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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,375
BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66 (https://dejure.org/1967,375)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1967 - V C 143.66 (https://dejure.org/1967,375)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1967 - V C 143.66 (https://dejure.org/1967,375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Neuberechnung der Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) aus Anlass einer Rentennachzahlung - Berücksichtigung der Behörde eines nachträglichen Mehrbedarfs für die Vergangenheit - Berücksichtigung eines vergangenen Bedarfs - Befriedigung des Pflegebedarfs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 221
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe zuletzt Urteil vom 6. Juli 1966 - BVerwG V C 80.64 - mit weiteren Nachweisen), daß die Nachbewilligung rentengleicher Leistungen die Ausgleichsbehörden berechtigt, die Ausbildungshilfe in Höhe der durch die nachträgliche Rentenanrechnung bewirkten Überzahlung zurückzufordern und daß der Empfänger der Ausbildungshilfe dem Rückforderungsverlangen der Ausgleichsbehörden weder den Grundsatz des Vertrauensschutzes noch eine etwaige Entreicherung entgegensetzen kann.
  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66

    Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66
    Ebenso wie im Recht der öffentlichen Fürsorge und der Sozialhilfe gilt daher auch bei der Ausbildungshilfe der Satz, daß sie für die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs regelmäßig nicht verlangt werden kann; denn die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs ist im Ergebnis nichts anderes als eine Form des Schadensersatzes und deshalb nicht geeignet, die mit der Bewilligung der Hilfe bezweckte Ausbildung zu fördern (dazu für die Ausbildungshilfe Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 221.62 -, für die öffentliche Fürsorge zuletzt Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 - und für die Kriegsopferfürsorge Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG V C 131.66 -).
  • BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66

    Nachbewilligung von Fürsorgeunterstützung - Gewährung von Hilfe für die …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66
    Ebenso wie im Recht der öffentlichen Fürsorge und der Sozialhilfe gilt daher auch bei der Ausbildungshilfe der Satz, daß sie für die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs regelmäßig nicht verlangt werden kann; denn die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs ist im Ergebnis nichts anderes als eine Form des Schadensersatzes und deshalb nicht geeignet, die mit der Bewilligung der Hilfe bezweckte Ausbildung zu fördern (dazu für die Ausbildungshilfe Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 221.62 -, für die öffentliche Fürsorge zuletzt Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 - und für die Kriegsopferfürsorge Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG V C 131.66 -).
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 91.65

    Anspruch auf Gewährung von Beihilfe aus diesen Richtlinien - Widerrufbarkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66
    Im vorliegenden Falle ist auch nichts dafür ersichtlich, daß die Behörde nach Bekanntwerden der Rentennachzahlung mit der Neuberechnung der Ausbildungshilfe unangemessen lange zugewartet hätte und aus diesem Grunde das Vertrauen der Klägerin in die Rechtsbeständigkeit der ursprünglichen Festsetzungen getäuscht hätte (dazu Urteile vom 21. September 1966 - BVerwG V C 91.65 - und vom 2. Juni 1965 - BVerwG V C 147.63 -).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 147.63

    Gewährung von Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66
    Im vorliegenden Falle ist auch nichts dafür ersichtlich, daß die Behörde nach Bekanntwerden der Rentennachzahlung mit der Neuberechnung der Ausbildungshilfe unangemessen lange zugewartet hätte und aus diesem Grunde das Vertrauen der Klägerin in die Rechtsbeständigkeit der ursprünglichen Festsetzungen getäuscht hätte (dazu Urteile vom 21. September 1966 - BVerwG V C 91.65 - und vom 2. Juni 1965 - BVerwG V C 147.63 -).
  • BVerwG, 19.02.1964 - V C 80.62

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66
    Infolgedessen ist auch nicht erneut auf die in dem Urteil des Senats vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 80.62 - verneinte Frage einzugehen, ob die Ausbildungshilfe von dem Auszubildenden zurückgefordert werden kann, wenn nicht er, sondern sein Vater die Ausbildungshilfe erhalten hat.
  • BVerwG, 08.10.1964 - V C 221.62

    Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Nachträgliche …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66
    Ebenso wie im Recht der öffentlichen Fürsorge und der Sozialhilfe gilt daher auch bei der Ausbildungshilfe der Satz, daß sie für die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs regelmäßig nicht verlangt werden kann; denn die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs ist im Ergebnis nichts anderes als eine Form des Schadensersatzes und deshalb nicht geeignet, die mit der Bewilligung der Hilfe bezweckte Ausbildung zu fördern (dazu für die Ausbildungshilfe Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 221.62 -, für die öffentliche Fürsorge zuletzt Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 - und für die Kriegsopferfürsorge Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG V C 131.66 -).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Daher ist der Dienstherr nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats aus Gründen der Fürsorgepflicht gehalten, alsbald, d. h. unverzüglich, mithin ohne schuldhafte Verzögerung nach Ablauf der Probezeit eine Entscheidung über die Frage der Bewährung des Beamten herbeizuführen (vgl. BVerwGE 19, 344 (347) [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; 26, 228 (231 f. [BVerwG 22.02.1967 - V C 143/66]); 41, 75 (88 f.); 85, 177 (183); Beschlüsse vom 1. September 1988 - BVerwG 2 B 105.88 - (Buchholz 237.6 § 39 Nr. 6);… vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - (a.a.O.); vom 4. Februar 1992 - BVerwG 2 B 161.91 - (…a.a.O.)).
  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament …

    Verwiesen sei hier etwa auf die nachträgliche Anrechnung von Rentenzuflüssen bei der Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (z.B. Urteile vom 22. Februar 1967 [BVerwGE 26, 221] und vom 5. Juli 1967 - BVerwG V C 158.66 -) oder bei der betrieblichen Altersfürsorge (Urteil vom 21. September 1966 - BVerwG V C 91.65 -).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86

    Entlassung eine Beamten auf Probe - Unterbliebene Personalrats-Mitwirkung - …

    Die vom Berufungsgericht bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen lassen nicht erkennen, daß die Beklagte diese Entscheidung ungebührlich lange hinausgezögert hat (vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; 26, 228 [BVerwG 22.02.1967 - V C 143/66]; 41, 75 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1988 - 2 B 105.88

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Berücksichtigung von erst nach …

    Es ist aber eindeutig, daß nicht nur die Entscheidung über die Bewährung, sondern auch die hierfür erforderlichen Feststellungen "ohne schuldhaftes Zögern" noch nach Ablauf der Probezeit getroffen werden können, vor allem, wenn - wie im vorliegenden Falle nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) - im Interesse des Beamten für die Bewährung die gesamte Probezeit berücksichtigt werden sollte (vgl. hierzu BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; 26, 228 [BVerwG 22.02.1967 - V C 143/66]; 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - IV C 30/71]).
  • BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68

    Hilfeleistung im Eilfall - Erstattungspflichten zwischen dem Träger der …

    Durch die Einräumung eines Ersatzanspruchs soll hier das Rangverhältnis zwischen Sozialversicherung und Fürsorge nachträglich wiederhergestellt werden, eine Erscheinung, die auch sonst im Sozialrecht zu beobachten ist (siehe z.B. für die Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1967 - BVerwGE 26, 221 - und für die betriebliche Altersfürsorge Urteil vom 21. September 1966 - BVerwG V C 91.65 - [ZfSH 1967, 49 = FEVS 15, 81]).
  • BVerwG, 08.05.1968 - V C 57.67

    Neufestsetzung und Verrechnung von Ausbildungshilfe mit Rücksicht auf eine …

    Zwar können bei nachträglichem Zufluß anrechenbarer Leistungen solche bedarfserhöhenden Umstände Berücksichtigung finden, die bei rechtzeitiger Zahlung hätten Berücksichtigung finden müssen, jedoch mangels Einkommens ohne Interesse waren (dazu Urteil vom 22. Februar 1967 [BVerwGE 26, 221]).
  • BVerwG, 28.08.1968 - V CB 142.67

    Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde - Gerichtliche Überprüfung von …

    Nach dem Urteil vom 22. Februar 1967 (BVerwGE 26, 221) können dann bedarfserhöhende Umstände nachträglich nicht ohne weiteres berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 05.07.1967 - V C 158.66
    Das hat der Senat auch ausdrücklich für die Nachzahlung einer Rente nach der Reichsversicherungsordnung ausgesprochen (Urteil des Senatsvom 22. Februar 1967 - BVerwG V C 143.66 -).
  • BVerwG, 14.06.1971 - V B 78.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …

    Dem Rückforderungsverlangen der Ausgleichsbehörden kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes und eine etwaige Entreicherung deswegen nicht entgegengesetzt werden, weil der Empfänger laufender Ausgleichsleistungen regelmäßig darauf hingewiesen wird, daß er ein anderweitiges oder verändertes Einkommen anzuzeigen hat (§ 289 LAG) und deshalb regelmäßig auch mit einer Rückforderung rechnen muß (Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG V C 143.66 -, vom 5. Juli 1967 - BVerwG V C 158.66 - und 29. November 1967 - BVerwG V C 42.66 -).
  • BVerwG, 20.05.1968 - V C 67.67

    Rechtsmittel

    Abgesehen davon ist bei Zufluß einer Rente zu erörtern, ob eine Gesundheitsschädigung einen Sonderbedarf im Sinne der Nr. 13 der DB-Ausbildungshilfe auslöst, der auch noch nachträglich berücksichtigt werden kann (dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1967 [BVerwGE 26, 221]).
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