Rechtsprechung
| BFH, 12.03.1990 - V B 169/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG München, 14.01.2002 - 9 V 4173/01
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aufgrund einer beantragten …
Nach der Rechtsprechung des BFH kommt in Fällen, in denen im Hauptsacheverfahren der Erlass einer Billigkeitsmaßnahme streitig ist, als vorläufiger Rechtsschutz nur die Einstellung der Vollstreckung im Wege der einstweilige Anordnung auf der Rechtsgrundlage des § 258 AO in Betracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. März 1990 V B 169/89, UR 1990, 377;… vom 11. April 1989 VII B 202/88, BFH/NV 1989, 766;… vom 4. November 1986 VIII B 108/86, BFH/NV 1987, 555). - FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 18 V 1268/00
Einstweilige Anordnung (Aufhebung der Vollstreckung); Säumniszuschläge; Erlass; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der der Senat folgt, kommt in Fällen, in denen im Hauptsacheverfahren ein Antrag auf Erlass von Steuerforderungen aus Billigkeitsgründen streitig ist, eine einstweilige Einstellung der Vollstreckung im Weg der einstweiligen Anordnung nur auf der Rechtsgrundlage des § 258 AO in Betracht (BFH-Beschlüsse vom 12.3.1990 V B 169/89, UR 1990, 377;… vom 11.4.1989 VII B 208/88, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen - BFH/NV - 1989, 766 …und vom 4.11.1986 VII B 106/86, BFH/NV 1987, 555).
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