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Rechtsprechung
   BFH, 11.12.1990 - V B 81/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,22130
BFH, 11.12.1990 - V B 81/90 (https://dejure.org/1990,22130)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1990 - V B 81/90 (https://dejure.org/1990,22130)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - V B 81/90 (https://dejure.org/1990,22130)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - V B 81/90
    Die OFD ist dem entgegengetreten mit der Erwägung, daß nicht die streitigen Steuerfestsetzungen selbst, sondern die Berufstätigkeit des Antragstellers mit der Schädigung der Firma Z die Notlage herbeigeführt habe (Hinweis auf BFH-Urteile vom 10.März 1972 II 57 64, BFHE 105, 458, BStBl II 1972, 649, [BFH 10.05.1972 - II - 57/64] und vom 22.April 1975 VII R 54 72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 [BFH 22.04.1975 - VII R 54/72]), daß ein Billigkeitserlaß der Steuer die übrigen Gläubiger des Antragstellers einseitig bevorzuge und daß der Antragsteller nicht erlaßwürdig sei; er habe seine Notlage selbst verschuldet und sei auch seinen steuerlichen Erklärungspflichten seit Gründung seiner Anwaltskanzlei nur unzulänglich nachgekommen.
  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - V B 81/90
    Umsatzsteuer-Vorauszahlung mehr schuldet, sondern allein die sich aufgrund seiner Jahreserklärung ergebende Abschlußzahlung (vgl. § 168 AO 1977; BFH-Urteil vom 29.November 1984 V R 146 83, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370 [BFH 29.11.1984 - V R 146/83]).
  • BFH, 10.05.1972 - II 57/64

    Selbstbindung der Verwaltung - Wirkung zugunsten des Steuerpflichtigen - Erlaß - …

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - V B 81/90
    Die OFD ist dem entgegengetreten mit der Erwägung, daß nicht die streitigen Steuerfestsetzungen selbst, sondern die Berufstätigkeit des Antragstellers mit der Schädigung der Firma Z die Notlage herbeigeführt habe (Hinweis auf BFH-Urteile vom 10.März 1972 II 57 64, BFHE 105, 458, BStBl II 1972, 649, [BFH 10.05.1972 - II - 57/64] und vom 22.April 1975 VII R 54 72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 [BFH 22.04.1975 - VII R 54/72]), daß ein Billigkeitserlaß der Steuer die übrigen Gläubiger des Antragstellers einseitig bevorzuge und daß der Antragsteller nicht erlaßwürdig sei; er habe seine Notlage selbst verschuldet und sei auch seinen steuerlichen Erklärungspflichten seit Gründung seiner Anwaltskanzlei nur unzulänglich nachgekommen.
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