Rechtsprechung
| BFH, 21.04.1987 - V B 73/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Vorsteuerabzugs bei Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgeltss für eine steuerpflichtige Lieferung ohne sonstige Leistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.03.1983 - V B 46/80
Zum Begriff der Uneinbringlichkeit des Entgelts bei vereinbartem …
Auszug aus BFH, 21.04.1987 - V B 73/86
Eine derartige Auffassung wird - entgegen der Meinung des FA - in Abschn. 223 Abs. 5 Satz 6 der Umsatzsteuer-Richtlinien nicht vertreten; diese Verwaltungsanordnung steht auch im Einklang mit den Grundsätzen des BFH-Beschlusses vom 10. März 1983 V B 46/80 (BFHE 138, 107, BStBl II 1983, 389); einer weiteren Klärung durch das angestrebte Revisionsverfahren bedarf dies nicht. - BFH, 12.06.1975 - V R 42/74
Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge - Eintritt der Berichtigungspflicht - …
Auszug aus BFH, 21.04.1987 - V B 73/86
Die sich hieraus ergebende Berichtigungspflicht der beteiligten Unternehmer (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755) setzt voraus, daß Uneinbringlichkeit vorliegt.
- FG Sachsen, 27.01.2003 - 3 K 992/00
Berichtigung des Umsatzsteuervorabzugs; Uneinbringlichkeit einer Forderung aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.05.2025 - XI B 77/24
Keine Anwendung des § 296 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren; Unabhängigkeit …
Nur beiläufig weist der Senat deshalb darauf hin, dass die Berichtigungspflicht beim Leistenden und beim Leistungsempfänger unabhängig voneinander bestehen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.04.1987 - V B 73/86, BFH/NV 1987, 604; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union World Comm Trading Gfz vom 28.05.2020 - C-684/18, EU:C:2020:403, Rz 41 und 43). - FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs
Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen einer Fallvariante des § 17 UStG vor, so sind sowohl der Unternehmer als auch der vorsteuerabzugsberechtigte Leistungsempfänger unabhängig voneinander zur Berichtigung verpflichtet (BFH vom 13.11.1986 - V R 59/79, BStBl. II 1987, 226; BFH vom 21.04.1987 - V B 73/86, BFH/NV 1987, 604).
- FG Köln, 22.08.2001 - 2 K 6183/96
Änderung der Bemessungsgrundlage bei Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts
Dies allein ist nicht hinreichend, um die Vorsteuerkorrektur beim Leistungsempfänger zu begründen (BFH-Urteil vom 31.4.1987 V B 73/86, BFH/NV 1987, 604). - BFH, 30.06.2000 - V B 153/99
Kaufvertrag - Lizenzvereinbarung - Vorsteuerabzug - Leistungsverweigerungsrecht - …
- FG Nürnberg, 27.09.1990 - II 18/89
Umsatzsteuer; Vorsteuerberichtigung bei unterbliebener Leistung
Urt. des FG Nürnberg v. 27.9.1990 - II 18/89 (EFG 1991, 429) enthält zur USt die Aussage, daß eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei unterbliebener Leistung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht von einer USt-Berichtigung durch die Lieferfirma abhängig ist (s. auch BFH v. 21.4.1987 - V B 73/86, BFH/NV 1987, 604).
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