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| BFH, 21.06.1988 - V B 33/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Berichtigung von Rechnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.05.1981 - V R 126/75
Die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 3 - zweite Alternative - UStG treffen nur …
Auszug aus BFH, 21.06.1988 - V B 33/88
Die in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980 vorgeschriebene "entsprechende Anwendung" des § 17 Abs. 1 UStG 1980 für den Fall, daß der Unternehmer den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigt, bedeutet, daß entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG 1980 die Berichtigung für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen ist, in dem die Berichtigung des Steuerbetrags erfolgt (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Mai 1981 V R 126/75, BFHE 133, 127, BStBl II 1981, 547, unter 2. b; Sölch / Ringleb / List, Umsatzsteuergesetz, § 14 Bemerkung 134).
- BFH, 21.05.1992 - V R 33/86
Rechnungsberichtigung
Auf die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen in Fällen des § 14 Abs. 3 UStG 1973 bei einer Rechnungsberichtigung § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1973 entsprechend gilt (dagegen Senatsurteile vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250), kommt es im Streitfall schon deshalb nicht an, weil eine Rechnungsberichtigung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG 1973 bzw. § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG 1980 erst für den Besteuerungszeitraum wirkt, in dem sie vorgenommen wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Mai 1988 X R 43/81, BFHE 153, 255, BStBl II 1988, 752; Senatsbeschluß vom 21. Juni 1988 V B 33/88, BFH/NV 1990, 198). - FG Sachsen, 25.01.2002 - 4 V 1767/01
Umsatzsteuerliche Behandlung eines Reihengeschäfts; Beförderung von Fahrzeugen in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2002 - 4 V 1767/01
Anforderungen an Ausfuhrnachweis, Rechnung und Rechnungsberichtigung; Aussetzung …
Eine Rechnungsberichtigung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG 1973 bzw. § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG 1980 wirkt erst für den Besteuerungszeitraum, in dem sie vorgenommen wird (Urteil des BFH vom 18. Mai 1988 X R 43/81, BFHE 153, 255, BStBl II 1988, 752 und Beschluß des BFH vom 21. Juni 1988 V B 33/88, BFH/NV 1990, 198).
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