Rechtsprechung
| BFH, 29.06.2010 - V B 160/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung - Voraussetzungen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung
- openjur.de
Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen; Eigenforschung; Voraussetzungen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung
- Bundesfinanzhof
UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 2, UStG § 15 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung - Voraussetzungen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung - rechtsinformationen.bund.de
Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung - Voraussetzungen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 15 Abs 2 UStG 1999, § 15 Abs 4 UStG 1999, Art 2 Nr 1 EWGRL 388/77, § 96 Abs 2 FGO
Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung - Voraussetzungen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 15 Abs 2 UStG 1999, § 15 Abs 4 UStG 1999, Art 2 Nr 1 EWGRL 388/77, § 96 Abs 2 FGO
Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung - Voraussetzungen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen
- datenbank.nwb.de
Vorsteuerabzug einer gemeinnützigen Körperschaft; Eigenforschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- FG München, 05.11.2008 - 3 K 3427/03
- BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 12.02.2009 - C-515/07
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste …
Auszug aus BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Rn. 4 a) Durch die bereits vorliegende Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH ist geklärt, dass auch eine gemeinnützige Körperschaft einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich haben kann (…vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2008 XI B 171/07, BFH/NV 2008, 1215, m.w.N. aus der Rechtsprechung), wobei der unternehmerische Bereich die wirtschaftliche und die nichtwirtschaftliche Tätigkeit umfasst (EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 C 515/07, VNLTO, Slg. 2009, I-00839, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 421, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2009, 199 Rz 35).Dabei besteht die wirtschaftliche Tätigkeit in der entgeltlichen Lieferung oder Erbringung von Dienstleistungen (EuGH-Urteil VNLTO in Slg. 2009, I-00839, HFR 2009, 421, UR 2009, 199 Rz 34).
Geht ein Steuerpflichtiger zugleich wirtschaftlichen Tätigkeiten und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nach, ist ein Abzug der Vorsteuer für Aufwendungen nur insoweit zulässig, als diese der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen i.S. des Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) zuzurechnen sind (EuGH-Urteile vom 13. März 2008 C 437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597, HFR 2008, 526, Leitsatz sowie Rz 31, und in Slg. 2009, I-00839, HFR 2009, 421, UR 2009, 199 Rz 37).
- EuGH, 13.03.2008 - C-437/06
Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich …
Auszug aus BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Geht ein Steuerpflichtiger zugleich wirtschaftlichen Tätigkeiten und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nach, ist ein Abzug der Vorsteuer für Aufwendungen nur insoweit zulässig, als diese der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen i.S. des Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) zuzurechnen sind (EuGH-Urteile vom 13. März 2008 C 437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597, HFR 2008, 526, Leitsatz sowie Rz 31, und in Slg. 2009, I-00839, HFR 2009, 421, UR 2009, 199 Rz 37). - BFH, 14.04.2008 - XI B 171/07
Aufteilung von Vorsteuern auf unternehmerischen und nicht unternehmerischen …
Auszug aus BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Rn. 4 a) Durch die bereits vorliegende Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH ist geklärt, dass auch eine gemeinnützige Körperschaft einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich haben kann (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2008 XI B 171/07, BFH/NV 2008, 1215, m.w.N. aus der Rechtsprechung), wobei der unternehmerische Bereich die wirtschaftliche und die nichtwirtschaftliche Tätigkeit umfasst (EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 C 515/07, VNLTO, Slg. 2009, I-00839, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 421, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2009, 199 Rz 35).
- FG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 4 K 223/04
Keine Berücksichtigung von echten Zuschüssen bei der Vorsteueraufteilung
Auszug aus BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Der vorliegende Streitfall ist nicht mit den Sachverhalten vergleichbar, die den Urteilen des Schleswig-Holsteinischen FG vom 7. September 2006 4 K 223/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1867) und des Sächsischen FG vom 29. Januar 2002 6 K 1747/98 (nicht veröffentlicht) zugrunde lagen:. - BFH, 16.06.2009 - V B 131/08
Beweis des ersten Anscheins bei der privaten Nutzung betrieblicher PKW - …
Auszug aus BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Etwas anderes gilt zwar ausnahmsweise dann, wenn die Vorentscheidung an einem sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehler leidet, d.h. offensichtlich materielle oder formelle Fehler im Sinne einer willkürlichen Entscheidung aufweist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. März 2006 V B 15/05, BFH/NV 2006, 1366; vom 16. Juni 2009 V B 131/08, BFH/NV 2009, 1678). - BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09
NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung, …
Auszug aus BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung erfordert, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestelltem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als insbesondere der BFH oder ein anderes FG (BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443;… vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167). - BFH, 28.09.2009 - IV B 99/08
Divergenz von finanzgerichtlichen Entscheidungen - Keine widerstreitende …
Auszug aus BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung erfordert, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestelltem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als insbesondere der BFH oder ein anderes FG (…BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443; vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167). - BFH, 17.03.2010 - X B 51/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung …
Auszug aus BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Beide Zulassungsgründe setzen eine klärungsbedürftige und im Revisionsverfahren klärbare Rechtsfrage voraus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 51/09, BFH/NV 2010, 1291). - BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03
FG-Urteil, Unrichtigkeit im Tatbestand
Auszug aus BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Damit macht er eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das FG geltend und rügt mithin materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Unrichtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212, m.w.N.). - BFH, 03.03.2006 - V B 15/05
Schätzung
Auszug aus BFH, 29.06.2010 - V B 160/08
Etwas anderes gilt zwar ausnahmsweise dann, wenn die Vorentscheidung an einem sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehler leidet, d.h. offensichtlich materielle oder formelle Fehler im Sinne einer willkürlichen Entscheidung aufweist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. März 2006 V B 15/05, BFH/NV 2006, 1366;… vom 16. Juni 2009 V B 131/08, BFH/NV 2009, 1678). - BFH, 21.05.2010 - V B 143/09
Darlegung einer Divergenz - Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 16.10.1996 - VIII B 19/95
Schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels der Verletzung des rechtlichen Gehörs
- FG Sachsen, 29.01.2002 - 6 K 1747/98
Anteilige Kürzung von Vorsteuerbeträgen; Abgrenzung der unternehmerischen von der …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 2 K 2164/15
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbandes
Unterhält ein Steuerpflichtiger sowohl einen unternehmerischen wie auch einen nichtunternehmerischen Bereich und sind beide Bereiche in dem Sinne voneinander abgegrenzt, dass der nichtunternehmerische Bereich nicht dem unternehmerischen Bereich dient, so kommt ein Abzug von Vorsteuern nur in Betracht, wenn sie aus empfangenen Leistungen resultieren, die direkt und unmittelbar oder im Sinne einer sachgemäßen wirtschaftlichen Zuordnung analog § 15 Abs. 4 UStG dem unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind (BFH-Beschlüsse vom 29.06.2010 V B 160/08, Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2010, 1876;… vom 14.04.2008 XI B 171/07, BFH/NV 2008, 1215).Rn. 31 Für die Abgrenzung eines unternehmerischen von einem nichtunternehmerischen Bereich ist allein darauf abzustellen, ob und inwieweit vom Steuerpflichtigen entgeltliche Lieferungen oder Dienstleistungen erbracht werden oder ernsthaft beabsichtigt sind (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 29.06.2010 V B 160/08, BFH/NV 2010, 1876; BFH-Urteil vom 22.04.2015 XI R 10/14, BStBl II 2015, 862;… BFH-Urteil vom 16.09.2015 XI R 27/13, BFH/NV 2016, 252).
- FG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 2 K 2191/08
Vorsteueraufteilung bei einem als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Verein, …
Die vorstehenden Grundsätze hat der BFH etwa in seinen jüngeren Entscheidungen vom 29.06.2010 V B 160/08 (BFH/NV 2010, 1876 ) und vom 14.04.2008 XI B 171/07 (…BFH/NV 2008, 1215 ) dargestellt.In die gleiche Richtung geht auch der Beschluss des BFH vom 29.06.2010 V B 160/08 (BFH/NV 2010, 1876 ), mit dem das Urteil des FG München vom 05.11.2008 3 K 3427/03 (EFG 2009, 787) bestätigt wurde.
- FG Sachsen, 13.12.2012 - 6 K 1010/10
Keine Berücksichtigung von Zuwendungen und Spenden bei der Aufteilung von …
Auch eine gemeinnützige Körperschaft kann einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich haben (…vgl. BFH, BFH/NV 2008, 1215 , m.w.N.), wobei der unternehmerische Bereich die wirtschaftliche und die nichtwirtschaftliche Tätigkeit umfasst (vgl. BFH, BFH/NV 2010, 1876 ).Dabei besteht die wirtschaftliche Tätigkeit in der entgeltlichen Lieferung oder Erbringung von Dienstleistungen (vgl. BFH, BFH/NV 2010, 1876 ).
Geht ein Steuerpflichtiger zugleich wirtschaftlichen Tätigkeiten und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nach, ist ein Abzug der Vorsteuer für Aufwendungen nur insoweit zulässig, als diese der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen i.S. des Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG ) zuzurechnen sind (vgl. BFH, BFH/NV 2010, 1876 ).
- BFH, 13.12.2011 - V B 39/11
Keine Revisionszulassung bei bloßer Behauptung einer fehlerhaften Beweiswürdigung …
Rn. 5 b) Die Zulassung der Revision aufgrund eines Rechtsfehlers des FG käme allenfalls in Betracht, wenn die Klägerin gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO einen sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehler darlegen würde, d.h. einen offensichtlichen materiellen oder formellen Fehler der Vorentscheidung, der diese zu einer willkürlichen Entscheidung macht (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2010 V B 160/08, BFH/NV 2010, 1876, unter 2.b, und vom 14. Juni 2011 V B 24/10, nicht veröffentlicht).Rn. 7 Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO kann zwar gegeben sein, wenn das FG seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2010 V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837, unter II.2., und in BFH/NV 2010, 1876, unter 3.).
- BFH, 03.08.2011 - V B 36/10
Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts
Für die Zulassung der Revision wegen Divergenz muss das FG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine abweichende Rechtsauffassung vertreten als die Divergenzentscheidung (vgl. z.B. den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 V B 160/08, BFH/NV 2010, 1876, unter 2.a). - LAG Schleswig-Holstein, 16.08.2013 - 5 Ta 95/13
Kostenfestsetzung, sofortige Beschwerde, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, …
Denn wenn ein Steuerpflichtiger zugleich wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, ist ein Abzug von Vorsteuern nur insoweit zulässig, als die Eingangsleistungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen ist (BFH, Beschl. v.29.06.2010 - V B 160/08 -, juris).
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