Rechtsprechung
| BFH, 04.11.2008 - V B 7/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des BFH nicht statthaft; Umdeutung in eine Anhörungsrüge
- Judicialis
FGO § 133a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des BFH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.11.2007 - V B 118/06
Mangel der Vertretung wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung: fehlende Rücksendung …
Auszug aus BFH, 04.11.2008 - V B 7/08
Die mit Schriftsatz vom 19. Februar 2008 unter den Az. V B 118/06 und V B 119/06 beantragte Akteneinsicht war nicht zu gewähren. - BFH, 14.06.2007 - VIII B 201/06
Keine grundsätzliche Bedeutung mangels weiteren Klärungsbedarfs zur Frage der …
Auszug aus BFH, 04.11.2008 - V B 7/08
Denn die Akten sind unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet, der Rechtsschutzgewährung der Klägerin zu dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804, m.w.N.). - BFH, 04.11.2008 - V S 2/08
Anhörungsrüge - Absehen von einer Begründung gem. § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO - Kein …
Auszug aus BFH, 04.11.2008 - V B 7/08
Die im vorliegenden Verfahren zu beurteilende Eingabe der Klägerin kann auch nicht in eine Anhörungsrüge i.S. des § 133a der Finanzgerichtsordnung (FGO) umgedeutet werden, da die Klägerin durch einen Rechtsanwalt vertreten und zudem die Anhörungsrüge Gegenstand eines in einem gesonderten Verfahren (V S 2/08) verfolgten Begehrens der Klägerin ist. - FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 305/05
Finanzgerichtsordnung; Übermittlung eines Gerichtsbescheides per Fax (§ 53 FGO …
Auszug aus BFH, 04.11.2008 - V B 7/08
Der Senat hat mit dem angefochtenen Beschluss auf die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wegen Nichtzulassung der Revision die Urteile des Finanzgerichts (FG) des Saarlandes vom 21. Juni 2006 1 K 305/05 und 1 K 306/05 aufgehoben und die Sachen an das FG zurückverwiesen.
- BFH, 28.10.2009 - V S 20/08
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Mit dem angefochtenen Beschluss vom 4. November 2008 (V B 7/08) hat der Senat eine "sofortige Beschwerde" der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. November 2007 (V B 118-119/06) als unzulässig verworfen.Im Streitfall hat die Klägerin nicht substantiiert und nachvollziehbar vorgetragen, dass dem angegriffenen Beschluss des Senats vom 4. November 2008 (V B 7/08) ein derart schwerwiegender Verstoß anhafte.
- BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge - Wirksamkeit der Kündigung einer …
Daher ist die Sofortige Beschwerde zu verwerfen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2008 V B 7/08, n.v.). - BFH, 11.03.2009 - VI S 11/08
Zulässigkeit von sofortiger Beschwerde und Gegenvorstellung gegen …
Daher ist die sofortige Beschwerde zu verwerfen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2008 I B 59/08 und vom 4. November 2008 V B 7/08, beide [...]). - BFH, 11.03.2009 - VI S 3/09
Zur Zulässigkeit von sofortiger Beschwerde und Gegenvorstellung gegen …
Daher ist die sofortige Beschwerde zu verwerfen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2008 V B 7/08, [...]).
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