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Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2006 - V B 192/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11071
BFH, 28.06.2006 - V B 192/05 (https://dejure.org/2006,11071)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2006 - V B 192/05 (https://dejure.org/2006,11071)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - V B 192/05 (https://dejure.org/2006,11071)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 96; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 145

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 96
    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen Akteninhalt; kein Verfahrensmangel, sonder ein materiell-rechtlicher Fehler, wenn FG sich nicht mit allen nach Auffassung eines Beteiligten erheblichen Teilen einer Aussage auseinandersetzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03

    Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
    Hat das FG --wie hier-- seine Entscheidung auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich allein das Entscheidungsergebnis trägt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835;… vom 15. Juli 2004 V B 172/03, BFH/NV 2004, 1677, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinander gesetzt hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802;… vom 21. Dezember 2000 VII B 163/00, BFH/NV 2001, 917; vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
    Soweit sich der Kläger darauf beruft, dass das FG sich mit Teilen der Aussage des C, die seiner, des Klägers, Ansicht nach erheblich sind, nicht ausdrücklich auseinander gesetzt habe, und die Schlussfolgerung des FG unzutreffend sei, greift er im Kern lediglich die tatrichterliche Beweiswürdigung an und rügt damit letztlich materiell-rechtliche Fehler des vorinstanzlichen Urteils, die keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen können (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. November 2003 VI B 23/00, BFH/NV 2004, 338; vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
  • BFH, 19.02.2002 - IX B 130/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinander gesetzt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802;… vom 21. Dezember 2000 VII B 163/00, BFH/NV 2001, 917;… vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2004 - X B 68/03

    NZB: fehlerhafte Schätzung

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
    Ein solcher Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist dann gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 13.06.2005 - I B 138/04

    NZB: keine Berücksichtigung des Beteiligtenvorbringens, Verletzung der …

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
    a) Zur Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) des insoweit geltend gemachten Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) muss der Kläger den nach seiner Ansicht übergangenen Vortrag und die übergangenen Beweismittel genau angeben, wozu u.a. auch die Angabe der Fundstelle in den Verfahrensakten gehört hätte (z.B. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2005 I B 138/04, BFH/NV 2005, 2212).
  • BFH, 21.12.2000 - VII B 163/00

    Einkommensteuervorauszahlung - Abrechnungsbescheid - Eheleute - Verfahrensmangel …

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinander gesetzt hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802; vom 21. Dezember 2000 VII B 163/00, BFH/NV 2001, 917;… vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2002 - VI B 83/02

    NZB: Anfechtung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
    Vielmehr muss sich der Zulassungsgrund auf die Entscheidung zur Hauptsache beziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. November 2002 VI B 83/02, BFH/NV 2003, 331).
  • BFH, 15.07.2004 - V B 172/03

    Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
    Hat das FG --wie hier-- seine Entscheidung auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich allein das Entscheidungsergebnis trägt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden und vorliegen (…ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835; vom 15. Juli 2004 V B 172/03, BFH/NV 2004, 1677, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00

    Pkw als Arbeitsmittel eines katholischen Geistlichen

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
    Soweit sich der Kläger darauf beruft, dass das FG sich mit Teilen der Aussage des C, die seiner, des Klägers, Ansicht nach erheblich sind, nicht ausdrücklich auseinander gesetzt habe, und die Schlussfolgerung des FG unzutreffend sei, greift er im Kern lediglich die tatrichterliche Beweiswürdigung an und rügt damit letztlich materiell-rechtliche Fehler des vorinstanzlichen Urteils, die keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. November 2003 VI B 23/00, BFH/NV 2004, 338;… vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
  • BFH, 14.03.2012 - II B 109/11

    Weitergeltungsanordnung des BVerfG für Fachgerichte verbindlich - Unzulässigkeit …

    Die sich aus § 145 FGO ergebende Beschränkung gilt auch für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2006 V B 192/05, BFH/NV 2006, 2097;… vom 11. November 2002 VI B 83/02, BFH/NV 2003, 331).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 122/07

    Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Die schlüssige Rüge eines solchen Verfahrensverstoßes setzt u.a. voraus, dass der Kläger den nach seiner Ansicht übergangenen Vortrag und die übergangenen Beweismittel genau angeben muss, wozu auch die Angabe der Fundstelle in den Verfahrensakten gehört (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13. Juni 2005 I B 138/04, BFH/NV 2005, 2212, und vom 28. Juni 2006 V B 192/05, BFH/NV 2006, 2097).
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