Rechtsprechung
| BFH, 14.03.2012 - V B 89/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde - Urlaub als erheblicher Grund für eine Terminsänderung
- openjur.de
Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde; Urlaub als erheblicher Grund für eine Terminsänderung
- Bundesfinanzhof
FGO § 82, FGO § 155, ZPO § 227 Abs 1, ZPO § 418 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde - Urlaub als erheblicher Grund für eine Terminsänderung - rechtsinformationen.bund.de
Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde - Urlaub als erheblicher Grund für eine Terminsänderung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 82 FGO, § 155 FGO, § 227 Abs 1 ZPO, § 418 Abs 1 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde - Urlaub als erheblicher Grund für eine Terminsänderung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegung eines erheblichen Grundes für eine Terminsverlegung auf Grund eines geplanten Urlaubs
- datenbank.nwb.de
Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde; Darlegung eines erheblichen Grundes für eine Terminsänderung (hier: Urlaub)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 03.08.2011 - 4 K 150/08
- BFH, 14.03.2012 - V B 89/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BFH, 04.05.2011 - IX S 1/11
PKH: Erhebliche Gründe zur Terminsverlegung - Verbindlich geplante Urlaubsreise - …
Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 89/11
Die Voraussetzungen durch Vortrag entsprechender Tatsachen zu schaffen, ist Aufgabe desjenigen, der die Verlegung beantragt (BFH-Beschluss vom 4. Mai 2011 IX S 1/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1381, m.w.N.).Das gilt insbesondere dann, wenn der Antrag --wie hier-- erst kurz vor der mündlichen Verhandlung gestellt wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1381).
- BFH, 25.03.2010 - X B 176/08
Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung …
Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 89/11
Ein derartiger Fehler liegt jedoch nur dann vor, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455, m.w.N.). - BFH, 23.02.2011 - V B 85/10
Urlaub als erheblicher Grund für eine Terminsänderung - Rügeverzicht durch …
Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 89/11
Ein erheblicher Grund ist deshalb nur dann ausreichend dargelegt, wenn nicht nur vorgetragen wird, dass es sich um einen Urlaub handelt, der im Zeitpunkt der Zustellung der Ladung bereits verbindlich geplant war, sondern auch das Urlaubsziel so präzise genannt wird, dass das Gericht beurteilen kann, ob eine Wahrnehmung des Termins wegen des Urlaubs unzumutbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. vom 23. Februar 2011 V B 85/10, BFH/NV 2011, 1365, m.w.N.).
- BFH, 29.05.2006 - V B 159/05
Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters
Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 89/11
Die Klägerin hat nicht vorgetragen, welche Tatsachen aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (…BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892). - BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01
NZB: Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 89/11
Die Klägerin hat nicht vorgetragen, welche Tatsachen aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437;… vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892). - BFH, 05.02.2002 - VIII R 2/01
Ordnungsmäßigkeit der Ladung; Umzug des Prozessbevollmächtigten; Zustellung an …
Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 89/11
Die Postzustellungsurkunde erbringt gemäß § 82 FGO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO vollen Beweis für die von ihr bezeugten Tatsachen, auch den Beweis darüber, dass die gesetzlichen Zustellungsvorschriften beachtet worden sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Februar 2002 VIII R 2/01, BFH/NV 2002, 792). - BFH, 02.06.1987 - VII R 36/84
Versäumnis der Klagefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung …
Auszug aus BFH, 14.03.2012 - V B 89/11
Ein Gegenbeweis kann nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der Postzustellungsurkunde bezeugten Tatsachen geführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170, m.w.N.).
- BFH, 24.08.2012 - III B 21/12
Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung …
Ein derartiger Fehler liegt nur dann vor, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (…z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455, m.w.N.), der Fehler also geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (BFH-Beschluss vom 14. März 2012 V B 89/11, BFH/NV 2012, 1157). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19
Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Koblenz-Urmitz; …
Darüber hinaus hätten die Bevollmächtigten darlegen müssen, aus welchen Gründen es für sie unzumutbar ist, sich mit dem Vorgang in dieser Zeit näher zu befassen (vgl. BFH, Beschluss vom 14. März 2012 - V B 89/11 - sowie Beschluss vom 16. August 1999 - VIII B 63/99 - siehe auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 - 6 C 66/86; jeweils juris, zu Terminverlegungen nach § 227 ZPO). - LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 32 AS 3316/14
Kostensenkung nach Zeiten ohne Leistungsbezug
Rn. 107 Ein Gegenbeweis kann nach § 418 Abs. 2 ZPO nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen geführt werden (BSG, Beschluss vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 194/04 B; BFH, Beschluss vom 14. August 2012 - VII B 108/12, zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 14. März 2012 - V B 89/11; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1986 - 4 CB 8/86, abgedruckt in NJW 1986, 2127).Durch eine substantiierte Darstellung des Empfangs der Post wird die Prüfung eröffnet, ob der Postbedienstete eine Falschbeurkundung vorgenommen hat (BSG…, Beschluss vom 28. September 1998 - B 11 AL 83/98 B, abgedruckt in SozR 3-1750 § 418 Nr. 1; wegen des Nichtausreichens eines bloßen Bestreitens vgl. auch BSG, Beschluss vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 194/04 B; BFH, Beschluss vom 14. August 2012 - VII B 108/12, zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 14. März 2012 - V B 89/11; BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1986 - 4 CB 8/86).
- BFH, 22.04.2024 - III B 82/23
Keine Terminsverlegung wegen eines Kurzurlaubs "ins Blaue"
Im Hinblick auf den Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung (vgl. BFH-Urteil vom 08.07.2015 - X R 41/13, BFHE 250, 397, BStBl II 2016, 525, m.w.N.) kommt eine Terminsverlegung wegen einer durch eine anderweitige Verpflichtung bedingten Ortsabwesenheit eines Beteiligten oder einen Urlaub des Prozessbevollmächtigten allerdings grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die andere Sache vorrangig ist (…vgl. zu anderweitigen Gerichtsterminen BFH-Beschlüsse vom 15.11.2016 - VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284 …und vom 14.01.2016 - III B 73/15, BFH/NV 2016, 584;… zu einem Termin im Ehrenamt s. BFH-Beschluss vom 10.03.2020 - VII B 206/18, BFH/NV 2020, 917) oder der Urlaub oder ein sonstiges in der Privatsphäre liegendes Vorhaben in seiner Planung bereits vor Zugang der Ladung so ausgestaltet war, dass dem Prozessbevollmächtigten unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins während dieser Zeit nicht zumutbar ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21.10.2020 - VII B 121/19, BFH/NV 2021, 326, Rz 29 f.;… vom 10.03.2020 - VII B 206/18, BFH/NV 2020, 917, Rz 22; vom 14.03.2012 - V B 89/11, BFH/NV 2012, 1157, Rz 11;… vom 23.02.2011 - V B 85/10, BFH/NV 2011, 1365, Rz 4 …und vom 16.08.1999 - VIII B 63/99, BFH/NV 2000, 209, Rz 3).
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