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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.1966 - V C 111.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,302
BVerwG, 12.01.1966 - V C 111.61 (https://dejure.org/1966,302)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1966 - V C 111.61 (https://dejure.org/1966,302)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1966 - V C 111.61 (https://dejure.org/1966,302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Meinungsfreiheit im Rahmen des Jugendschutzrechtes - Rechtliche Qualifizierung der literarischen Thematisierung des perfekten Mordes - Anforderungen an die rechtliche Einordnung eines Buches als Unterhaltungszwecken dienender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 5 Abs. 3 ; GjS § 1

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wenn der Postmann zweimal klingelt (Roman)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 104
  • NJW 1966, 2374
  • MDR 1966, 703
  • DVBl 1967, 686
  • DÖV 1966, 647
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.12.1954 - I C 14.53

    "Sünderin"-Fall

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 111.61
    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in dem sogenannten Sünderin-Urteil (BVerwGE 1, 303 [305]) ausgeführt, ein Spielfilm sei - ungeachtet seines künstlerischen Wertes, der nicht zur Entscheidung des Gerichts stehe - ein Erzeugnis der Kunst in gleicher Weise wie etwa ein Roman oder ein Theaterstück, die erdachte Handlungen zum Gegenstand hätten, ohne zugleich erkennbar eine bestimmte Stellung zu irgendwelchen Problemen zu beziehen.

    Die entgegengesetzte Meinung liegt auch nicht dem Urteil des I. Senatsvom 21. Dezember 1954 - BVerwG I C 14.53 - zugrunde.

    Der V. Senat ist also durch BVerwGE 1, 303 in der Auslegung des Begriffs "Kunst" nicht gebunden.

    In einer Auseinandersetzung mit dem sogenannten Sünderin-Urteil (BVerwGE 1, 303) hat sich M. (BayVBl. 1955, 215 [216]) dagegen ausgesprochen, daß ein Grundrecht nicht in Anspruch genommen werden dürfe, wenn dadurch ein anderes Grundrecht verletzt würde.

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Der früher vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Grundsatz "Kunst geht vor Jugendschutz" (BVerwGE 23, 104, 110) [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] kann nicht anerkannt werden.

    Insoweit galt damals jedoch noch immer der in BVerwGE 23, 104, 110 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] aufgestellte Grundsatz: "Kunst geht vor Jugendschutz".

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des …

    Der Grundsatz "Kunstschutz geht vor Jugendschutz" (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] [110]) gilt nicht uneingeschränkt.

    Das Werbeverbot kommt bei Einzelerzeugnissen, insbesondere Büchern, Schallplatten und Filmen, praktisch einem Verbot des Werkes gleich (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] [109]; 25, 318 [323]).

    Der Grundsatz "Kunstschutz geht vor Jugendschutz" gilt entgegen BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] [110] nicht uneingeschränkt.

  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 181.65

    Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften - Aufnahme einer Druckschrift in die …

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61]) ausgeführt hat, ist es aber auch bei einer erheblichen Jugendgefährdung nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aus den Vertriebsbedingungen die geringe Bedeutung eines Falles zu entnehmen.

    den Roman "D. R. o. d. W." von C. (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61]).

    Denn für dieses Gesetz ist es, wie der Senat in dem mehrfach genannten Urteil vom 12. Januar 1966 (a.a.O.) ausgeführt hat, nicht angängig, den Kunstbegriff dadurch auszuhöhlen, daß die Nichtkunst der Kunst gleichgestellt wird, weil dies zur Folge haben würde, daß dann unter Berufung auf diese Gleichstellung auch die Freiheit der echten Kunst eingeschränkt würde.

    folgendes zu beachten sein, was in der früheren Entscheidung des erkennenden Senats (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61]) keiner Erörterung bedurfte.

  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Einschränkung der Zensur durch den …

    den Roman "Die Rechnung ohne den Wirt" von Cain (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61]).

    Denn für dieses Gesetz ist es, wie der Senat in BVerwGE 23, 104 (109) [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] ausgeführt hat, nicht angängig, den Kunstbegriff dadurch auszuhöhlen, daß die Nichtkunst der Kunst gleichgestellt wird, weil dies zur Folge haben würde, daß dann unter Berufung auf diese Gleichstellung auch die Freiheit der echten Kunst eingeschränkt würde.

    "Dein Sohn läßt grüßen" den Kunstvorbehalt genießt, auch noch folgendes zu beachten sein, was in der früheren Entscheidung des erkennenden Senats (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61]) keiner Erörterung bedurfte.

  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67

    Begriff des "durchschnittlichen Jugendlichen" - Bestimmung des Begriffes der …

    Welche Maßstäbe hierbei für die Abgrenzung des Kunstbegriffs anzuwenden sind, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61]) erörtert.

    Andererseits darf auch der in BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] gebrauchte Ausdruck "anspruchslose Unterhaltungsliteratur" nicht zu eng ausgelegt werden.

  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 1.64

    Aufnahme eines Romans in die Liste der jugendgefährdenden Schriften

    Dabei hält der Senat daran fest, daß unter einer sittlichen Gefährdung im Sinne des Satzes 1 eine sozial-ethische Begriffsverwirrung zu verstehen ist (vgl. das erwähnte Urteil vom 12. Januar 1966, a.a.O.).

    Wegen des Begriffs Kunst im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 GjS verweist der Senat auf sein Urteil vom 12. Januar 1966 betreffend den Roman "D..." von Cain (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - BVerwG V C 111.61]) sowie auf die ergänzenden Ausführungen in seinen oben angeführten Entscheidungen vom 7. Dezember 1966 BVerwG V C 47.64 und BVerwG V C 181.65, insbesondere auch hinsichtlich der Notwendigkeit der Einholung eines derartigen Gutachtens in allen nicht eindeutigen Fällen.

  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79

    Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages

    Es muß auf jeden Fall eine schöpferische Begabung und schöpferische Leistung gegeben sein (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] [108]; 25, 318 [328]).
  • BVerwG, 04.10.1972 - I B 58.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verbreitung …

    Das Werbeverbot kommt bei Einzelerzeugnissen, insbesondere Büchern, Schallplatten und Filmen, praktisch einem Verbot des Werkes gleich (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] [109]; 25, 318 [323]).
  • BVerwG, 07.12.1966 - I C 109.63

    Eintragung eines Handwerkers als Architekten - Auf die mangelnde architektonische …

    Der Mangel jeglichen Gesetzesvorbehalts kann daher nicht bedeuten, daß die Freiheit der Kunst als ein absoluter Wert anzusehen wäre und überhaupt keinen Schranken unterläge (BVerwGE 1, 303 [307]; 23, 104).
  • BVerwG, 04.10.1972 - I B 57.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verbreitung …

    Das Werbeverbot kommt bei Einzelerzeugnissen, insbesondere Büchern, Schallplatten und Filmen, praktisch einem Verbot des Werkes gleich (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] [109]; 25, 318 [323]).
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