Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.1965 - V C 118.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Anrechnung der dem Stiefvater zufließenden Leistungen auf das Einkommen des Kindes
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.05.1965 - V C 118.64
- BVerwG, 08.12.1965 - V C 118.64
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.12.1964 - V C 5.64
Kinderzuschlag als Kindeseinkommen bei Kriegsopferfürsorge
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 118.64
V C 5.64 - (BVerwGE 20, 88 [BVerwG 09.12.1964 - V C 5/64]) ausgeführt, daß der Begriff der Mittel verstanden werden muß im Sinne solcher Zuflüsse, die die tatsächliche Lage des Kindes so verbessern, daß es für seine Ausbildung nicht oder nicht in vollem Umfange der staatlichen Hilfe bedarf. - BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Kürzung einer gewährten Fürsorgeunterstützung …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 118.64
Dort ist anerkannt, daß Steuerersparnisse, die der Stiefvater für das Stiefkind in Anspruch nimmt, regelmäßig dessen Hilfsbedürftigkeit mindern (Urteil des Senats vom 15. April 1964 - BVerwG V C 203.62 - [BVerwGE 18, 213]). - BVerwG, 09.12.1964 - V C 126.63
Kinderzuschlag als eigenes Einkommen der Kriegswaisen bei Kriegsopferfürsorge
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 118.64
Daß der Kinderzuschlag, den ein Stiefvater nach besoldungsrechtlichen Vorschriften erhält, zu den Leistungen zählt, die der Stiefvater als anderer im Sinne des § 2 Abs. 3 KfürsV für das Stiefkind erhält, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 9. Dezember 1964 - BVerwG V C 126.63 - (BVerwGE 20, 82) und vom 5. Mai 1965 - BVerwG V C 99.64 - entschieden. - BVerwG, 05.05.1965 - V C 99.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 118.64
Daß der Kinderzuschlag, den ein Stiefvater nach besoldungsrechtlichen Vorschriften erhält, zu den Leistungen zählt, die der Stiefvater als anderer im Sinne des § 2 Abs. 3 KfürsV für das Stiefkind erhält, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 9. Dezember 1964 - BVerwG V C 126.63 - (BVerwGE 20, 82) und vom 5. Mai 1965 - BVerwG V C 99.64 - entschieden.
- BVerwG, 17.10.1974 - V C 58.73
Bemessung der Erziehungsbeihilfe für einen unterhaltspflichtigen …
Diese Rechtsprechung konnte sich zunächst auf § 2 Abs. 3 KFürsV vom 30. Mai 1961 (BGBl. I S. 653) stützen, eine Vorschrift, die sich nach Auffassung des Senats in dem vom Bundesversorgungsgesetz für den Verordnungsgeber gezogenen Rahmen hielt (Urteil vom 9. Dezember 1964 [BVerwGE 20, 88 [BVerwG 09.12.1964 - V C 5.64] = FEVS 12, 46]; ebenso Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 118.64 - [FEVS 13, 162]).Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 118.64 - darauf hingewiesen, daß die Streichung des § 2 Abs. 3 KFürsV a.F. nicht auf rechtlichen Bedenken, sondern auf verwaltungspraktischen Gründen beruht.
- BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68
Anrechnung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf Erziehungsbeihilfe - Leistungen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 118.64 - darauf hingewiesen, daß die Streichung des § 2 Abs. 3 KfürsV a.F. nicht auf rechtlichen Bedenken, sondern auf verwaltungspraktischen Gründen beruht. - BVerwG, 21.09.1966 - V C 225.65
Zur Höhe der Erziehungsbeihilfe zum Besuch der höheren Schule durch Kinder im …
Der Senat hat bereits mehrfach in anderem Zusammenhang ausgeführt, daß die Ermächtigung dem Art. 80 GG entspricht (zuletzt Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 118.64 -); denn das Programm der Kriegsopferfürsorge und damit auch das der Erziehungsbeihilfe ist im Bundesversorgungsgesetz hinreichend deutlich umrissen.
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| BVerwG, 19.05.1965 - V C 118.64 |
Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- BVerwG, 19.05.1965 - V C 118.64
- BVerwG, 08.12.1965 - V C 118.64
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