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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.05.1968 - V B 60.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2952
BVerwG, 09.05.1968 - V B 60.68 (https://dejure.org/1968,2952)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.1968 - V B 60.68 (https://dejure.org/1968,2952)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 1968 - V B 60.68 (https://dejure.org/1968,2952)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen die Ablehnung einer einstweilige Anordnungen im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren - Abgrenzung der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch Beschluss und der Ablehnung durch Urteil - Ausreichende Erfolgsaussicht als ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.12.1966 - VII B 105.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Staatliche Zuschüsse für …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1968 - V B 60.68
    (Diese Auffassung dürfte den Beschlüssen das Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1966 - BVerwG VII B 105.66 - und vom 5. Oktober 1967 - BVerwG V B C 134.67 - zugrund, liegen.) Diese Folgerung deckt sich auch mit der in § 123 Abs. 2 VwGO enthaltenen Regelung, wonach das Revisionsgericht selbst dann, wenn es Gericht der Hauptsache ist, für einstweilige Anordnungen nicht zuständig ist.
  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 52.68

    Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im …

    Die insoweit einschlägigen Beschlüsse vom 9. Mai 1968 - BVerwG V B 60.68 -, vom 9. Dezember 1966 - BVerwG VII B 105.66 - und vom 25. Oktober 1967 - BVerwG VII CB 61.67 - beruhen indessen wegen des jeweils verschiedenen Sachverhalts nicht auf einer Stellungnahme zu den im vorliegenden Rechtsstreit maßgebenden Fragen nach der rechtlichen Bedeutung des einschränkenden Wortlauts von § 136 VwGO und der prozeßrechtlich korrekten Form der Anordnungsentscheidung.
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