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| BFH, 30.07.1986 - V B 31/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schlüssige Darlegung einer Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.01.1983 - I B 48/80
Vorläufiger Rechtsschutz - Negativer Feststellungsbescheid - Einstweilige …
Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V B 31/86
"Andere Gründe" rechtfertigen eine einstweilige Anordnung nur dann, wenn sie für die begehrte Regelungsanordnung ähnlich gewichtig und bedeutsam sind wie "wesentliche Nachteile" oder "drohende Gewalt" (BFH-Beschluß vom 26. Januar 1983 I B 48/80, BFHE 137, 235, BStBl II 1983, 233). - BFH, 01.04.1982 - V B 37/81
Schlechte Vermögenslage - Anordnungsgrund - Einstweilige Anordnung - Festsetzung …
Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V B 31/86
Wird - wie im Streitfall - die Festsetzung einer negativen Umsatzsteuer abgelehnt, so ist als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes dagegen nur ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 114 Abs. 1 FGO) in bezug auf das Umsatzsteuerschuldverhältnis gegeben, auch wenn in der Hauptsache gegen den Umsatzsteuerbescheid 1982 Anfechtungsklage auf Festsetzung einer höheren negativen Umsatzsteuer erhoben werden muß (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. April 1982 V B 37/81, BFHE 135, 413, BStBl II 1982, 515).
- BFH, 14.06.1988 - VII B 15/88
Zulässigkeit einer Umdeutung des ausdrücklichen Antrags auf Aussetzung der …
Dabei ist zu beachten, daß die in § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Gründe Maßstäbe für die Beurteilung der Frage setzen, ob ein Anordnungsgrund vorliegt (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1986 VII B 42/86, BFH/NV 1987, 39, und vom 30. Juli 1986 V B 31/86, BFH/NV 1987, 42). - FG Thüringen, 14.11.2012 - 3 V 714/11
Anspruch eines Steuerpflichtigen auf kostenlose Akteneinsicht im Wege der …
Die einstweilige Anordnung ist "nötig" i. S. des § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO, wenn das Interesse des Antragstellers an der erstrebten Anordnung das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des gegenwärtigen Zustands überwiegt und die Maßnahme unumgänglich ist, um wesentliche Beeinträchtigungen der Rechtsposition des Antragstellers durch die Finanzbehörde zu verhindern (BFH-Beschlüsse vom 19.07.1978 I B 14/78, BFHE 125, 351, BStBl II 1978, 598, vom 26.01.1983 I B 48/80, BFHE 137, 235, BStBl II 1983, 233, vom 12.04.1984 VIII B 115/82, BFHE 140, 430, BStBl II 1984, 492; vom 30.07.1986 V B 31/86, BFH/NV 1987, 42;… vom 07.01.1999 VII B 170/98, BFH/NV 1999, 818;… vom 31.07.2002 VIII B 142/00, BFH/NV 2002, 1491). - FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96
Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids; …
Unter dem Gesichtspunkt des grundrechtlich und rechtsstaatlich nach Art. 19 Abs. 4 , Art. 20 Abs. 3 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes ist eine einstweilige Regelungsanordnung zur Vermeidung "wesentlicher" Nachteile jedoch ausnahmsweise dann zu treffen, wenn bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen diejenigen der Antragstellerseite gegenüber denjenigen der Allgemeinheit unabweisbar überwiegen, weil die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Antragstellers (der Antragstellerin) durch die Ablehnung der vorläufigen Festsetzung der negativen Umsatzsteuer unmittelbar und ausschließlich oder irreparabel bedroht ist und wenn der Antragsteller sich nicht im Rahmen seines Geschäftsrisikos bewußt in eine Lage begeben hat, von der er wissen mußte, daß das FA seinem Begehren nicht folgen würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1986 V B 31/86 , BFH/NV 1987, 42, vom 1. April 1982 V B 37/81 , BFHE 135, 413, BStBl II 1982, 515, 516; Schwarz/Lindberg, FGO, § 114 Rd. 16, 17, 19; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 114 FGO Rd. 17).
- BFH, 14.04.2000 - V B 39/00
Einstweilige Anordnung; Entscheidung durch den Vorsitzenden
"Andere Gründe" rechtfertigen eine einstweilige Anordnung nur dann, wenn sie für die begehrte Regelungsanordnung ähnlich gewichtig und bedeutsam sind wie "wesentliche Nachteile" oder "drohende Gewalt" (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1986 V B 31/86, BFH/NV 1987, 42; vom 26. Januar 1983 I B 48/80, BFHE 137, 235, BStBl II 1983, 233). - BFH, 04.04.1989 - VII B 35/85
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
Dabei ist zu beachten, daß die in § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO genannten Gründe Maßstäbe für die Beurteilung der Frage setzen, ob ein Anordnungsgrund vorliegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1986 VII B 42/86, BFH / NV 1987, 39, und vom 30. Juli 1986 V B 31/86, BFH /NV 1987, 42). - FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
Ordnungsgemäße Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - Einbeziehung …
Rn. 19 Wenn eine Geldleistung im Wege einer einstweiligen Anordnung begehrt wird, ist ein Anordnungsgrund regelmäßig nur gegeben, wenn die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Betroffenen durch die Ablehnung unmittelbar oder ausschließlich bedroht ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH -vom 30. Juli 1986 - V B 31/86, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 42). - FG Köln, 01.09.1998 - 7 V 4671/98
Zulässigkeit der vorläufigen Berücksichtigung einer höheren negativen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.03.1990 - VII B 150/89
Abwendung drohender Vollstreckungsmaßnahmen durch eine einstweilige Anordnung
Dabei ist zu beachten, daß die in § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO genannten Gründe Maßstäbe für die Beurteilung der Frage setzen, ob ein Anordnungsgrund vorliegt (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1986 VII B 42/86, BFH/NV 1987, 39; vom 30. Juli 11986 V B 31/86, BFH/NV 1987, 42, …und vom 14. Juni 1988 VII B 15/88, BFH/NV 1989, 75, 76). - BFH, 22.04.1991 - III B 537/90 Begehrt der Antragsteller im Wege einer einstweiligen Anordnung eine Geldleistung, so ist ein Anordnungsgrund nur gegeben, wenn die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Antragstellers bedroht ist (BFH-Beschluß vom 30. Juli 1986 V B 31/86, BFH/NV 1987, 42).
- BFH, 04.10.1988 - VII B 92/88
Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs als Voraussetzung für eine …
Dabei ist zu beachten, daß die in § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO genannten Gründe Maßstäbe für die Beurteilung der Frage setzen, ob ein Anordnungsgrund vorliegt (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1986 VIII B 42/86, BFH/NV 1987, 39, und vom 30. Juli 1986 V B 31/86, BFH/NV 1987, 42). - FG Niedersachsen, 05.02.2001 - 5 V 398/00
Aussetzung der Vollziehung bei Versagung des vollen Vorsteuerabzugs trotz …
- BFH, 23.08.1991 - VII B 61/91
Berücksichtigung einer abgeschlossenen Zwangsvollsteigerung eines …
- BFH, 18.04.1989 - VII B 226/88
Anforderungen an Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Verfahren auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - 6 B 543/05
Glaubhaftmachung einer Existenzgefährdung der Antragstellerin i.R. einer …
- FG Niedersachsen, 19.02.2001 - 5 V 28/01
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Festsetzung einer …
- BFH, 21.06.1990 - IV B 116/89
Kostentragung in einem erledigten Verfahren mit bereits nicht glaubhaft gemachtem …
- BFH, 02.07.1987 - VII B 42/87
Erlass einer einstweiligen Anordnung für die Abwendung wesentlicher Nachteile …
- FG Baden-Württemberg, 25.11.1999 - 12 V 26/99
Vorläufiger Rechtsschutz bei Antrag auf Festsetzung einer negativen …
- FG Hamburg, 11.03.1999 - II 338/97
Verfassungsmäßigkeit der schärferen Voraussetzungen für eine einstweilige …
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