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Rechtsprechung
   BFH, 18.07.1985 - V B 8/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6118
BFH, 18.07.1985 - V B 8/85 (https://dejure.org/1985,6118)
BFH, Entscheidung vom 18.07.1985 - V B 8/85 (https://dejure.org/1985,6118)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 1985 - V B 8/85 (https://dejure.org/1985,6118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.04.1980 - V R 52/73

    Zur Vorsteuerabzugsberechtigung bezüglich der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer; …

    Auszug aus BFH, 18.07.1985 - V B 8/85
    Der Antragsteller sei auch bei der Einfuhr Verfügungsberechtigter im Sinn des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 24. April 1980 V R 52/73 (BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615) gewesen.

    Abzugsberechtigt ist derjenige Unternehmer, der im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand besitzt (BFH-Urteil in BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615).

    Soweit sich der Kläger darauf stützt, daß er für den Teil der Diamanten, für den er die Kopie eines Zollverwendungsscheins vorgelegt hat, nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615 die Verfügungsmacht infolge der Regelung des § 3 Abs. 7 UStG 1967 gehabt habe, steht dem der von ihm selbst vorgetragene Sachverhalt entgegen, wonach die Einfuhr für einen erst noch zu bestimmenden Abnehmer erfolgt ist; der Kläger konnte, weil er zum Zeitpunkt der Einfuhr noch nicht als Abnehmer bekannt war, keine Verfügungsmacht haben.

    Soweit nach Anknüpfung der Geschäftsbeziehungen mit dem Kläger weitere Diamanten über die Herren A und B an den Kläger gelangten, lag die Verfügungsmacht im Zeitpunkt der - allerdings nicht belegten - Einfuhr deshalb nicht beim Kläger, weil im Fall des Verbringens der verbringende Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr noch die Verfügungsmacht hat (BFH-Urteil in BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615).

  • BFH, 25.01.1977 - VII R 11/74
    Auszug aus BFH, 18.07.1985 - V B 8/85
    Zeitpunkt der Einfuhr ist in sinngemäßer Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 ZG aufgrund von § 21 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967 vielmehr der Zeitpunkt des Verbringens von Gegenständen in das Zollgebiet; maßgebend ist der tatsächliche Vorgang des Überschreitens der Zollgrenze (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 1969 VII R 47/66, BFHE 96, 79; vom 26. April 1972 VII R 109/69, BFHE 105, 545, 547, und vom 25. Januar 1977 VII R 11/74, BFHE 121, 559; Schwarz/Wockenfoth, Zollgesetz, Kommentar, Teil C Einfuhrumsatzsteuer, Anm. 26; vgl. auch § 1 Allgemeine Zollordnung).
  • BFH, 14.05.1969 - VII R 47/66

    Verbringung eines Gegenstandes aus dem Zollausland oder einem Zollfreigebiet in …

    Auszug aus BFH, 18.07.1985 - V B 8/85
    Zeitpunkt der Einfuhr ist in sinngemäßer Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 ZG aufgrund von § 21 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967 vielmehr der Zeitpunkt des Verbringens von Gegenständen in das Zollgebiet; maßgebend ist der tatsächliche Vorgang des Überschreitens der Zollgrenze (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 1969 VII R 47/66, BFHE 96, 79; vom 26. April 1972 VII R 109/69, BFHE 105, 545, 547, und vom 25. Januar 1977 VII R 11/74, BFHE 121, 559; Schwarz/Wockenfoth, Zollgesetz, Kommentar, Teil C Einfuhrumsatzsteuer, Anm. 26; vgl. auch § 1 Allgemeine Zollordnung).
  • BFH, 26.04.1972 - VII R 109/69
    Auszug aus BFH, 18.07.1985 - V B 8/85
    Zeitpunkt der Einfuhr ist in sinngemäßer Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 ZG aufgrund von § 21 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967 vielmehr der Zeitpunkt des Verbringens von Gegenständen in das Zollgebiet; maßgebend ist der tatsächliche Vorgang des Überschreitens der Zollgrenze (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 1969 VII R 47/66, BFHE 96, 79; vom 26. April 1972 VII R 109/69, BFHE 105, 545, 547, und vom 25. Januar 1977 VII R 11/74, BFHE 121, 559; Schwarz/Wockenfoth, Zollgesetz, Kommentar, Teil C Einfuhrumsatzsteuer, Anm. 26; vgl. auch § 1 Allgemeine Zollordnung).
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