Rechtsprechung
| BFH, 16.05.2007 - V B 169/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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AO 1977 § 122; ; AO 1977 § 122 Abs. 2; ; FGO § 82; ; FGO § 94; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 160 Abs. 2; ; ZPO § 450 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 122
Steuerbescheid; Zugang; Zugangsfiktion - datenbank.nwb.de
Zugangsfiktion nach § 122 AO; Darstellung des Sachverhalts der Prozessbeteiligten im Sitzungsprotokoll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 02.08.2006 - 5 K 2791/05
- BFH, 16.05.2007 - V B 169/06
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (9)
- BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06
NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 169/06
Dies gilt vielmehr nur dann, wenn der Empfänger substantiiert Tatsachen vorträgt, die schlüssig auf den verspäteten Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (BFH-Beschluss vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389). - BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 169/06
Wenn der Bevollmächtigte rügt, das FG hätte nicht das Zustellverfahren im Allgemeinen, sondern den individuellen Postlauf der streitigen Bescheide ermitteln müssen, so fehlt der Vortrag, welche Beweismittel zur Klärung dieser Frage zur Verfügung gestanden haben und weshalb der Bevollmächtigte nicht von sich aus einen entsprechenden konkreten Beweisantrag gestellt hat (BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BStBl II 1989, 727). - BFH, 21.12.2001 - VIII B 132/00
Fehlerhafte Beurteilung der Beweislast; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 169/06
b) Das FG hat auch nicht verfahrensfehlerhaft die Beweislastregeln für die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts nach § 122 AO verkannt (zur Einstufung von Fehlern bei Beweislastverteilung als Verfahrensmangel vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2001 VIII B 132/00, BFH/NV 2002, 661).
- BFH, 22.05.2006 - X B 190/05
Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 169/06
Es ist jedoch bereits geklärt, dass eine gesetzliche Verpflichtung der Finanzbehörde, den Tag der Aufgabe zur Post aktenkundig zu machen, nicht besteht (BFH-Beschluss vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 122 AO Rz 59). - BFH, 27.06.2001 - I R 46/00
Betriebsausgabe - Sachverhaltsaufklärung - Ausländische Zeugen
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 169/06
Die auf diese Weise zustande gekommene Entscheidung kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das FG entweder von einem unzureichend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen ist oder mit seiner Sachverhaltswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 2001 I R 46/00, BFH/NV 2002, 1). - BFH, 07.08.2002 - I B 151/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 169/06
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschluss vom 7. August 2002 I B 151/01, BFH/NV 2003, 60). - BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
Protokollberichtigung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 169/06
Nach § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) sind in das Protokoll "die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung aufzunehmen", wozu nach der Rechtsprechung des BFH nur der äußere Hergang der Verhandlung bzw. die für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten zählt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. April 2005 XI B 243/03, BFH/NV 2005, 1586;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 94 Rz 7). - BFH, 15.09.2005 - V B 126/04
Divergenz; Inhalt des Sitzungsprotokolls
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 169/06
Die Sachverhaltsdarstellung der Prozessbeteiligten gehört nicht dazu (BFH-Beschluss vom 15. September 2005 V B 126/04, BFH/NV 2006, 557), sofern sie nicht ausnahmsweise ausdrücklich als Partei vernommen worden sind. - BFH, 23.10.1986 - IV R 21/85
Voraussetzungen des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid - Pflicht zum Zugang …
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 169/06
Diese Obliegenheit zur Beweisvorsorge entspricht der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 23. Oktober 1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412).
- BFH, 09.12.2009 - II R 52/07
Auslegung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beginn der …
Bei Fehlen eines solchen Vermerks kann das FA vielmehr darlegen, wie der Ablauf der Postversendung gestaltet war und welche Maßnahmen ergriffen worden waren, um die Gewähr für die Übereinstimmung von Bescheiddatum und tatsächlichem Aufgabetag zu bieten (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2005 V B 115/04, BFH/NV 2006, 84, zur Absendung eines Steuerbescheids durch ein Druckzentrum;… vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681;… vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389, unter 3.d; vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454, …und vom 13. Februar 2008 XI B 218/07, BFH/NV 2008, 742).Die Rechtsprechung des BFH, wonach nicht jedes beliebige Bestreiten des Zugangszeitpunkts die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 AO außer Kraft setzt, der Empfänger vielmehr substantiiert Tatsachen vortragen muss, die schlüssig auf den verspäteten Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 389, m.w.N., und in BFH/NV 2007, 1454), betrifft Fälle, in denen der Tag der Aufgabe des Verwaltungsakts zur Post feststeht und sich deshalb Beginn und Ende der in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO vorgesehenen Dreitagesfrist bestimmen lassen.
- BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als …
Rn. 25 Ebenso wenig ist es zu beanstanden, dass das FG bei seiner Würdigung zum Nachteil der Klägerin berücksichtigt hat, dass der Prozessbevollmächtigte im Hinblick auf die von ihm behaupteten häufigeren Unregelmäßigkeiten keine erkennbare Beweisvorsorge (hierzu vgl. BFH-Beschluss vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454) getroffen hatte und dem Gericht z.B. schon nicht die Person benennen konnte, die in der fraglichen Zeit den Posteingang bearbeitete.Wenn die Klägerin nun erstmals im Beschwerdeverfahren rügt, das FG hätte nicht das Verfahren zur Postabholung im Allgemeinen, sondern den individuellen Postlauf der Einspruchsentscheidung ermitteln müssen, so fehlt der Vortrag, welche Beweismittel zur Klärung dieser Frage zur Verfügung gestanden haben und weshalb ihr Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung nicht von sich aus einen entsprechenden konkreten Beweisantrag gestellt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1454).
- FG Hamburg, 13.04.2023 - 5 K 92/22
Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Versendung von Steuerbescheiden im …
Die Tatsachen müssen also den Schluss zulassen, dass ein anderer Geschehensablauf als der typische - Zugang binnen dreier Tage nach Aufgabe zur Post - ernstlich in Betracht zu ziehen ist (st. Rspr.; BFH…, Beschluss vom 30. November 2006, XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; Beschluss vom 16. Mai 2007, V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454; zuletzt BFH…, Beschluss vom 26. Februar 2021, X B 108/20, BFH/NV 2021, 929).Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach seiner Einlassung im Erörterungstermin Post bei ihm häufig verspätet eingeht und das Bescheiddatum auf den 2. September 2021 datiert, er also den behaupteten atypischen längeren Postlauf anhand des Bescheiddatums erkennen konnte (vgl. dazu auch BFH, Beschluss vom 16. Mai 2007, V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454; Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 168. Lfg.
- FG München, 30.03.2022 - 12 K 758/20
Bekanntgabe von Einkommenssteuerbescheiden - Anfordeurngen an Zugang
Den Steuerpflichtigen trifft bei behauptetem überlangem Postlauf die Obliegenheit zur Beweisvorsorge, diesen Umstand umgehend dem Finanzamt anzuzeigen (BFH-Beschluss vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454; FG Hamburg, Urteil vom 22. März 2021 4 K 18/16, n.v. juris;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rz. 60a [Nov.Zu einem substantiierten, auf einen verspäteten Zugang hindeutenden Tatsachenvortrag kann etwa die Vorlage des betreffenden Briefumschlags des übersendeten Verwaltungsakts dienen (Finanzgericht München
…, Urteil vom 10. Mai 2012 5 K 1325/11, juris, Rz. 21 und Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. März 2013 4 K 1440/10, juris, Rz. 21; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1454 …sowie vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115).Rn. 32 dd
) Im Streitfall haben die Kläger, bzw. der heutige Prozessbevollmächtigte der Kläger und damalige Steuerberater verkannt, dass eine Obliegenheit zur Beweisvorsorge besteht, wenn der Adressat einen atypisch langen Postlauf anhand des Poststempels oder des Bescheiddatums erkennen konnte (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1454;… in BFH/NV 2011, 410, jeweils m.w.N.).Für den Prozessbevollmächtigten der Kläger bestand demgemäß die Obliegenheit einen etwaigen verspäteten Zugang der Einkommensteuerbescheide 2015 und 2016 vom 13. Juni 2018 umgehend dem Finanzamt anzuzeigen und sich mit diesem über die zu beachtende Frist zu verständigen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1454; vom 23. Oktober 1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rz. 60a [Nov.
- BFH, 01.12.2010 - VIII B 123/10
Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts
Dies gilt vielmehr nur dann, wenn der Empfänger substantiiert Tatsachen vorträgt, die schlüssig auf den verspäteten Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (…BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1999 IV B 28/98, BFH/NV 1999, 905;… vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454;… vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115, m.w.N.).Rn. 6 c) Zu einem substantiierten, auf einen verspäteten Zugang hindeutenden Tatsachenvortrag hätte etwa die Vorlage des betreffenden Briefumschlags dienen können (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1454 und in BFH/NV 2010, 1115).
Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber mit § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO generell einen Streit über den genauen Zeitpunkt des Zugangs eines Bescheides weitgehend ausschließen wollte (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1081, m.w.N.), geht die Rechtsprechung zudem davon aus, dass eine Obliegenheit zur Beweisvorsorge besteht, wenn der Adressat einen atypisch langen Postlauf anhand des Poststempels oder des Bescheiddatums erkennen konnte (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1454, m.w.N.).
- BFH, 26.02.2020 - VIII B 56/19
Sachaufklärungspflicht des FG; Versendung von Steuerbescheiden durch ein …
Denn eine gesetzliche Pflicht des FA, den Tag der Aufgabe zur Post gesondert aufzuzeichnen, besteht --insbesondere bei Absendung durch ein Rechenzentrum-- nicht (BFH-Beschluss vom 16.05.2007 - V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454).Rn. 10 c) Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht aus der vom FG unter Verweis auf die Kommentierung von Seer in Bezug genommenen BFH-Rechtsprechung (vgl. Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 122 AO Rz 50, unter Berufung u.a. auf BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1454).
Denn in dem der Entscheidung in BFH/NV 2007, 1454 zugrundeliegenden Fall hatte das FG sachverhaltsbezogene Ermittlungen dazu angestellt, wie die Postversendung durch das Rechenzentrum im konkreten Fall gestaltet war, und war auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis gelangt, dass das durchgeführte Verfahren die Gewähr für die Übereinstimmung von maschinellem Bescheiddatum und tatsächlichem Aufgabetag biete (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1454, Rz 11).
- BFH, 26.02.2021 - X B 108/20
Postaufgabe und Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts
Ein solcher Rechtssatz ist insbesondere nicht der vom FG in diesem Zusammenhang zitierten BFH-Entscheidung V B 169/06 (Beschluss vom 16.05.2007, BFH/NV 2007, 1454) zu entnehmen. - FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3033/14
Realteilung nach Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft
Dies gilt vielmehr nur dann, wenn der Empfänger substantiiert Tatsachen vorträgt, die schlüssig auf den verspäteten Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (…BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454 m. w. N.).Soweit eine derartige Obliegenheit zur Beweisvorsorge in der Rechtsprechung des BFH gefordert wurde, betrifft dies Fälle -soweit ersichtlich-Fälle mit einer ungewöhnlich langen Postlaufzeit (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454 (14 Tage).
- FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen im zollrechtlichen Verfahren - …
Ein objektives Beweismittel wäre beispielsweise der betreffende Briefumschlag mit dem sich darauf befindlichen Poststempel (BFH, Beschluss vom 16. Mai 2007, V B 169/06, juris, Rn. 10; BFH…, Beschluss vom 25. Februar 2010, IX B 149/09, juris, Rn. 4).Er hat diesen Umstand umgehend der Finanzbehörde anzuzeigen und sich mit dieser über die zu beachtende Frist zu verständigen (BFH, Beschluss vom 16. Mai 2007, V B 169/06, juris, Rn. 10).
In solch einem Fall ist der verspätete Zugang umgehend dem Hauptzollamt anzuzeigen (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Mai 2007, V B 169/06, juris zu einem Eingang 14 Tage nach Bescheiddatum).
- FG Baden-Württemberg, 01.08.2019 - 1 K 3115/18
Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung für eine …
Um einen atypisch langen Postlauf darlegen zu können, muss der Empfänger nach ständiger Rechtsprechung insbesondere den Briefumschlag aufbewahren, denn es besteht eine Obliegenheit zur Beweisvorsorge, wenn der Adressat einen atypisch langen Postlauf anhand des Poststempels oder des Bescheiddatums erkennen konnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454;… vom 1. Dezember 2010 VIII B 123/10, BFH/NV 2011, 410). - FG Düsseldorf, 14.06.2018 - 15 K 2760/17
Klagefrist im Zusammenhang einer Klage wegen der Hinzuschätzungen nach einer …
- FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
Verfahrensrecht - Entfällt die Drei-Tages-Fiktion (generell), wenn innerhalb der …
- FG München, 10.05.2012 - 5 K 1325/11
Zugangsvermutung und Bestreiten des Zugangszeitpunkts
- BFH, 23.11.2016 - IX B 54/16
Bestreiten des Zugangszeitpunkts - Darlegungslast - elektronische Aktenführung …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 7 K 7045/20
Zulässigkeit eines Einspruchs: Keine Anwendung der Zugangsvermutung des § 122 …
- FG München, 01.07.2020 - 3 K 1239/18
Zugangsfiktion bei Verwaltungsakt - Beweisvorsorge eines Prozessbevollmächtigten
- FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 215/14
Nachweis der rechtzeitigen manuellen Absendung und des verspäteten Zugangs eines …
- FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15
Fristgerechte Erhebung einer Klage im Rahmen eines Kindergeldverfahrens
- FG Hamburg, 05.06.2018 - 2 K 26/15
Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr.1 AO
- FG Berlin-Brandenburg, 21.01.2026 - 16 K 16221/25
Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
- BFH, 08.09.2020 - I B 53/19
Doppelpräsidentschaft FG und OVG grundsätzlich zulässig
- FG Nürnberg, 10.09.2009 - 6 K 461/08
Widerlegung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO: durch Poststempel …
- FG Niedersachsen, 05.06.2009 - 3 K 269/08
Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist
- FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 232/14
Nachweis der rechtzeitigen manuellen Absendung und des verspäteten Zugangs eines …
- BFH, 30.01.2009 - II B 75/08
NZB: Anforderungen an die Begründung - Verlesung von Sitzungsniederschriften
- FG Düsseldorf, 06.05.2008 - 13 K 874/06
Postaufgabe am letzten Tag der Einspruchsfrist; Fristwahrung durch Einwurf in den …
- FG Hamburg, 24.09.2024 - 4 K 93/19
Zollwert, Voraussetzungen der Geltendmachung von Vorerwerbergeschäften
- FG Berlin-Brandenburg, 19.04.2023 - 16 K 16130/22
Einnahmeerhöhungen und Ausgabenkürzungen im Gefolge einer Betriebsprüfung
- OLG München, 11.03.2009 - 15 U 4982/08
Steuerberater: Kommentarlose Übersendung eines Steuerbescheids an einen …
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