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| BFH, 27.05.1993 - V B 189/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 27.05.1993 - V B 189/92
Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind vorhanden, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555 m.w.N.). - BFH, 29.07.1991 - III E 1/91
Voraussetzungen zur Nichterhebung von Gerichtskosten
Auszug aus BFH, 27.05.1993 - V B 189/92
Dabei unterstellt der Senat zugunsten des Klägers, daß er die Beschwerdefrist des § 129 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eingehalten hat, die Beschwerdeschrift also entgegen dem gerichtlichen Eingangsstempel bereits am 1. Dezember 1992 und nicht erst am 2. Dezember 1992 bei Gericht eingegangen ist und dem Kläger insoweit der Gegenbeweis gelungen ist (vgl. § 155 FGO, § 418 der Zivilprozeßordnung - ZPO - BFH-Beschluß vom 29. Juli 1991 III E 1/91, BFH/NV 1992, 482). - BFH, 25.06.1991 - VII B 111/90
Zulässigkeit eines Richterablehnungsgesuches
Auszug aus BFH, 27.05.1993 - V B 189/92
Selbst wenn die abgelehnten Richter in einem anderen Verfahren fehlerhaft entschieden haben sollten, begründet dies nicht ohne weitere Anhaltspunkte eine Besorgnis der Befangenheit bei der Entscheidung in einem späteren Verfahren (vgl. dazu auch BFH-Beschluß vom 25. Juni 1991 VII B 111/90, BFH/NV 1992, 253; Günther, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 281, 285f.).
- OLG München, 26.09.2025 - 19 U 2796/24
Erfolgloser Befangenheitsantrag nach Unmutsäußerung des Richters
Rn. 15 b) aa) Unsachliches Verhalten eines Richters stellt einen Befangenheitsgrund dar (BFH, Beschluss v. 27.08.1993, Az. V B 189/92, juris Rz. 11), wenn es den Schluss auf die mangelnde Unvoreingenommenheit gegenüber einer Partei nahelegt (…OLG Nürnberg, Beschluss v. 03.03.2015, Az. 8 W 45/15, juris Rz. 23).
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