Rechtsprechung
| BFH, 28.03.1985 - V B 16/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mitwirkungspflicht der Beteiligten im Prozesskostenhilfeverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.11.1977 - VII S 5/77
Bewilligung des Armenrechts - Rechtsmittelinstanz - Aufgabe des Antragstellers - …
Auszug aus BFH, 28.03.1985 - V B 16/84
Dem vom Finanzgericht zitierten Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 22. November 1977 VII S 5-6, 9/77 (BFHE 123, 436, BStBl II 1978, 72) ist - soweit er auf die Darlegung der Erfolgsaussichten überhaupt abgehoben hat - nichts anderes zu entnehmen, denn auch dort wird auf die Zumutbarkeit abgestellt.
- BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven …
Im Verfahren der Prozeßkostenbewilligung kann das Revisionsgericht auch tatsächliche Umstände berücksichtigen, die es anhand der ihm vorgelegten Verfahrens- und Sachakten selbst feststellen kann (vgl. auch BFH, Beschluß vom 28. März 1985 - V B 16/84 - BFH/NV 1985, 47 ). - BFH, 17.07.1989 - X B 39/89
Rechtmäßigkeit eines schätzweisen Steuerbescheids bei Versäumen der für die …
Bei der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals ist - unter Berücksichtigung des Vortrags im Beschwerdeverfahren - grundsätzlich von dem Vorbringen des Antragstellers auszugehen (…Beschlüsse des BFH vom 18. Mai 1988 X B 185/87, BFH/NV 1988, 731, und in BFH/NV 1988, 804), es sei denn, der Antragsteller ist nicht in der Lage, die Erfolgsaussichten seiner Klage hinreichend darzulegen (Beschluß des BFH vom 28. März 1985 V B 16/84, BFH/NV 1985, 47;… Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 2. Aufl., 1987, § 142 Anm.14).Daß sie hierzu nicht in der Lage wäre (vgl. BFH in BFH/NV 1985, 47), ist - wie dargelegt (s.oben aa) - nicht erkennbar.
- BFH, 10.02.2004 - XI S 5/04
Antrag auf Gewährung von PKH; Vorlage der Erklärung über die persönlichen und …
Dabei gilt grundsätzlich auch im PKH-Verfahren die Mitwirkungspflicht des Antragstellers gemäß § 76 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. März 1985 V B 16/84, BFH/NV 1985, 47;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 76 Anm. 23 ff., und Gräber/Ruban, a.a.O., § 142 Anm. 23). - BFH, 25.04.1988 - X B 180/87
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als …
Zwar ist der Antragsteller, wenn seine Angaben ergänzungsbedürftig sind, darauf hinzuweisen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1985 V B 16/84, BFH/NV 1985, 47), dies jedoch nur dann, wenn der Antragsteller erkennbar und in einer ihm zumutbaren Weise seine Mitwirkungsobliegenheit erfüllt. - BFH, 17.03.1987 - VII B 152/86
Form für den Antrag auf Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen der Gewährung von …
§ 118 Abs. 2 ZPO legt dem Gericht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens eine Ermittlungspflicht auf, die sich insbesondere auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers erstreckt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1985 V B 16/84, BFH/NV 1985, 47).
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