Rechtsprechung
| BVerwG, 11.09.1968 - V C 144.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwertung eigenen Vermögens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.09.1968 - V C 144.67
In BVerwGE 23, 149 hat der Senat dargetan, daß die Härtevorschrift den Zweck hat, in atypischen Fällen ein Ergebnis zu erzielen, das der Regelung der im Gesetz behandelten typischen Fälle gleichwertig ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 16 A 1409/07
Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern
zu § 88 Abs. 3 BSHG, der § 90 Abs. 3 SGB XII vorausgehenden inhaltsgleichen Norm: BVerwG, Urteile vom 11.9.1968 - V C 144.67 -, juris Rdnr. 14 f. = FEVS 16, 81, zum Verlust der selbstverständlichen Hilfe und Unterstützung durch die eigenen Kinder, und vom 4.9.1997 - 5 C 8.97 -, juris Rdnr. 13, 17 = BVerwGE 105, 199, zur Vereitelung des familienpolitischen Zwecks des Erziehungsgelds; Nds.OVG, Urteil vom 23.7.2003 - 4 LB 178/03 -, juris Rdnr. 28 f. = FEVS 55, 351, zum Wunsch, neben dem verstorbenen Ehegatten begraben zu werden; OVG Berlin, Urteil vom 28.5.1998 - 6 B 20.95 -, FEVS 49, 218, 222 f., zum Wunsch einer Ordensfrau, neben ihren verstorbenen Mitschwestern begraben zu werden. - BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe - …
Unter diesen Umständen kommt es bei der Anwendung der Härtevorschrift des § 88 Abs. 3 BSHG wesentlich auf die Umstände des Einzelfalles an (Urteil vom 11. September 1968 - BVerwG V C 144.67 - [RdL 1968, 331 = FEVS 16, 81]). - BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des …
Nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe ist das Berufungsgericht zwar von einem zutreffenden Begriff des - verwertbaren (Urteil vom 11. September 1968 - BVerwG V C 144.67 - [FEVS 16, 81]) - Vermögens ausgegangen.
- OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05
Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Einsatz des Vermögens für laufenden …
Lässt sich der Begriff der angemessenen Lebensverhältnisse im Sinne der Härteklausel auch nicht abschließend bestimmen, so sind jedenfalls die Umstände des Einzelfalles, das Lebensschicksal und die Bedürfnisse des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.9.1968, Az. V C 144.67, zitiert nach Juris). - BVerwG, 14.06.1972 - V C 74.71
Einsatz von Vermögen und Waisengeld im Rahmen der Sozialhilfe - Verlangen nach …
Dem kann nicht das Urteil vom 11. September 1968 - BVerwG V C 144.67 - (FEVS 16, 81) entgegengehalten werden. - BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70
Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege gegen grundpfandrechtliche …
Auch im übrigen steht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 1968 - BVerwG V C 144.67 - (FEVS 16, 81) der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen. - LG Koblenz, 21.07.1992 - 10 T 56/92
Nebengebühren bei Kaufpreishinterlegung
Der Aufteilung in Wohnungseigentum kommt für sich allein für § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG noch keine Relevanz zu, wie das VG zu Unrecht unter Berufung auf das Urteil des Senats (FEVS 16, 81, 83) meint. - BVerwG, 25.03.1969 - V B 14.69
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Indessen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem späteren Urteil vom 11. September 1968 - BVerwG V C 144.67 -, in dem die auch hier maßgebliche Frage, wann die Verwertung eines landwirtschaftlichen Vermögens erwartet werden könne, zu beantworten war, Bezug auf das Urteil vom 26. Januar 1966genommen und damit klargestellt, daß die Ausführungen in diesem Urteil sich auf jede Art von Vermögen beziehen.
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