Rechtsprechung
| BFH, 04.02.2002 - V B 29/01 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.09.2000 - III R 43/97
Wahrung der Festsetzungsfrist
Auszug aus BFH, 04.02.2002 - V B 29/01
Mit der Beschwerde begehrt der Kläger die Zulassung der Revision wegen Abweichung von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. September 2000 III R 43/97 (BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211).Im Urteil in BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211 hat der BFH entschieden, dass der dem FA obliegende Nachweis, dass der Bescheid den Behördenbereich verlassen hat, nicht nach den Regeln des Anscheinsbeweises geführt werden kann, wenn die Absendung des Bescheides nicht in einem Absendevermerk festgehalten ist.
- BFH, 19.05.2000 - X B 75/99
Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie
Auszug aus BFH, 04.02.2002 - V B 29/01
Die fehlerhafte Würdigung des Beteiligtenvorbringens oder eines erhobenen Beweises durch das FG ist jedoch kein Verfahrensfehler, es sei denn, das FG hätte falsche Beweisregeln angewendet (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458). - BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98
Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt - …
Auszug aus BFH, 04.02.2002 - V B 29/01
Entscheidungsgegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde sind nur die innerhalb der Beschwerdefrist geltend gemachten Zulassungsgründe (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 22). - BFH, 25.11.1999 - III B 5/99
Vollbeendete OHG; Beweiskraft einer PZU
Auszug aus BFH, 04.02.2002 - V B 29/01
Darüber hinaus ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde neues tatsächliches Vorbringen im gleichen Umfang ausgeschlossen wie im Revisionsverfahren (z.B. BFH-Beschluss vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 30).
- BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
Organschaft
Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, neben dem Vertrieb habe der W-GmbH auch die Buchhaltung für den Unternehmensverbund oblegen, sie habe das gemeinsame Betriebsgrundstück genutzt (vgl. zur unentgeltlichen Überlassung BFH-Urteil vom 24. April 1991 X R 84/88, BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713) und es hätten gegenseitige Haftungszusagen bestanden, handelt es sich zudem um einen neuen Sachvortrag, der (auch) im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. § 118 Abs. 2 FGO und BFH-Beschluss vom 4. Februar 2002 V B 29/01, juris, zu II. 5.).
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