Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.1961 - V B 56.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 10.05.1961 - 2 K 31/61
- VG Neustadt, 10.05.1961 - 2 K 32/61
- BVerwG, 24.10.1961 - V B 56.61
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.10.1961 - V B 56.61
Denn die Behauptung eines Verfahrensmangels nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kann nur dann zur Zulassung der Revision führen, wenn es sich um einen Verfahrensmangel handelt, der nicht in § 133 VwGO aufgeführt ist (vgl. Beschluß des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1961 [BVerwGE 12, 107]).
- BVerwG, 14.08.1967 - IV B 279.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mangel der Prozessfähigkeit …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - [BVerwGE 12, 107], Beschluß vom 24. Oktober 1961 - BVerwG V B 56.61 -, Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 -, Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 -, Beschluß vom 9. August 1966 - BVerwG IV B 267.65 -) kann jedoch, wenn die Revision nicht zugelassen ist, ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht aber auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden. - BVerwG, 12.08.1967 - IV B 252.65
Heilung eines Verfahrensmangels durch die unterlasssene Rüge in der nächsten …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - wie schon zu 1) erwähnt - wegen der in § 133 VwGO genannten Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft (vgl. Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - [BVerwGE 12, 107], Beschluß vom 24. Oktober 1961 - BVerwG V B 56.61 -, Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 -, Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 -, Beschluß vom 9. August 1966 - BVerwG IV B 267.65 -). - BVerwG, 12.03.1962 - I B 44.62
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Denn wenn die Revision nicht zugelassen ist, so ist nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1961 (BVerwGE 12, 107), vom 24. Oktober 1961 - BVerwG V B 56.61 - und vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 - wegen der in § 133 VwGO genannten Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft.
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