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| BFH, 11.12.1990 - V B 81/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72
Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen
Auszug aus BFH, 11.12.1990 - V B 81/90
Die OFD ist dem entgegengetreten mit der Erwägung, daß nicht die streitigen Steuerfestsetzungen selbst, sondern die Berufstätigkeit des Antragstellers mit der Schädigung der Firma Z die Notlage herbeigeführt habe (Hinweis auf BFH-Urteile vom 10.März 1972 II 57 64, BFHE 105, 458, BStBl II 1972, 649, [BFH 10.05.1972 - II - 57/64] und vom 22.April 1975 VII R 54 72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 [BFH 22.04.1975 - VII R 54/72]), daß ein Billigkeitserlaß der Steuer die übrigen Gläubiger des Antragstellers einseitig bevorzuge und daß der Antragsteller nicht erlaßwürdig sei; er habe seine Notlage selbst verschuldet und sei auch seinen steuerlichen Erklärungspflichten seit Gründung seiner Anwaltskanzlei nur unzulänglich nachgekommen. - BFH, 29.11.1984 - V R 146/83
Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung
Auszug aus BFH, 11.12.1990 - V B 81/90
Umsatzsteuer-Vorauszahlung mehr schuldet, sondern allein die sich aufgrund seiner Jahreserklärung ergebende Abschlußzahlung (vgl. § 168 AO 1977; BFH-Urteil vom 29.November 1984 V R 146 83, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370 [BFH 29.11.1984 - V R 146/83]). - BFH, 10.05.1972 - II 57/64
Selbstbindung der Verwaltung - Wirkung zugunsten des Steuerpflichtigen - Erlaß - …
Auszug aus BFH, 11.12.1990 - V B 81/90
Die OFD ist dem entgegengetreten mit der Erwägung, daß nicht die streitigen Steuerfestsetzungen selbst, sondern die Berufstätigkeit des Antragstellers mit der Schädigung der Firma Z die Notlage herbeigeführt habe (Hinweis auf BFH-Urteile vom 10.März 1972 II 57 64, BFHE 105, 458, BStBl II 1972, 649, [BFH 10.05.1972 - II - 57/64] und vom 22.April 1975 VII R 54 72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 [BFH 22.04.1975 - VII R 54/72]), daß ein Billigkeitserlaß der Steuer die übrigen Gläubiger des Antragstellers einseitig bevorzuge und daß der Antragsteller nicht erlaßwürdig sei; er habe seine Notlage selbst verschuldet und sei auch seinen steuerlichen Erklärungspflichten seit Gründung seiner Anwaltskanzlei nur unzulänglich nachgekommen.
- BFH, 17.07.2019 - III R 64/18
Erlassunwürdigkeit bei Mitwirkungspflichtverletzung
Rn. 18 Ein Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit liegt beispielsweise auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige bei der Entstehung der Forderung seine steuerlichen Mitwirkungspflichten verletzt (…BFH-Beschlüsse vom 17.12.1993 - IV B 21/93, BFH/NV 1994, 606, unter 2.a.;… vom 19.02.1991 - IV B 124/90, BFH/NV 1993, 286 a.E.; vom 11.12.1990 - V B 81/90, BFH/NV 1993, 28, unter II.1.d, und VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787, unter II.2.d.;… vom 18.08.1988 - V B 71/88, BFH/NV 1990, 137;… vom 07.08.1987 - VI B 50/87, BFH/NV 1987, 804;… BFH-Urteil vom 29.06.1987 - X R 22/81, BFH/NV 1987, 693;… BFH-Beschluss vom 09.02.1987 - IV B 53/86, BFH/NV 1987, 488, unter 1.b der Entscheidungsgründe.). - FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01
Überprüfung der Ablehnung eines Billigkeitserlasses
Die wirtschaftliche Notlage des Steuerpflichtigen rechtfertigt zudem erst dann einen Erlass von Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen, wenn sie durch die Steuerfestsetzung selbst verursacht worden ist (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluss vom 11.12.1990 V B 81/90, BFH/NV 1993, 28).
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