Rechtsprechung
| BFH, 22.07.2011 - V B 88/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage
- openjur.de
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, FGO § 118 Abs 2
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - rechtsinformationen.bund.de
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 118 Abs 2 FGO
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Erbringung von in einem Überlassungsvertrag geregelten Leistungen zur Unterkunft, Verpflegung, Training, Ausbildung und die Turnierteilnahme von Pferden als eine einheitliche Leistung i.S.d. UStG; Prüfung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsache zur Zulassung einer ... - datenbank.nwb.de
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage nur bei Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 02.09.2010 - 5 K 882/08
- BFH, 22.07.2011 - V B 88/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 06.05.2004 - V B 101/03
Ausfuhrlieferung in Drittstaaten
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V B 88/10
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es auch, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist und nicht (erst) in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748). - BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte …
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V B 88/10
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (…BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, nicht veröffentlicht). - BFH, 28.05.2009 - VI B 84/08
Grundsätzliche Bedeutung bei Haftung für Lohnsteuer - Rügeverlust hinsichtlich …
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V B 88/10
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, nicht veröffentlicht). - BFH, 10.02.2005 - II B 37/04
Grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V B 88/10
Rn. 5 1. Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 2005 II B 37/04, BFH/NV 2005, 1116). - FG Münster, 02.09.2010 - 5 K 882/08
Besteuerung von Prämien aus im Ausland veranstalteter Reitturniere
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V B 88/10
Rn. 3 Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 2125 veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts (FG) erbrachte der Kläger auf der Grundlage der Überlassungsverträge Leistungen an die Eigentümer der Pferde.
- BFH, 03.04.2012 - V B 130/11
Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Haushaltsaufnahme; Aufnahme zu …
Rn. 4 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2011 V B 88/10, BFH/NV 2011, 1919).An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es auch, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist und nicht (erst) in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1919; vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748).
- BFH, 08.09.2015 - V B 5/15
Festsetzungsfrist von Zinsbescheiden - Verschulden des FA - Aussetzung des …
Rn. 10 a) Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig, da sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist und nicht (erst) in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2011 V B 88/10, BFH/NV 2011, 1919; vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748, …sowie vom 3. April 2012 V B 130/11, BFH/NV 2012, 1136).
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