Rechtsprechung
| BFH, 26.10.1998 - V B 78/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
UStG § 4 Nr. 14 Satz 1; ; UStG § 4 Nr. 14; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Musiktherapeut - Selbständiger Tätigkeit - Steuerfreiheit - Qualitätssicherung - Heilberufliche Tätigkeit - Grundsätzlicher Bedeutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG 1993 § 4 Nr. 14
Ähnliche heilberufliche Tätigkeit; Musiktherapeutin - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Heilberufe
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
- Freiberufliche Tätigkeit als Angehöriger anderer Heilberufe
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89
Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid
Auszug aus BFH, 26.10.1998 - V B 78/98
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309, …und vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676). - BVerfG, 26.03.1998 - 1 BvR 2341/95
Gleichbehandlung im Umsatzsteuerrecht: Sprachheilpädagogen und Logopäden
Auszug aus BFH, 26.10.1998 - V B 78/98
Es ist entschieden, daß diese Kriterien verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und die unterschiedliche Behandlung von Berufstätigkeiten im Rahmen des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG sachlich zu rechtfertigen vermögen (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. März 1998 1 BvR 2341/95, Deutsche Steuer-Zeitung 1998, 478). - BFH, 23.01.1992 - II B 64/91
Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …
Auszug aus BFH, 26.10.1998 - V B 78/98
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt oder bereits aufgrund der Rechtsprechung geklärt ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309, und vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676). - BFH, 29.01.1998 - V R 3/96
Umsätze einer medizinisch-technischen Assistentin steuerfrei
Auszug aus BFH, 26.10.1998 - V B 78/98
Sie waren notwendig, weil es ständiger Rechtsprechung des BFH (zuletzt Urteil vom 29. Januar 1998 V R 3/96, BFHE 185, 287, BStBl II 1998, 453) entspricht, daß bei der Auslegung des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG an die einzelnen im Gesetz genannten Berufe anzuknüpfen ist und die Frage, ob eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit vorliegt, nicht nach allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen, sondern nach der Vergleichbarkeit mit den in § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG bzw. in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgezählten Berufen zu beantworten ist und daß dabei an die Abhängigkeit der Berufsausübung von einer staatlichen Erlaubnis und Überwachung anzuschließen ist. - BFH, 06.02.1997 - III B 144/94
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 26.10.1998 - V B 78/98
Gegebenenfalls ist darzulegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist und daß sie sich nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 6. Februar 1997 III B 144/94, BFH/NV 1997, 674) oder daß und weshalb die vorhandene Rechtsprechung einer Änderung durch die begehrte Revisionsentscheidung bedarf.
- FG Köln, 07.09.2004 - 8 K 3895/02
Therapeutische Ernährungsberatung eines Diplom-Oecotrophologen umsatzsteuerfei
Zusätzlich verlangte der BFH in ständiger Rechtsprechung die Abhängigkeit der Berufsausübung von einer staatlichen Erlaubnis und Überwachung (vgl. das im Falle einer Musiktherapeutin ergangene BFH-Urteil vom 26.10.1998 V B 78/98, BFH/NV 1999, 528 m. w. N.). - FG Hamburg, 14.09.2000 - I 497/99
Gewerblichkeit einer nichtärztlichen heilberuflichen Tätigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 30.09.2003 - III 347/03
Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nicht examinierte Krankenschwester als …
Für die ertrag- bzw. gewerbesteuerliche Abgrenzung der den im Gesetz genannten Heilberufen ähnlichen Heilberufe ist abzustellen auf eine mit ersteren vergleichbare staatliche Aufsicht einschließlich gesetzlich geregelter Berufsausbildung oder Erlaubnis zur Ausübung des Berufs unter der geschützten Berufsbezeichnung (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. Oktober 1998 V B 78/98, BFH/NV 1999, 528 ; vom 23. Juni 1998 V B 60/96, Juris; des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 26. März 1998 1 BvR 2341/95, Höchstrichterliche Finanz-Rechtsprechung -HFR- 1998, 577 ; Schmidt/Wacker, EStG , 21. A, § 18 Rd. 130 i.V.m. Rd. 155 "Krankenpflege" m.w.N.). - FG Hamburg, 28.01.2003 - III 386/02
Ambulante Krankenpflege:
Für die ertrag- bzw. gewerbesteuerliche Abgrenzung der den im Gesetz genannten Heilberufen ähnlichen Heilberufe ist abzustellen auf eine mit ersteren vergleichbare staatliche Aufsicht einschließlich gesetzlich geregelter Berufsausbildung und Erlaubnis zur Ausübung des Berufs unter der geschützten Berufsbezeichnung (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. Oktober 1998 V B 78/98, BFH/NV 1999, 528 ; vom 23. Juni 1998 V B 60/96, Juris; des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 26. März 1998 1 BvR 2341/95, Höchstrichterliche Finanz-Rechtsprechung -HFR- 1998, 577 ; Schmidt/Wacker, EStG , 21. A, § 18 Rd. 130 i.V.m. Rd. 155 "Krankenpflege" m.w.N.). - FG Münster, 12.11.2002 - 15 K 6415/99
Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG
Die unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung von verschiedenen Berufstätigkeiten im "medizinischen" Bereich ist unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht zu beanstanden (BVerfG-Urteil vom 26. März 1998 1 BvR 2341/95, DStZ 1998, 478 , und NJW 1998, 2733 ; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 V B 78/98, BFH/NV 1999, 528 ).
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