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| BVerwG, 09.05.1968 - V B 60.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen die Ablehnung einer einstweilige Anordnungen im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren - Abgrenzung der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch Beschluss und der Ablehnung durch Urteil - Ausreichende Erfolgsaussicht als ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.02.1968 - X E A 185.66
- BVerwG, 09.05.1968 - V B 60.68
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.12.1966 - VII B 105.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Staatliche Zuschüsse für …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1968 - V B 60.68
(Diese Auffassung dürfte den Beschlüssen das Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1966 - BVerwG VII B 105.66 - und vom 5. Oktober 1967 - BVerwG V B C 134.67 - zugrund, liegen.) Diese Folgerung deckt sich auch mit der in § 123 Abs. 2 VwGO enthaltenen Regelung, wonach das Revisionsgericht selbst dann, wenn es Gericht der Hauptsache ist, für einstweilige Anordnungen nicht zuständig ist.
- BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 52.68
Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im …
Die insoweit einschlägigen Beschlüsse vom 9. Mai 1968 - BVerwG V B 60.68 -, vom 9. Dezember 1966 - BVerwG VII B 105.66 - und vom 25. Oktober 1967 - BVerwG VII CB 61.67 - beruhen indessen wegen des jeweils verschiedenen Sachverhalts nicht auf einer Stellungnahme zu den im vorliegenden Rechtsstreit maßgebenden Fragen nach der rechtlichen Bedeutung des einschränkenden Wortlauts von § 136 VwGO und der prozeßrechtlich korrekten Form der Anordnungsentscheidung.
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