Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.1969 - V C 101.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausschließung von Ausgleichsleistungen nach § 360 Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Wissentlich oder grob fahrlässig falsche Angaben über die Entstehung oder den Umfang eines Schadens - Ausschließung von der Schadensfeststellung und Ausgleichsleistungen wegen ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 08.05.1962 - X b VGL 191/59
- VG Hamburg, 08.05.1962 - X b VGL 207/59
- BVerwG, 19.01.1966 - V C 101.65
- BVerwG, 30.04.1969 - V C 101.65
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.10.1968 - V C 86.67
Ausschließung von der Schadensfeststellung und sämtlichen Leistungen nach dem …
Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - V C 101.65
In § 360 Abs. 2 Satz 5 i.d.F. des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) - 20. ÄndG LAG - ist jetzt ausdrücklich bestimmt, daß das Ausschließungsverfahren auch mit Wirkung gegen den Erben eingeleitet oder abgeschlossen werden kann, wenn der Erblasser den Ausschließungstatbestand verwirklicht hat (Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 86.67). - BVerwG, 07.12.1962 - IV C 254.61
Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - V C 101.65
Für die Feststellung des objektiven Tätbestandes ist eine klare Unterscheidung bei der Tatbestandsalternative unwesentlich, weil auf Grund beider objektiver Tatbestände ausgeschlossen werden kann, sofern die subjektive Seite zu bejahen ist (Urteil vom 7. Dezember 1962 - BVerwG IV C 254.61 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 360 LAG Nr. 29]).
- BVerwG, 18.06.1970 - V C 27.69
Schadensfeststellung am Betriebsvermögen eines Friseurgeschäfts mit einschlägigem …
Er hat angesichts der dargestellten Rechtslage keinen unmöglichen Inhalt und wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß das Ausgleichsamt womöglich neben wenn der Erblasser den Ausschließungstatbestand verwirklicht hat, kann das vorliegende Ausschließungsverfahren auch gegen den Kläger weiterbetrieben werden (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 86.67 - [BVerwGE 30, 323], vom 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - [RLA 1969, 190] und vom 30. April 1969 - BVerwG V C 101.65 -). - BVerwG, 23.06.1971 - V C 124.69
Durchführung des Ausschließungsverfahrens gegen einen Erben - Anspruch auf …
Der mit der Neufassung des § 360 Abs. 2 LAG erfolgten Klarstellung hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Rechnung getragen (Urteile vom 25. Oktober 1968 [BVerwGE 30, 323]; 4. Dezember 1968 - BVerwG V C 127.66 - 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - und vom 30. April 1969 - BVerwG V C 101.65 -). - BVerwG, 10.09.1970 - V B 19.68
Ausgestaltung der Zulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren …
Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß ein Ausschließungsverfahren mit Wirkung auf die Erben eingeleitet, durchgeführt und abgeschlossen werden kann, wenn der Erblasser, der den Ausschließungstatbestand verwirklicht hat, vor Einleitung oder Abschluß des Verfahrens verstorben ist (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 86.67 - [BVerwGE 30, 323], 4. Dezember 1968 - BVerwG V C 127.66 -, 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - [RLA 1969, 190], 30. April 1969 - BVerwG V C 101.65 - und 18. Juni 1970 - BVerwG V C 27.69 -). - BVerwG, 22.09.1969 - V B 144.67
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß ein Ausschließungsverfahren mit Wirkung gegen den Erben eingeleitet, durchgeführt und abgeschlossen werden kann, wenn der Erblasser, der den Ausschließungstatbestand verwirklicht hat, vor Einleitung oder Abschluß des Verfahrens verstorben ist (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 86.67 - [BVerwGE 30, 323], 4. Dezember 1968 - BVerwG V C 127.66 -, 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - und vom 30. April 1969 - BVerwG V C 101.65 -). - BVerwG, 22.09.1969 - V B 130.67
Zulässigkeit eines Ausschließungsverfahren mit Wirkung gegen den Erben
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen inzwischen ausgesprochen, daß ein Ausschließungsverfahren mit Wirkung gegen den Erben eingeleitet, durchgeführt und abgeschlossen werden kann, wenn der Erblasser, der den Ausschließungstatbestand verwirklicht hat, vor Einleitung oder Abschluß des Verfahrens verstorben ist (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 86.67 - [BVerwGE 30, 323], 4. Dezember 1968 - BVerwG V C 127.66 -, 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - und vom 30. April 1969 - BVerwG V C 101.65 -).
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| BVerwG, 19.01.1966 - V C 101.65 |
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- VG Hamburg, 08.05.1962 - X b VGL 207/59
- BVerwG, 19.01.1966 - V C 101.65
- BVerwG, 30.04.1969 - V C 101.65
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