Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Kriegsgefangenenentschädigung von Kindern - Anforderungen an das Vorliegen der kriegsgefangenenentschädigungsrechtlichen Tatbestandsmerkmale der Festnahme aus Sicherheitsgründen und des engen Gewahrsams
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.06.1961 - 11 A - 145/61
- BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
- BVerwG, 29.05.1964 - V C 1.63
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 22.03.1961 - V C 317.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
Auch das sind militärische Sicherheitserwägungen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. März 1961 - BVerwG V C 317.58 - ausgeführt hat. - BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
Von einer Verschleppung (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 Buchst. b KgfEG) der Mutter der Beigeladenen und damit der Beigeladenen selbst kann nicht die Rede sein, weil die Mutter der Beigeladenen im Oktober ... in demselben ausländischen Staatsgebiet - nämlich im ... außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 (vgl. dazu Urteil vom 5. März 1958 - BVerwGE 6, 237 [239]) - festgenommen worden ist, in dem sie weiterhin festgehalten wurde. - BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein Wechsel des Festhaltegrundes ohne rechtliche Bedeutung (vgl. u.a. Urteil vom 27. August 1958 - BVerwG V C 599.56 - [NJW 1958 S. 2132]) und greift § 2 Abs. 3 Satz 2 KgfEG nur dann ein, wenn die Arbeitsverpflichtung des Betroffenen von vornherein den maßgeblichen Grund für seine Festhaltung bildete (vgl. u.a. Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958 S. 57] und vom 14. Januar 1959 - BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] -).
- BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
Vielmehr muß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hinzukommen, daß die Festnahme auf Sicherheitserwägungen der sowjetischen Gewahrsamsmacht beruhte (vgl. u.a. Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232 [BVerwG 05.03.1958 - BVerwG V C 569/56]] und vom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 341.57/V C 124.59 -). - BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein Wechsel des Festhaltegrundes ohne rechtliche Bedeutung (vgl. u.a. Urteil vom 27. August 1958 - BVerwG V C 599.56 - [NJW 1958 S. 2132]) und greift § 2 Abs. 3 Satz 2 KgfEG nur dann ein, wenn die Arbeitsverpflichtung des Betroffenen von vornherein den maßgeblichen Grund für seine Festhaltung bildete (vgl. u.a. Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958 S. 57] und vom 14. Januar 1959 - BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] -). - BVerwG, 02.12.1959 - V C 341.57
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigungsleistungen wegen Verrichtung von …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
Vielmehr muß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hinzukommen, daß die Festnahme auf Sicherheitserwägungen der sowjetischen Gewahrsamsmacht beruhte (vgl. u.a. Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232 [BVerwG 05.03.1958 - BVerwG V C 569/56]] und vom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 341.57/V C 124.59 -). - BVerwG, 27.08.1958 - V C 599.56
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung nach der Festnahme durch die …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein Wechsel des Festhaltegrundes ohne rechtliche Bedeutung (vgl. u.a. Urteil vom 27. August 1958 - BVerwG V C 599.56 - [NJW 1958 S. 2132]) und greift § 2 Abs. 3 Satz 2 KgfEG nur dann ein, wenn die Arbeitsverpflichtung des Betroffenen von vornherein den maßgeblichen Grund für seine Festhaltung bildete (vgl. u.a. Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958 S. 57] und vom 14. Januar 1959 - BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] -). - BVerwG, 29.06.1960 - V C 348.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
Der Kläger bezieht sich zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 348.58 -. - BVerwG, 13.01.1960 - V C 254.58
Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats teilen Kinder hinsichtlich ihrer Ansprüche nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) - KgfEG - die Rechtsstellung derjenigen Erwachsenen, in deren Obhut sie sich befanden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 1960 - BVerwG V C 254.58 bis 259.58 -).
- BVerwG, 09.06.1971 - V C 88.69
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung an Memeldeutsche - Kausaler …
Ein solcher Zusammenhang ist etwa dann gegeben, wenn ein Deutscher im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen unmittelbar nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen von der übrigen Bevölkerung getrennt und in ein Internierungslager eingewiesen wurde (BVerwGE 17, 27; 19, 204) [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]. Das gleiche gilt, wenn Deutsche zu unmittelbaren Dienstleistungen für die kämpfende Truppe herangezogen und interniert wurden, während die militärischen Operationen in diesem Kampfraum noch in vollem Gange waren (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 -).Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß Verschleppter im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes nur derjenige ist, der in ein ausländisches Staatsgebiet verbracht und an seiner Rückkehr gehindert worden ist (Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 71.60 - [ZLA 1962, 205 = MDR 1962, 683]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 - Beschluß vom 23. November 1965 - BVerwG V B 133.65 -).
- BVerwG, 09.09.1970 - V C 121.68
Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Voraussetzungen für das …
Der erkennende Senat hat einen solchen Zusammenhang dann für gegeben angesehen, wenn ein Memeldeutscher im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Kampfhandlungen unmittelbar nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen von der übrigen Bevölkerung abgesondert und in ein Internierungslager eingewiesen wurde (BVerwGE 17, 27; 19, 204) [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]. Das gleiche gilt, wenn Deutsche zu unmittelbaren Dienstleistungen für die kämpfende Truppe herangezogen und interniert wurden, während die militärischen Operationen in diesem Kampfraum noch in vollem Gang waren (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 -). - BVerwG, 24.11.1971 - V C 16.71
Festnahme aus Gründen der militärischen Kriegsführung oder aus …
Das gleiche gilt, wenn Deutsche zu unmittelbaren Dienstleistungen für die kämpfende Truppe herangezogen und interniert wurden, während die militärischen Operationen in diesem Kampfraum noch in vollem Gange waren (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 -).
- BVerwG, 17.05.1972 - V C 46.72
Gleiche Bewegungsmöglichkeit wie die übrige deutsche Bevölkerung des Landes - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen solchen Zusammenhang dann für gegeben angesehen, wenn ein Memeldeutscher im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Kriegshandlungen festgenommen und zu unmittelbaren Dienstleistungen für die kämpfende Truppe herangezogen wurde (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63). - BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74
Beendigung einer Festhaltung auf engbegrenztem Raum bei Erlangung des gleichen …
Einen solchen Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht dann angenommen, wenn Deutsche nach ihrer Festnahme zu unmittelbaren Dienstleistungen für die kämpfende Truppe herangezogen und interniert wurden, während die militärischen Operationen in diesem Gebiet noch andauerten (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 -). - BVerwG, 15.03.1972 - V C 41.71
Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Voraussetzungen für die …
Der erkennende Senat hat jedoch einen unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ereignis der militärischen Kriegsführung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes - KgfEG -, jetzt gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1971 (BGBl. I S. 1545), dann für gegeben angesehen, wenn ein M. im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Kampfhandlungen unmittelbar nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen von der übrigen Bevölkerung abgesondert und in ein Internierungslager eingewiesen wurde (BVerwGE 17, 27; 19, 204), [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]oder wenn Deutsche zu unmittelbaren Dienstleistungen für die kämpfende Truppe herangezogen und interniert wurden, während die militärischen Operationen in diesem Kampfraum noch in vollem Gang waren (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 -). - BVerwG, 26.05.1971 - V C 74.69
Beendigung einer unechten Kriegsgefangenschaft - Voraussetzungen für den Anspruch …
Ob die Klägerin ein Ausnahmeschicksal erlitten hat, das nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats eine andere rechtliche Beurteilung gebietet (BVerwGE 17, 27; 19, 204 [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 -), kann hier ebenso offenbleiben wie die Frage, ob die Klägerin überhaupt jemals festgenommen worden ist. - BVerwG, 09.09.1970 - V C 33.69
Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung im Verwaltungsverfahren - …
Der erkennende Senat hat einen solchen Zusammenhang dann für gegeben angesehen, wenn ein Memeldeutscher im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen unmittelbar nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen von der übrigen Bevölkerung abgesondert und in ein Internierungslager eingewiesen wurde (BVerwGE 17, 27; 19, 204) [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]. Das gleiche gilt, wenn Deutsche zu unmittelbaren Dienstleistungen für die kämpfende Truppe herangezogen und interniert wurden, während die militärischen Operationen in diesem Kampfraum noch in vollem Gang waren (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 -). - BVerwG, 25.01.1973 - V C 57.72
Anerkennung von Memeldeutschen als Kriegsgefangene - Ursächlichkeit eines …
Das gleiche gilt, wenn Deutsche nach ihrer Festnahme zu unmittelbaren Dienstleistungen für die kämpfende Truppe herangezogen und interniert wurden, während die militärischen Operationen in diesem Gebiet noch andauerten (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 -). - BVerwG, 15.09.1971 - V C 44.69
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Ob die Klägerin ein Ausnahmeschicksal erlitten hat, das nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats eine andere rechtliche Beurteilung gebietet (BVerwGE 17, 27; 19, 204 [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 -), kann hier offenbleiben. - BVerwG, 26.05.1971 - V C 49.69
Ursächlichkeitszusammenhang zwischen der Festnahme und einem Ereignis der …
- BVerwG, 14.01.1971 - V B 52.69
Anspruch deutscher Zivilpersonen auf Kriegsgefangenenentschädigung bei …
- BVerwG, 14.01.1971 - V B 51.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von …
- BVerwG, 21.06.1971 - V B 126.68
Verpflichtung einer Behörde zum Wiederaufgreifen des Verfahrens auf Grund einer …
- BVerwG, 09.12.1970 - V C 9.69
Heranziehung und Internierung Deutscher zu unmittelbaren Dienstleistungen für die …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.1964 - V C 1.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Urteilstenorberichtigung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.06.1961 - 11 A - 145/61
- BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
- BVerwG, 29.05.1964 - V C 1.63
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".