Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.1960 - V C 130.58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg - Bf III 38/57
- BVerwG, 27.01.1960 - V C 130.58
Papierfundstellen
- MDR 1960, 608
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56
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Auszug aus BVerwG, 27.01.1960 - V C 130.58
Da die FTA 99 im Gegensatz zum AHK-Gesetz Nr. 47 und Abgeltungsgesetz keine besonderen Vorschriften über den Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses enthält, muß diese Frage nach allgemeinen deutschen Rechtsgrundsätzen beantwortet werden, also nach dem Begriff der adäquaten Verursachung; die Bedingungstheorie gilt nur im Strafrecht (Urteil vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - [DÖV. - BVerwG, 26.05.1955 - III C 83.54
Auszug aus BVerwG, 27.01.1960 - V C 130.58
Die Tatsache allein, daß das Recht unrichtig angewandt oder Beweise unrichtig gewürdigt worden sind, genügt entgegen der Ansicht des Landesverwaltungsgerichts zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung noch nicht (vgl. auch BVerwGE 2, 135). - BVerwG, 21.10.1959 - V C 21.57
Auszug aus BVerwG, 27.01.1960 - V C 130.58
Die beweglichen Sachen dürfen nur nicht zum Verbrauch bestimmt sein (§ 12 Satz 2 Halbsatz 2); das war hier nicht der Fall (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 21.57 - [NJW 1960 S. 309]).
- BVerwG, 13.07.1960 - V C 18.59
Auslegung des § 24 Abgeltungsgesetz (AbgG) bei Beruhen der Entscheidung einer …
Die von den Vorinstanzen zum Begriff dar unrichtigen Rechtsanwendung geäußerte Rechtsansicht entspricht zudem der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960 S. 308]).Muß diese Frage bejaht werden, so ist der Fall nicht nach altem Recht nunmehr richtig zu entscheiden, sondern es wird der sonst durch § 22 Nr. 1 AbgG versperrte Weg frei zur Anwendung der in § 24 Abs. 4 erwähnten Vorschriften des Abgeltungsgesetzes (Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960 S. 308]).
- BVerwG, 11.07.1962 - V C 89.61
Ordnungsmäßige Inanspruchnahme von Gegenständen des Kriegspotentials zur Nutzung …
Außerdem hat das Berufungsgericht zu Recht auch die Voraussetzungen des § 5 Nr. 1 AbgG als erfüllt angesehen; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960 S. 608 = Buchholz BVerwG 409.2 § 12 Nr. 3] und vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 329.58 -).Wie der erkennende Senat bereits in dem oben erwähnten Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - entschieden hat, findet § 12 AbgG auch im Rahmen des § 2 AbgG bei der Feststellung des Schadenszeitpunktes Anwendung.
- BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60
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Zwar mag das Berufungsgericht insofern von der Ansicht des Senats abweichen, als es meint, die Materialien seien nicht ordnungsgemäß zur Nutzung in Anspruch genommen werden (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960, 608]).
- BVerwG, 12.04.1961 - V C 23.61
Anwendung der Vorschriften des deutschen Schadensersatzrechts auf …
An diesem Gesetz ist die nachzuprüfende Entscheidung der Besatzungsdienststelle zu messen (vgl. Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960, 608]). - BVerwG, 22.02.1962 - V B 71.61
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Es verstößt daher keineswegs gegen § 24 AbgG, wenn die nach dem Abgeltungsgesetz zuständige Stelle bei der Beurteilung des Schadensfalles nach dem früheren Recht einen anderen Schadenszeitpunkt annimmt als die Besatzungsdienststelle in ihrer früheren Entscheidung (vgl.Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960, 608 = Buchholz BVerwG 409.2 § 12 Nr. 3]; fernerUrteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 - Buchholz BVerwG 409.5 1. GREAO Nr. 5). - BVerwG, 05.09.1961 - V B 50.61
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Daß das frühere Verfahren vor den Besatzungsdienststellen endgültig abgeschlossen war, als das Abgeltungsgesetz in Kraft trat, und daß deshalb ein neuer Antrag innerhalb der vom Abgeltungsgesetz bestimmten Frist hätte gestellt werden müssen, wenn der vom Kläger geltend gemachte Schaden einer erneuten sachlichen Prüfung hätte unterzogen werden sollen, entspricht der Gesetzeslage und ist demgemäß auch vom erkennenden Senat ebenso schon entschieden worden (vgl. insbesondereUrteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960, 608]). - BVerwG, 17.02.1961 - V B 45.60
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Das Berufungsurteil weicht von demUrteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - (MDR 1960, 608) ab. - BVerwG, 17.02.1961 - V B 116.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung durch Unfall mit …
Die allgemeine Frage dagegen, unter welchen Voraussetzungen ein Schadensfall als abgewickelt anzusehen ist, ist in § 23 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955 (BGBl. I S. 734) - AbgG - geregelt, und die weitere Frage, ob und wieweit Entscheidungen der Besatzungsmacht ein Verfahren in diesem Sinne abgeschlossen haben, hat der Senat bereits früher ebenso entschieden wie das Berufungsgericht(Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960.608]); deshalb sind auch diese Fragen nicht von grundsätzlicher Bedeutung. - BVerwG, 08.06.1960 - V B 22.60
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Allerdings weicht das Berufungsurteil von dem Urteil des Senatsvom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - ab. - BVerwG, 15.11.1961 - V B 65.61 Er hat diese Frage bisher nur hinsichtlich der Einrichtungsgegenstände (im Sinne der FTA 94) entschieden (vgl. Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960 S. 608]).
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