Rechtsprechung
| BFH, 24.11.1994 - V B 80/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erläuterungen und Vervollständigungen der Zulassungsgründe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.01.1989 - V B 4/88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BFH, 24.11.1994 - V B 80/94
Es handelt sich jedoch nicht um bloße ergänzende Erläuterungen der geltend gemachten Zulassungsgründe, sondern um verspätetes Vorbringen, wenn -- wie im Streitfall -- innerhalb der Beschwerdefrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO der Verfahrensmangel lediglich behauptet wird, die erforderliche Darlegung aber erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791, …und vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, unter 5.). - BFH, 21.06.1968 - III B 58/67
Besonderheiten des Bewertungsrechts - Streitwert - Rechtsschutzinteresse - …
Auszug aus BFH, 24.11.1994 - V B 80/94
Ein Nachschieben von Gründen ist nach Ablauf der Begründungsfrist unzulässig (BFH-Beschlüsse vom 22. September 1967 VI B 25/67, BFHE 90, 101, BStBl III 1967, 787, und vom 21. Juni 1968 III B 58/67, BFHE 93, 503, BStBl II 1969, 36). - BFH, 14.02.1989 - V B 72/87
Inhaltliche Anforderungen an das Geltendmachen der Zulassungsgründe nach § 115 …
Auszug aus BFH, 24.11.1994 - V B 80/94
Es handelt sich jedoch nicht um bloße ergänzende Erläuterungen der geltend gemachten Zulassungsgründe, sondern um verspätetes Vorbringen, wenn -- wie im Streitfall -- innerhalb der Beschwerdefrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO der Verfahrensmangel lediglich behauptet wird, die erforderliche Darlegung aber erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (…BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791, und vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, unter 5.). - BFH, 22.09.1967 - VI B 25/67
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 24.11.1994 - V B 80/94
Ein Nachschieben von Gründen ist nach Ablauf der Begründungsfrist unzulässig (BFH-Beschlüsse vom 22. September 1967 VI B 25/67, BFHE 90, 101, BStBl III 1967, 787, und vom 21. Juni 1968 III B 58/67, BFHE 93, 503, BStBl II 1969, 36).
- BFH, 22.11.2002 - X B 92/02
Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der für die Begründung der Beschwerde gesetzlich vorgesehenen oder vom Vorsitzenden gewährten Frist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842, Ziff. 1 der Gründe, und vom 24. November 1994 V B 80/94, BFH/NV 1995, 691;… Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 116 FGO Rz. 53). - BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842, Ziff. 1 der Gründe, und vom 24. November 1994 V B 80/94, BFH/NV 1995, 691;… Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 205). - BFH, 14.06.1999 - I B 127/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung
Diese zusätzliche, über eine bloße Erläuterung des bisherigen Vorbringens hinausgehende Beschwerdebegründung ist erst außerhalb der Beschwerdebegründungsfrist (§ 115 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 FGO) bei Gericht eingegangen und muß deshalb unberücksichtigt bleiben (vgl. BFH-Beschluß vom 24. November 1994 V B 80/94, BFH/NV 1995, 691).
- BFH, 04.10.2001 - X B 157/00
Zulässigkeit der Beschwerde - Ablauf der Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung - …
Denn die Frage, ob die Begründung den für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde maßgebenden Anforderungen entspricht, ist allein nach den Ausführungen zu beurteilen, die innerhalb der Begründungsfrist vorgebracht werden; später vorgebrachte Ausführungen dürfen bei der Prüfung der Zulässigkeit der Beschwerde und insbesondere bei der Beurteilung der Frage, ob ihre Begründung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, nicht berücksichtigt werden (BFH-Beschlüsse vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842;… vom 2. Februar 1994 II B 167/93, BFH/NV 1994, 727; vom 24. November 1994 V B 80/94, BFH/NV 1995, 691;… Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 116 FGO Rz. 53). - BFH, 02.06.1998 - VII B 28/98
Rückständige Umsatzsteuer - Pfändungs- und Überweisungsverfügung - …
Danach muß die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde --sofern sie nicht dem Gesetzeswortlaut entsprechend-- bereits in der Beschwerdeschrift enthalten ist, spätestens bis zum Ende der Einlegungsfrist, d.h. innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen Urteils in einem gesonderten Schriftsatz nachgereicht worden sein (st.Rspr., vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. September 1967 VI B 25/67, BFHE 90, 101, BStBl III 1967, 787, und vom 24. November 1994 V B 80/94, BFH/NV 1995, 691, 692). - BFH, 03.07.2002 - X B 178/01
Übereinstimmende Erledigungserklärung; Begründung einer NZB nach neuem Recht
Die bisherige Rechtsprechung, wonach die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen ist und spätere Darlegungen --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen sind (BFH-Beschlüsse vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842, Ziff. 1. der Gründe, und vom 24. November 1994 V B 80/94, BFH/NV 1995, 691;… vgl. Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 116 FGO Rz. 53), ist auch auf § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) anwendbar. - BFH, 04.10.2001 - X B 61/00
Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Rechtsmittelbegründung - Darlegungserfordernis …
Nach Ablauf der Beschwerdefrist eingegangene Schriftsätze können nur berücksichtigt werden, soweit sie das bisherige Vorbringen ergänzen und erläutern (BFH-Beschlüsse vom 24. November 1994 V B 80/94, BFH/NV 1995, 691;… vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091). - BFH, 05.08.1998 - VIII B 85/97
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - …
Nach Ablauf der Monatsfrist zur Begründung einer Nichtzulassungsbesachwerde (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) können erstmals geltend gemachte Zulassungsgründe nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 24. November 1994 V B 80/94, BFH/NV 1995, 691). - BFH, 27.02.2001 - X B 65/00
Rechtliches Gehör - Klagebegründung - Prozessverantwortung des Klägers - …
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; nach Ablauf dieser Frist ist nur noch eine Erläuterung oder Vervollständigung von Zulassungsgründen möglich, die --anders als im Steitfall-- innerhalb der Frist substantiiert worden sind (BFH-Beschlüsse vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842, unter 1. der Gründe, und vom 24. November 1994 V B 80/94, BFH/NV 1995, 691).
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