • Wolters Kluwer

    DDR - Provision - Vermittlung - Billigkeitserlass - Abgabenordnung - Begründungsanforderung - Rechtsmittelbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93

    1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung …

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V B 157/00
    Da die Beteiligten auf eine § 76 FGO genügende Sachaufklärung verzichten können (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367, zu Abschn. II. 3.), muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die nach seiner Ansicht unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (…z.B. BFH-Beschluss vom 26. September 1996 V B 39/96, BFH/NV 1997, 352).
  • BFH, 27.04.1999 - III B 118/98

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Beweiswürdigung; …

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V B 157/00
    Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit der Vorentscheidung allein rechtfertigen keine Zulassung der Revision (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 1999 III B 118/98, BFH/NV 1999, 1478, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 58, 62, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 10.02.2000 - VIII B 14/99

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V B 157/00
    Wird die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 76 FGO) verletzt habe (hier: unterbliebene Vernehmung des Zeugen S) ist nicht nur darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat und aufgrund welcher Umstände sich der Vorinstanz die Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, obgleich der von einem fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretene Beteiligte --wie hier die Klägerin-- keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat bzw. wann ein entsprechender Beweisantrag gestellt worden ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2000 VIII B 14/99, BFH/NV 2000, 971, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.1997 - I B 78/96

    Überzeugungsbildung eines Gerichts beim Zeugenbeweis

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V B 157/00
    a) Soweit sich die Angriffe der Klägerin gegen die Beweiswürdigung richten, betreffen sie materielles Recht, keine Verfahrensfehler (…vgl. z.B. Beschlüsse des BFH vom 18. September 1997 X B 92/96, BFH/NV 1998, 472; vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 26.09.1996 - V B 39/96

    Hinzuschätzung einer Nachkalkulation von erwirtschafteten Entgelten zur Erhebung …

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V B 157/00
    Da die Beteiligten auf eine § 76 FGO genügende Sachaufklärung verzichten können (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367, zu Abschn. II. 3.), muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die nach seiner Ansicht unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (z.B. BFH-Beschluss vom 26. September 1996 V B 39/96, BFH/NV 1997, 352).
  • BFH, 18.09.1997 - X B 92/96
    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V B 157/00
    a) Soweit sich die Angriffe der Klägerin gegen die Beweiswürdigung richten, betreffen sie materielles Recht, keine Verfahrensfehler (vgl. z.B. Beschlüsse des BFH vom 18. September 1997 X B 92/96, BFH/NV 1998, 472;… vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 12.03.1990 - V B 124/89

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der …

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V B 157/00
    Da die Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der Beschwerdefrist zu begründen ist, sind nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist (vgl. § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) nur Erläuterungen und Vervollständigungen rechtzeitig ordnungsgemäß geltend gemachter Zulassungsgründe möglich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. März 1990 V B 124/89, BFH/NV 1991, 103).
  • BFH, 19.11.2012 - VII B 126/12

    Mitwirkung des Schuldners bei der Ermittlung der Haftungsquote

    Zu der schlüssigen Rüge einer ungenügenden Sachverhaltsermittlung gehört zumindest der Vortrag, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Beweisantrag hätte aufklären oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen (…Senatsbeschluss vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926, m.w.N.).
  • BFH, 16.02.2006 - VII B 122/05

    Haftung - Nachfolge-Geschäftsführer

    Wird die Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG gerügt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist genau anzugeben, welche konkreten Tatsachen das FG von sich aus hätte aufklären sollen und/oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes und/oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes auf der Grundlage der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2001 - XI B 64/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Mangelnde Sachaufklärung - …

    Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist ausgeführt wird, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Beweisantrag hätte aufklären oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rdnr. 40, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926).

    Die Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zugeordnet (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2001, 926).

  • BFH, 17.09.2001 - V B 221/00

    Immobiliengeschäfte - Umsatzsteuer - Steuerfestsetzung - …

    Da die Beteiligten auf die Beachtung der Vorschrift des § 76 Abs. 1 FGO verzichten können, ist ferner vorzutragen, dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt wurde oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926, m.w.N.).

    Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit der Vorentscheidung allein rechtfertigen keine Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2001, 926, m.w.N.).

  • BFH, 23.10.2001 - XI B 66/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Mangelnde Sachaufklärung - …

    Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist ausgeführt wird, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Beweisantrag hätte aufklären oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rdnr. 40, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926).

    Die Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zugeordnet (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2001, 926).

  • BFH, 23.10.2001 - XI B 65/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Mangelnde Sachaufklärung - …

    Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist ausgeführt wird, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Beweisantrag hätte aufklären oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rdnr. 40, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926).

    Die Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zugeordnet (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2001, 926).

  • BFH, 23.10.2001 - XI B 67/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Mangelnde Sachaufklärung - …

    Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn innerhalb der Beschwerdefrist ausgeführt wird, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Beweisantrag hätte aufklären oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rdnr. 40, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926).

    Die Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zugeordnet (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2001, 926).

  • BFH, 20.04.2006 - VII B 280/05

    NZB: Gesellschaft in der Krise - Geschäftsführerpflichten

    Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn ausgeführt wird, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2008 - VIII B 197/07

    Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO sind geklärt i.S. des § 115 FGO

    b) Soweit er sinngemäß geltend macht, das Finanzgericht (FG) habe unter Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz nach § 76 FGO Ermittlungen dazu unterlassen, ob der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die Veranlagung für das Jahr 1995 bewusst fehlerhaft durchgeführt habe, fehlt es schon an der nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen Darlegung, welche konkreten Tatsachen das FG von sich aus hätte aufklären sollen und/oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, warum der Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes und/oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes auf der Grundlage der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926;… vom 9. Februar 2006 VIII B 52/05, BFH/NV 2006, 1155;… vom 16. Februar 2006 VII B 122/05, BFH/NV 2006, 1051, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2006 - VII B 31/06

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Mangelnde Sachaufklärung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn dargelegt wird, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG --unabhängig davon, ob dieser rechtlich zutreffend ist-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2003 - III B 88/02

    Absehen von der Darstellung der Entscheidung - Bezugnahme auf die …

  • BFH, 10.09.2002 - III B 56/02

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - …

  • BFH, 02.08.2006 - VII S 56/05

    Verzicht auf mündliche Verhandlung als Verzicht auf Beweiserhebung?

  • BFH, 10.05.2006 - VII B 123/05

    Geschäftsführerhaftung; Anfechtbarkeit nach §§ 130 , 131 InsO

  • BFH, 21.04.2005 - III B 40/04

    InvZul; Rückforderung; Vertrauensschutz

  • BFH, 11.12.2003 - V B 102/03

    Mitwirkungspflicht des Stpfl.

  • BFH, 02.05.2006 - VII B 172/05

    Kein Verfahrensrüge bei Übergehen eines Beweisantrags oder unterlassener …

  • BFH, 13.09.2002 - III B 70/01

    Ablehnung der Investitionszulage wegen fehlender Zuständigkeit - Verstoß gegen …

  • BFH, 25.07.2001 - V B 222/00

    Zuständigkeit für Umsatzbesteuerung - Nachweis eines Verwaltungsaktes - …

  • BFH, 18.09.2001 - V B 213/00

    Umsatzsteuer - PKW-Handel - Unternehmereigenschaft - Nichtzulassungsbeschwerde - …

  • BFH, 23.10.2001 - VI B 19/01

    Unbegründete Beschwerde - Rüge der materielle Unrichtigkeit - Rüge übergangener …

  • BFH, 17.09.2001 - V B 206/00

    Umsatzsteuer - Voranmeldung - Abtretungsanzeige - Verrechnungsstundung - …

  • BFH, 17.09.2001 - V B 206/01
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