Rechtsprechung
| BFH, 14.04.1983 - V B 62/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 09.09.1993 - V R 94/89
Steuerpflichtige Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt (§ 4 UStG )
Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt i.S. des § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchst. a UStG 1980 liegen vor, wenn der Unternehmer Tierarzt ist und die Umsätze für seinen Beruf berufstypisch sind (vgl. entsprechend zur Tätigkeit als Arzt: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 1977 V R 95/76, BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879; und BFH-Beschluß vom 14. April 1983 V B 62/82, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1967, § 4 Nr. 14, Rechtsspruch 13). - BFH, 24.04.1986 - V R 99/83
Verwendung des Ergebnisses einer Außenprüfung für die Umsatzsteuerfestsetzung - …
Die Klägerin ist unstreitig nicht Angehörige eines freien Berufs i. S. des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 Einkommensteuergesetz; der ermäßigte Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG 1967 steht ihr für die in ihrem Unternehmen ausgeführten Umsätze nicht zu (vgl. auch BFH-Beschluß vom 14. April 1983 V B 62/82, Umsatzsteuer-Rundschau 1983, 149 zur Fortführung einer Arztpraxis durch die berufsfremde Witwe).
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