Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 27.05.1993 - V B 189/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,19255
BFH, 27.05.1993 - V B 189/92 (https://dejure.org/1993,19255)
BFH, Entscheidung vom 27.05.1993 - V B 189/92 (https://dejure.org/1993,19255)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - V B 189/92 (https://dejure.org/1993,19255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,19255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 27.05.1993 - V B 189/92
    Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind vorhanden, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555 m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1991 - III E 1/91

    Voraussetzungen zur Nichterhebung von Gerichtskosten

    Auszug aus BFH, 27.05.1993 - V B 189/92
    Dabei unterstellt der Senat zugunsten des Klägers, daß er die Beschwerdefrist des § 129 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eingehalten hat, die Beschwerdeschrift also entgegen dem gerichtlichen Eingangsstempel bereits am 1. Dezember 1992 und nicht erst am 2. Dezember 1992 bei Gericht eingegangen ist und dem Kläger insoweit der Gegenbeweis gelungen ist (vgl. § 155 FGO, § 418 der Zivilprozeßordnung - ZPO - BFH-Beschluß vom 29. Juli 1991 III E 1/91, BFH/NV 1992, 482).
  • BFH, 25.06.1991 - VII B 111/90

    Zulässigkeit eines Richterablehnungsgesuches

    Auszug aus BFH, 27.05.1993 - V B 189/92
    Selbst wenn die abgelehnten Richter in einem anderen Verfahren fehlerhaft entschieden haben sollten, begründet dies nicht ohne weitere Anhaltspunkte eine Besorgnis der Befangenheit bei der Entscheidung in einem späteren Verfahren (vgl. dazu auch BFH-Beschluß vom 25. Juni 1991 VII B 111/90, BFH/NV 1992, 253; Günther, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 281, 285f.).
  • OLG München, 26.09.2025 - 19 U 2796/24

    Erfolgloser Befangenheitsantrag nach Unmutsäußerung des Richters

    Rn. 15 b) aa) Unsachliches Verhalten eines Richters stellt einen Befangenheitsgrund dar (BFH, Beschluss v. 27.08.1993, Az. V B 189/92, juris Rz. 11), wenn es den Schluss auf die mangelnde Unvoreingenommenheit gegenüber einer Partei nahelegt (…OLG Nürnberg, Beschluss v. 03.03.2015, Az. 8 W 45/15, juris Rz. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht