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Rechtsprechung
   BFH, 20.10.2006 - V B 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15356
BFH, 20.10.2006 - V B 17/06 (https://dejure.org/2006,15356)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2006 - V B 17/06 (https://dejure.org/2006,15356)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - V B 17/06 (https://dejure.org/2006,15356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; UStDV (1993) § 36
    NZB: pauschaler Vorsteuerabzug für Reisekosten, ausgelaufenes Recht

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Rechtsfragen zu nicht mehr geltendem Recht (hier: pauschaler Vorsteuerabzug für Reisekosten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab …

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 17/06
    a) Die Klägerin meint, die Vorentscheidung weiche von den Urteilen des BFH vom 2. Februar 1994 VI R 109/89 (BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422), vom 5. August 2004 VI R 40/03 (BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074) und vom 11. Mai 2005 VI R 25/04 (BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791) insoweit ab, als "das FG bei Vorliegen von gleichen tatsächlichen --im bisherigen Verfahrensverlauf jedoch völlig unzureichend berücksichtigten-- Gegebenheiten zu dem Schluss gelangt war, dass im Gegensatz zu den vorzitierten Entscheidungen, in denen der Gleiche den Entscheidungen zugrunde gelegte Sachverhalt zur Qualifizierung als Dienstreisen geführt hatte, vorliegend Einsatzwechseltätigkeit anzunehmen sei".

    b) Die bezeichnete Rechtsfrage (Auswirkungen des BFH-Urteils in BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791 auf den Vorsteuerabzug nach §§ 36, 38 UStDV a.F.) betrifft ausgelaufenes Recht.

    c) Überdies hat --wie ausgeführt-- das zur Einkommensteuer ergangene Urteil in BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791 für den Vorsteuerabzug nach §§ 36, 38 UStDV a.F. keine Bedeutung.

  • BFH, 15.12.2004 - V B 119/03

    Pauschaler Vorsteuerabzug für Dienstreisen von ArbN

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 17/06
    An die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit sind besondere Anforderungen zu stellen, wenn die angesprochene Rechtsfrage sog. ausgelaufenes Recht betrifft (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2004 V B 119/03, BFH/NV 2005, 727).

    Es besteht deshalb grundsätzlich kein Interesse der Allgemeinheit an der von der Klägerin dargelegten Frage (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 727).

  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 17/06
    a) Die Klägerin meint, die Vorentscheidung weiche von den Urteilen des BFH vom 2. Februar 1994 VI R 109/89 (BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422), vom 5. August 2004 VI R 40/03 (BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074) und vom 11. Mai 2005 VI R 25/04 (BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791) insoweit ab, als "das FG bei Vorliegen von gleichen tatsächlichen --im bisherigen Verfahrensverlauf jedoch völlig unzureichend berücksichtigten-- Gegebenheiten zu dem Schluss gelangt war, dass im Gegensatz zu den vorzitierten Entscheidungen, in denen der Gleiche den Entscheidungen zugrunde gelegte Sachverhalt zur Qualifizierung als Dienstreisen geführt hatte, vorliegend Einsatzwechseltätigkeit anzunehmen sei".
  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B. …

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 17/06
    a) Die Klägerin meint, die Vorentscheidung weiche von den Urteilen des BFH vom 2. Februar 1994 VI R 109/89 (BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422), vom 5. August 2004 VI R 40/03 (BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074) und vom 11. Mai 2005 VI R 25/04 (BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791) insoweit ab, als "das FG bei Vorliegen von gleichen tatsächlichen --im bisherigen Verfahrensverlauf jedoch völlig unzureichend berücksichtigten-- Gegebenheiten zu dem Schluss gelangt war, dass im Gegensatz zu den vorzitierten Entscheidungen, in denen der Gleiche den Entscheidungen zugrunde gelegte Sachverhalt zur Qualifizierung als Dienstreisen geführt hatte, vorliegend Einsatzwechseltätigkeit anzunehmen sei".
  • BFH, 03.04.2003 - V R 88/01

    Vorsteuerabzug bei Verpflegungsmehraufwendungen

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 17/06
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der nach § 36 bis § 38 UStDV zugelassene Vorsteuerabzug den Dienstreisebegriff aus der Ermächtigung in § 15 Abs. 5 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG) aufgreift und seine Auslegung sich nicht aus § 4 Abs. 5 Nr. 5 und § 9 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 3. April 2003 V R 88/01, BFHE 201, 565, BStBl II 2003, 677, unter II. 3.).
  • BFH, 15.09.2005 - V B 173/04

    NZB: Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 17/06
    Dies reicht zur Darlegung einer Divergenz nicht aus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. September 2005 V B 173/04, BFH/NV 2006, 558).
  • BFH, 17.02.2000 - V B 144/99

    Keine Vorlagepflicht an EuGH für Finanzgerichte

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 17/06
    Überdies hatte das FG in der Ladung zur mündlichen Verhandlung auf den BFH-Beschluss vom 17. Februar 2000 V B 144/99 (BFH/NV 2000, 999) hingewiesen, wonach ein pauschaler Vorsteuerabzug nach § 36 UStDV aus Belegen über Erstattungen an Arbeitnehmer für Aufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit nicht zugelassen ist.
  • FG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - 2 K 2420/19

    Ermittlung eines Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungsteuer - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kommt Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO mehr zu (…BFH, Beschlüsse vom 18. September 2002 IV B 110/00,BFH/NV 2003, 186, vom 15. Dezember 2004 V B 119/03,BFH/NV 2005, 727 und vom 20. Oktober 2006 V B 17/06, BFH/NV 2007, 282).
  • FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 292/17

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Die Einspruchsverfahren ruhten zunächst im Hinblick auf eine beim Bundesverfassungsgericht unter dem Az. 1 BvR 523/11 anhängigen Verfassungsbeschwerde und beim Bundesfinanzhof anhängigen Nichtzulassungsbeschwerden gegen klageabweisende Urteil der Finanzgerichte Hamburg und Münster (V B 97/15, V B 115/15, V B 17/06).

    Die Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren mit den Az. V B 97/15, V B 115/15 und V B 17/06 gegen Entscheidungen der Finanzgerichte Hamburg und Münster seien vom BFH zurückgewiesen worden.

  • FG Münster, 20.06.2018 - 10 K 3286/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kommt Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO mehr zu (…BFH-Beschlüsse vom 15.12.2004 V B 119/03, BFH/NV 2005, 727 und vom 20.10.2006 V B 17/06, BFH/NV 2007, 282).
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