Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.1961 - V C 127.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Ausgestaltung der Entschädigung eines Bäckermeisters und Grundstückbesitzers für die Einziehung seines Betriebs und seiner Räumlichkeiten i.S.d. Kriegssachschädenverordnung - Anwendbarkeit der clausula rebus sie stantibus auf öffentlich-rechtliche Verträge - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.1960 - III A 394/55
- BVerwG, 25.10.1961 - V C 127.60
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.01.1961 - V C 219.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.10.1961 - V C 127.60
Die durch die Evakuierung entstandenen Schäden sind nämlich nicht erstattungsfähig, da nur für die durch den Zugriff auf das Eigentum selbst entstandenen Schäden Ersatz geleistet wird (vgl. Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 219.59 -). - BVerwG, 23.11.1960 - V C 148.59
Haftungsausschluss bei Maßnahmen zum Zwecke der Beseitigung von Kriegspotential - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1961 - V C 127.60
Soweit das Berufungsgericht auch die Bescheide über die späteren Schadenszeiträume für aufhebbar hält, bestehen ebenfalls keine rechtlichen Bedenken; denn noch nicht rechtskräftige Bescheide können von der Beschwerdeinstanz in der Regel auch zum Nachteil des Beschwerdeführers geändert werden, wie der erkennende Senat entschieden hat (Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 148.59 - am Ende [MDR 1961 S. 257 - NJW 1961 S. 1035]). - BVerwG, 13.12.1958 - VI C 198.56
Auszug aus BVerwG, 25.10.1961 - V C 127.60
Dies hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu der inhaltlich gleichen Vorschrift des § 90 Abs. 1 Buchst. a MRVO Nr. 165 entschieden (Urteil vom 13. Dezember 1958 - BVerwG VI C 198.56 - [MDR 1959, 236]). - BVerwG, 08.06.1961 - V B 6.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.10.1961 - V C 127.60
Deshalb erscheint auch die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung dieser Verfahrensvorschrift gerechtfertigt (Beschluß vom 8. Juni 1961 - BVerwG V B 6.61 -).
- BVerwG, 23.05.1962 - V C 73.61
Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für die …
Der erkennende Senat hat dies in seinen beiden Urteilenvom 23. November 1960 - BVerwG V C 148.59 - (MDR 1961, 257 = NJW 1961, 1035) und25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 - auch für das Beschwerdeverfahren mit der Einschränkung ausgesprochen, daß die Beschwerdebehörde zugleich die dienstvorgesetzte Instanz der Stelle ist, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat. - BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
Ansprüche eines Lehrers aus Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in …
Da nach alledem die Klage schlüssig, die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts und die Zurückverweisung an dieses Gericht also rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. zur Zurückverweisung vom Berufungsgericht an das Gericht des ersten Rechtszuges gemäß § 90 Abs. 1 Buchst. a MRVO 165 Urteil vom 13. Dezember 1958 - BVerwG VI C 198.56 - [MDR 1959 S. 236], gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 -), war die Revision mit der Kostenfolge des § 154 Abs. 2 VwGO zurückzuweisen. - BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68
Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet - …
Unter solchen Umständen wird eine Zurückverweisung, da jede Entscheidung "in der Sache selbst" fehlt, überwiegend, besonders auch in der Rechtsprechung des erkennenden Senats, für zulässig gehalten (soUrteil vom 12. Dezember 1958 - BVerwG VI C 198.56 - [MDR 1959, 236] zu dem inhaltsgleichen § 90 Abs. 1 Buchst. a MRVO 165 undUrteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 - Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 130 RdNr. 2;… Redeker-von Oertzen, VwGO, 3. Aufl., § 130 Anm. 6;… Schunck-De-Clerck, VwGO, 2. Aufl., § 130 Anm. 2 b aa; Köhler, VwGO, § 130 Anm. III 1).
- BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig …
Die Modifizierung vertraglicher Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt hat - auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen geboten sein (Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 - [DÖV 1962 S. 72 LS]; vgl. auch BVerwGE 25, 299 [302/303]). - BVerwG, 28.01.1988 - 8 B 116.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von dem dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 - (Leitsatz abgedruckt in DÖV 1962, 72) zugelassen werden. - BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62
Rechtsmittel
Die Modifizierung von vertraglichen Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen Anwendung finden (BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 -, DÖV 1962 S. 72 [L]), und ein Anwendungsfall der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze kann auch dann vorliegen, wenn diese Grundlage von vornherein fehlte, dieses Fehlen aber erst nachträglich erkannt wurde (RGZ 108, 110; 122, 200, 126, 243).
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