Rechtsprechung
| BFH, 09.06.1983 - V B 59/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.03.1983 - V B 46/80
Zum Begriff der Uneinbringlichkeit des Entgelts bei vereinbartem …
Auszug aus BFH, 09.06.1983 - V B 59/82
NV: Dem Hauptanwendungsfall des § 17 Abs. 2 UStG 1967 (Berichtigung von Steuerbetrag und Vorsteuerabzug), nämlich der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, steht das rechtliche Unvermögen des Gläubigers gleich, seine Forderung durchzusetzen, weil sie einredebehaftet und der Schuldner zur Zahlungsverweigerung berechtigt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 10.3.1983 V B 46/80).
- BFH, 30.06.2000 - V B 153/99
Kaufvertrag - Lizenzvereinbarung - Vorsteuerabzug - Leistungsverweigerungsrecht - …
dejure.org
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