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Rechtsprechung
   BFH, 05.11.1992 - V B 204/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7018
BFH, 05.11.1992 - V B 204/91 (https://dejure.org/1992,7018)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1992 - V B 204/91 (https://dejure.org/1992,7018)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1992 - V B 204/91 (https://dejure.org/1992,7018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Klage gegen die Bescheide über die Ablehnung des Erlasses von Umsatzsteuern und von Säumniszuschlägen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung des Geschäftsführers (§ 191 AO )

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung …

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - V B 204/91
    Das FG hat die Anträge auf Bewilligung von PKH für die beabsichtigten Klagen gegen die Bescheide über die Ablehnung des Erlasses (§ 227 der Abgabenordnung - AO 1977) von Umsatzsteuern und von Säumniszuschlägen (zum Erlaß von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 185, BStBl II 1991, 906) rechtsfehlerfrei zurückgewiesen.
  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu …

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - V B 204/91
    Die OFD hat bei ihrer Entscheidung über die Ablehnung des Erlasses von Säumniszuschlägen insbesondere die Grundsätze beachtet, die der Senat in dem Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79 (BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489) dargelegt hat.
  • BFH, 21.02.1991 - V R 105/84

    Rechtsschutzgarantie - Billigkeitserlaß - Aussetzungszinsen

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - V B 204/91
    Es hat die Erfolgsaussichten der Klagen summarisch darauf überprüft (vgl. § 142 der Finanzgerichtsordnung - FGO -), ob die OFD in den auf Grund pflichtgemäßen Ermessens (§§ 5, 227 AO 1977) ergangenen Beschwerdeentscheidungen die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens überschritten und von dem Ermessen in einer dem Zweck des Ermessens nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 102 FGO, vgl. zur Überprüfung einer Erlaßablehnung BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 105/84, BFHE 163, 313, BStBl II 1991, 498).
  • BFH, 13.03.1990 - VII S 3/90

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - V B 204/91
    Prüfungsgegenstand für die richterliche Kontrolle der Ablehnungsentscheidungen auf Ermessensfehler können nur diejenigen tatsächlichen Verhältnisse sein, die der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171).
  • BFH, 09.10.1991 - II B 56/91

    Sachentscheidung trotz Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger …

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - V B 204/91
    Das FG hat die Anträge auf Bewilligung von PKH für die beabsichtigten Klagen gegen die Bescheide über die Ablehnung des Erlasses (§ 227 der Abgabenordnung - AO 1977) von Umsatzsteuern und von Säumniszuschlägen (zum Erlaß von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 185, BStBl II 1991, 906) rechtsfehlerfrei zurückgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 8 K 395/01

    Fehlende sachliche und persönliche Billigkeit bei Antrag auf Erlass hinterzogener …

    Rn. 62 Prüfungsgegenstand für die richterliche Kontrolle der Ablehnungsentscheidungen auf Ermessensfehler können allerdings nur diejenigen tatsächlichen Verhältnisse sein, die der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1992, V B 204/91, BFH/NV 1994, 70).
  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2000 - 12 K 233/96

    Voraussetzungen für den Erlass von Umsatzsteuer

    ob die Finanzbehörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (§ 102 FGO ); Prüfungsgegenstand für die finanzgerichtliche Kontrolle der Entscheidungen über die Ablehnung des Erlaß auf Ermessensfehler können nur diejenigen tatsächlichen Verhältnisse sein, die der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1992 V B 204/91, BFH/NV 1994, 70; BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509 sowie BFH-Urteil vom 6. März 1996 II R 102/93.
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