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Rechtsprechung
   BFH, 21.04.1987 - V B 73/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10131
BFH, 21.04.1987 - V B 73/86 (https://dejure.org/1987,10131)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1987 - V B 73/86 (https://dejure.org/1987,10131)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1987 - V B 73/86 (https://dejure.org/1987,10131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Vorsteuerabzugs bei Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgeltss für eine steuerpflichtige Lieferung ohne sonstige Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.03.1983 - V B 46/80

    Zum Begriff der Uneinbringlichkeit des Entgelts bei vereinbartem …

    Auszug aus BFH, 21.04.1987 - V B 73/86
    Eine derartige Auffassung wird - entgegen der Meinung des FA - in Abschn. 223 Abs. 5 Satz 6 der Umsatzsteuer-Richtlinien nicht vertreten; diese Verwaltungsanordnung steht auch im Einklang mit den Grundsätzen des BFH-Beschlusses vom 10. März 1983 V B 46/80 (BFHE 138, 107, BStBl II 1983, 389); einer weiteren Klärung durch das angestrebte Revisionsverfahren bedarf dies nicht.
  • BFH, 12.06.1975 - V R 42/74

    Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge - Eintritt der Berichtigungspflicht - …

    Auszug aus BFH, 21.04.1987 - V B 73/86
    Die sich hieraus ergebende Berichtigungspflicht der beteiligten Unternehmer (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755) setzt voraus, daß Uneinbringlichkeit vorliegt.
  • FG Sachsen, 27.01.2003 - 3 K 992/00

    Berichtigung des Umsatzsteuervorabzugs; Uneinbringlichkeit einer Forderung aus …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 14.05.2025 - XI B 77/24

    Keine Anwendung des § 296 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren; Unabhängigkeit …

    Nur beiläufig weist der Senat deshalb darauf hin, dass die Berichtigungspflicht beim Leistenden und beim Leistungsempfänger unabhängig voneinander bestehen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.04.1987 - V B 73/86, BFH/NV 1987, 604; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union World Comm Trading Gfz vom 28.05.2020 - C-684/18, EU:C:2020:403, Rz 41 und 43).
  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

    Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen einer Fallvariante des § 17 UStG vor, so sind sowohl der Unternehmer als auch der vorsteuerabzugsberechtigte Leistungsempfänger unabhängig voneinander zur Berichtigung verpflichtet (BFH vom 13.11.1986 - V R 59/79, BStBl. II 1987, 226; BFH vom 21.04.1987 - V B 73/86, BFH/NV 1987, 604).
  • FG Köln, 22.08.2001 - 2 K 6183/96

    Änderung der Bemessungsgrundlage bei Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts

    Dies allein ist nicht hinreichend, um die Vorsteuerkorrektur beim Leistungsempfänger zu begründen (BFH-Urteil vom 31.4.1987 V B 73/86, BFH/NV 1987, 604).
  • BFH, 30.06.2000 - V B 153/99

    Kaufvertrag - Lizenzvereinbarung - Vorsteuerabzug - Leistungsverweigerungsrecht - …

    Der Kläger begehrt die Zulassung der Revision wegen Abweichung "von den Entscheidungen des BFH V B 59/82 vom 9.6.1983, V B 73/86 vom 21.4.1987, sowie V R 59/79 vom 13.11.1986", wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung und grundsätzlicher Bedeutung.
  • FG Nürnberg, 27.09.1990 - II 18/89

    Umsatzsteuer; Vorsteuerberichtigung bei unterbliebener Leistung

    Urt. des FG Nürnberg v. 27.9.1990 - II 18/89 (EFG 1991, 429) enthält zur USt die Aussage, daß eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei unterbliebener Leistung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht von einer USt-Berichtigung durch die Lieferfirma abhängig ist (s. auch BFH v. 21.4.1987 - V B 73/86, BFH/NV 1987, 604).
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