Rechtsprechung
| BFH, 30.05.2007 - V B 186/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rüge mangelnder Sachaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.09.2006 - 5 K 6632/04
- BFH, 30.05.2007 - V B 186/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 24.07.2002 - V B 25/02
Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - V B 186/06
a) Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (…ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125;… vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, BFH/NV 2002, 1407). - BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00
NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - V B 186/06
a) Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125;… vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.;… vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, BFH/NV 2002, 1407). - BFH, 25.06.1999 - V B 107/98
Sog. Strohmann; Null-Festsetzung wegen fehlender Unternehmereigenschaft, Beschwer
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - V B 186/06
Die hierzu vom FG zitierte Rechtsprechung des BFH (…Beschluss vom 30. Juli 1990 V B 98/90 --richtig: V B 48/90--, BFH/NV 1991, 62) bezieht sich entgegen der Auffassung der Klägerin nicht nur auf die Zurechnung der Umsätze einer Gaststätte, sondern gilt allgemein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649).
- BFH, 30.07.1990 - V B 48/90
Beschwerde gegen eine Ablehung des Antrages auf Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - V B 186/06
Die hierzu vom FG zitierte Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 30. Juli 1990 V B 98/90 --richtig: V B 48/90--, BFH/NV 1991, 62) bezieht sich entgegen der Auffassung der Klägerin nicht nur auf die Zurechnung der Umsätze einer Gaststätte, sondern gilt allgemein (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649). - BFH, 06.11.1990 - V B 98/90
Erfüllung des Tatbestands des Rechtsmissbrauchs durch die Einschaltung von …
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - V B 186/06
Die hierzu vom FG zitierte Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 30. Juli 1990 V B 98/90 --richtig: V B 48/90--, BFH/NV 1991, 62) bezieht sich entgegen der Auffassung der Klägerin nicht nur auf die Zurechnung der Umsätze einer Gaststätte, sondern gilt allgemein (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649). - BFH, 17.07.1997 - XI B 105/96
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - V B 186/06
a) Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (…ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.;… vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, BFH/NV 2002, 1407).
- BFH, 02.01.2018 - XI B 81/17
Zurechnung der Umsätze einer Gaststätte in Strohmann-Fällen
Rn. 19 b) Darüber hinaus ist aber, was die Klägerin nicht hinreichend berücksichtigt hat, durch die ständige Rechtsprechung des BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1990 V B 29/90, BFH/NV 1993, 55, juris, Rz 12;… vom 30. Juli 1990 V B 48/90, BFH/NV 1991, 62, Rz 9;… vom 25. Juni 1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649, unter II.2., Rz 8;… vom 20. Februar 2001 V B 191/00, BFH/NV 2001, 1152, unter II., Rz 10; vom 30. Mai 2007 V B 186/06, BFH/NV 2007, 1934, unter II.2., Rz 12; BFH-Urteil vom 22. September 2005 V R 52/01, BFHE 211, 562, BStBl II 2006, 278, unter II.1., Rz 10) geklärt, dass in Fällen, in denen eine Person ein Gewerbe angemeldet hat oder Inhaber einer Konzession ist, diese Person grundsätzlich als Unternehmer anzusehen ist, weil zu den maßgeblichen Indizien u.a. das Auftreten nach außen --auch das Auftreten gegenüber den Behörden und dem FA-- gehört.Die Abschaffung des § 15a der Gewerbeordnung (GewO) hat daran nichts geändert, da diese Rechtsprechung allgemein gilt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1934, unter II.2., Rz 12).
- BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt …
Rn. 62 bb) Ebenso ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.06.1990 - V B 29/90, BFH/NV 1993, 55, juris, unter II.;… vom 30.07.1990 - V B 48/90, BFH/NV 1991, 62;… vom 25.06.1999 - V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649, unter II.2.;… vom 20.02.2001 - V B 191/00, BFH/NV 2001, 1152, unter II.; vom 30.05.2007 - V B 186/06, BFH/NV 2007, 1934, unter II.2.; BFH-Urteil vom 22.09.2005 - V R 52/01, BFHE 211, 562, BStBl II 2006, 278, unter II.1.;… BFH-Beschluss vom 03.02.2021 - XI B 45/20, BFH/NV 2021, 673, Rz 37) in Fällen, in denen eine Person ein Gewerbe angemeldet hat oder Inhaber einer Konzession ist, diese Person grundsätzlich als leistender Unternehmer anzusehen, weil zu den maßgeblichen Indizien unter anderem das Auftreten nach außen --auch das Auftreten gegenüber den Behörden und dem FA-- gehört. - BFH, 03.02.2021 - XI B 45/20
Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung; …
Dies wäre erforderlich gewesen, da nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.06.1990 - V B 29/90, BFH/NV 1993, 55, juris, Rz 12;… vom 30.07.1990 - V B 48/90, BFH/NV 1991, 62, Rz 9;… vom 25.06.1999 - V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649, unter II.2., Rz 8;… vom 20.02.2001 - V B 191/00, BFH/NV 2001, 1152, unter II., Rz 10; vom 30.05.2007 - V B 186/06, BFH/NV 2007, 1934, unter II.2., Rz 12;… vom 02.01.2018 - XI B 81/17, BFH/NV 2018, 457, Rz 19; BFH-Urteil vom 22.09.2005 - V R 52/01, BFHE 211, 562, BStBl II 2006, 278, unter II.1., Rz 10) in Fällen, in denen eine Person ein Gewerbe angemeldet hat oder Inhaber einer Konzession ist, diese Person grundsätzlich als leistender Unternehmer anzusehen ist, weil zu den maßgeblichen Indizien u.a. das Auftreten nach außen --auch das Auftreten gegenüber den Behörden und dem FA-- gehört.
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