Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1963 - V C 104.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Revision auf einen Teil des Urteils im Verwaltungsstreitverfahren - Schlüssige Darlegung der Verfahrensmängel bei einer zulassungsfreien Verfahrensrevision - Verhältnis von der zulassungsfreien Verfahrensrevision und der Nichtzulassungsbeschwerde wegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 20.06.1961 - I 161.59
- BVerwG, 30.10.1963 - V C 104.62
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1963 - V C 104.62
Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1954 - BVerwG V C 97.54 - (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]) darauf hingewiesen, daß in derartigen Fällen dem Aufhebungsantrag neben dem Verpflichtungsantrag keine selbständige Bedeutung zukommt (vgl. im übrigen Bettermann, Die Verpflichtungsklage nach der Verwaltungsgerichtsordnung, NJW 1960 S. 649, insbesondere S. 651 und S. 654). - BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.10.1963 - V C 104.62
Die bloße Behauptung, es liege ein Verfahrensverstoß vor, reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus (BVerwGE 5, 12). - BVerwG, 02.07.1956 - III C 23.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.10.1963 - V C 104.62
Die Revision ist zwar nicht deshalb unzulässig, weil sie sich auf den der Klage stattgebenden Teil des Urteils beschränkt Sie ist jedoch zu verwerfen, da der Beteiligte wesentliche Mängel des Verfahrens - auf die eine nicht zugelassene Revision ausschließlich gestützt werden kann (§ 339 Abs. 1, 2. Halbsatz LAG) - nicht schlüssig gerügt hat (vgl. Urteil vom 29. November 1956 - BVerwG III C 23.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 66]).
- BVerwG, 09.01.1963 - V CB 104.62
Entschädigung nach dem Altsparergesetz (ASpG) - Unterscheidung zwischen einem …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1963 - V C 104.62
Die Revision des Klägers richtet sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. Juni 1961 nur insoweit, als dieses die Klage (betreffend das Sparkonto Nr. ... abgewiesen hat. Die Revision ist - in der hier vorgenommenen Beschränkung auf den klageabweisenden Teil des Urteils - kraft der Zulassung durch den Beschluß des erkennenden Senats vom 9. Januar 1963 - BVerwG V CB 104.62 - an sich statthaft. - BVerwG, 26.08.1959 - IV C 370.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.10.1963 - V C 104.62
Als Verfahrensmangel wäre es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch anzusehen, wenn dem Verwaltungsgericht bei der Tatsachenfeststellung ein Verstoß gegen die Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder prozessuale Bestimmungen unterlaufen wäre (Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG IV C 370.58 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 83]). - BVerwG, 23.03.1957 - IV C 308.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.10.1963 - V C 104.62
Sind bei einer zulassungsfreien Verfahrensrevision (hier nach § 339 Abs. 1 2. Halbsatz LAG) die behaupteten Verfahrensmängel nicht schlüssig dargelegt, so ist die Revision als unzulässig zu verwerfen (Bestätigung von BVerwG IV C 308.56).
- BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73
Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die …
Zwar ist bei objektiver Klagenhäufung für jeden selbständigen Klageanspruch gesondert über die Zulassung der Revision zu entscheiden, und die Zulassung der Revision kann auf einen der selbständigen Ansprüche beschränkt werden (BVerwG, Urteile vom 30. September 1959 - BVerwG V C 150.59 - [DVBl. 1960, 140], vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 104.62 - und vom 28. September 1966 - BVerwG V CB 209.59 -). - BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 69.72
Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß sich vielmehr aus den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht werden, in schlüssiger Weise ergeben, daß ein wesentlicher Mangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 1]; Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 104.62 - [Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 147]; Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 11 mit weiteren Nachweisen]). - BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72
Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß sich vielmehr aus den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht werden, in schlüssiger Weise ergeben, daß ein wesentlicher Mangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 1]; Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 104.62 - [Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 147]; Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 11 mit weiteren Nachweisen]).
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