Rechtsprechung
| BGH, 10.12.1965 - V BLw 38/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bewertung eines Hofes im Erbfall - Ausgleichsanspruch nach § 13 HöfeO
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.06.1956 - IV ZR 16/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.12.1965 - V BLw 38/65
Das Beschwerdegericht sei von folgenden Entscheidungen abgewichen: BGH Urteil vom 20. Juni 1956 - IV ZR 16/56 (RdL 1956, 272), Oberlandesgericht Celle Beschluß vom 8. April 1957 - 7 Wlw 20/57 (RdL 1957, 186), Oberlandesgericht Hamm Beschluß vom 26. November 1957 - 10 Wlw 95/56 (RdL 1958, 180).An diese Rechtsgrundsätze, die ausdrücklich die von der Rechtsbeschwerde angezogene Vergleichsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 1956 a.a.O. in Bezug nehmen, hat sich das Beschwerdegericht gehalten.
Das Oberlandesgericht hat hiernach die gleiche Rechtsfrage, nämlich die Frage, wie der wahre innere Wert zu bemessen ist, im Hinblick auf die Vergleichsentscheidung vom 20. Juni 1956 a.a.O. und im Hinblick auf das Urteil des BGH vom 13. Mai 1965 a.a.O. nicht unterschiedlich beurteilt.
Im übrigen beurteilen diese beiden Gerichte im Anschluß an die Vergleichsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 1956 a.a.O. den hier maßgeblichen Rechtsgrundsatz nicht anders als der Beschwerdebeschluß.
- BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.12.1965 - V BLw 38/65
Da § 24 Abs. 2 LwVG die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Landwirtschaftssachen gewährleisten soll, ist bei der Frage der Abweichung von einer früheren Entscheidung stets auf den neuesten Stand der Rechtsprechung abzustellen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 1954 - V BLw 48/54, RdL 1955, 75 und vom 20. Oktober 1964 - V BLw 37/63).Bei dieser Rechtslage bedarf es keiner Erörterung mehr, ob der angefochtene Beschluß von den angezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm und Cello abweicht (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1954 a.a.O.; ferner Pritsch in Hält 1959, 172, 176).
- BGH, 14.01.1959 - V ZR 28/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.12.1965 - V BLw 38/65
Infolgedessen sind außer den in der Rechtsbeschwerde genannten Vergleichsentscheidungen der Beschluß des Senats vom 3. Februar 1959 - V ZR 28/58 (RdL 1959, 95/97) und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 1965 - III ZR 214/63, (WM 1965, 924, 925) zu beachten Nach dem zuletzt genannten Erkenntnis, dessen Rechtsausführungen § 2311 BGB betreffen, im Rahmen des § 13 HöfeO aber deshalb Berücksichtigung finden, weil die Miterben so zu stellen sind, wie sie im Zeitpunkt des Erbfalls gestanden hätten, wenn Höferecht nicht gegolten hätte, hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß es immer auf den wahren, inneren Wert ankommt, und daß bei außergewöhnlichen Verhältnissen der jeweilige Verkaufswert nicht immer diesen wahren inneren Wert ergibt.
- BGH, 31.05.1965 - III ZR 214/63
Anforderungen an einen Offenbarungseid - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung …
Auszug aus BGH, 10.12.1965 - V BLw 38/65
Infolgedessen sind außer den in der Rechtsbeschwerde genannten Vergleichsentscheidungen der Beschluß des Senats vom 3. Februar 1959 - V ZR 28/58 (RdL 1959, 95/97) und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 1965 - III ZR 214/63, (WM 1965, 924, 925) zu beachten Nach dem zuletzt genannten Erkenntnis, dessen Rechtsausführungen § 2311 BGB betreffen, im Rahmen des § 13 HöfeO aber deshalb Berücksichtigung finden, weil die Miterben so zu stellen sind, wie sie im Zeitpunkt des Erbfalls gestanden hätten, wenn Höferecht nicht gegolten hätte, hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß es immer auf den wahren, inneren Wert ankommt, und daß bei außergewöhnlichen Verhältnissen der jeweilige Verkaufswert nicht immer diesen wahren inneren Wert ergibt. - BGH, 07.07.1960 - V BLw 33/59
Ausgleichsansprüche beim Erwerb eines Ersatzhofes
Auszug aus BGH, 10.12.1965 - V BLw 38/65
Sie bekämpft die in BGHZ 33, 66 vertretene und vom Beschwerdegericht übernommene Auffassung des Bundesgerichtshofs, ein Ausgleichsanspruch nach § 13 HöfeO entstehe auch dann, wenn der Hofeserbe mit dem Erlös aus der Veräußerung einen Ersatzhof erwirbt, sowie den Standpunkt des Beschwerdegerichts, dem Antragsgegner stehe für seine außergewöhnlichen Aufwendungen während der Pachtzeit eine Nachlaßforderung nicht zu, das Oberlandesgericht habe das Testament des Erblassers falsch ausgelegt. - BGH, 20.10.1964 - V BLw 37/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.12.1965 - V BLw 38/65
Da § 24 Abs. 2 LwVG die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Landwirtschaftssachen gewährleisten soll, ist bei der Frage der Abweichung von einer früheren Entscheidung stets auf den neuesten Stand der Rechtsprechung abzustellen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 1954 - V BLw 48/54, RdL 1955, 75 und vom 20. Oktober 1964 - V BLw 37/63).
- BGH, 11.11.1976 - V BLw 2/76
Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls - Berechnung des Pflichtteils nach …
Im Rahmen der nach § 13 Abs. 1 HöfeO a.F. anzustellenden Prüfung kommt, wie das Beschwerdegericht nicht verkannt hat, der Frage maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BGH 59, 166, 170), ob den veräußerten Grundstücken schon für das Jahr 1959 die Qualität von Bauerwartungsland zugesprechen werden kann, weil für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs auf den wirklichen Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls abzustellen ist (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1965 - V BLw 38/65 S. 9 f).
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